Barrierefreies Webdesign, Behindertensoftware, Suchmaschinenoptimierung und IT-Schulungen

Firmenlogo und eine Bildschirmtastatur entwickelt von Marlem-Software

Barrierefreiheit / barrierefreies Webdesign

Barrierefreiheit / barrierefreies Webdesign

Barrierefreiheit bedeutet ohne Barrieren(=Hindernisse).

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Website / Internetauftritt / Homepage keine Barrieren für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Einschränkungen hat.

Barrierefreies Webdesign hilft Menschen mit Behinderungen beim lesen und entdecken einer Website / Internetauftritt / Homepage.

Barrierefreies Webdesign hilft älteren Menschen beim lesen und entdecken einer Website / Internetauftritt / Homepage.

Barrierefreies Webdesign bringt mehr Besucher.

Barrierefreies Webdesign bringt mehr Kunden.

Barrierefreies Webdesign bringt mehr Kunden und somit mehr Umsatz.

Barrierefreies Webdesign ist ein Qualitätsmerkmal.

Ich biete Ihnen eine kostenlose Analyse Ihrer Webseite von 15 Minuten an um sie auf barrierefreies Webdesign zu überprüfen.
Rufen Sie mich an: 07121/504458


Gesetzliche Bestimmungen

Seit 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz in welches es einen § 11 Barrierefreie Informationstechnik gibt, mit folgendem Inhalt:

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.


Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

  1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
  2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
  3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

(2)Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

Somit, sind zumindest staatliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik verpflichtet.

Meine Kunden dürfen selbstverständlich selbst entscheiden ob Sie Barrierefreiheit in Ihrer Webseiten bzw. Software haben möchten oder nicht. Ich persönlich würde mich jedoch sehr freuen, wenn sich möglichst viele Kunden für eine barrierefreie Webseite oder Software entscheiden würden.


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