Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0

Beim barrierefreien Webdesign geht es darum, eine Webseite so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen wahrnehmbar ist. Nachdem im Gleichstellungsgesetz von 2002 festgelegt wurde, dass Webseiten und Programme barrierefrei gestaltet werden sollen, wurde die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland ins Leben gerufen. Am 22. September 2011 trat nun die BITV 2.0 in Kraft.

Barrierefreies Webdesign – Definition

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen, auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wahrgenommen und bedient werden können.

Hier noch ein Youtube-Video dass barrierefreies Webdesign erklärt:

Das Gesetz

Im Mai 2002 wurde ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, welches die Benachteiligung von behinderten Menschen verhindern soll. In diesem Gesetz gibt es den § 12a Barrierefreie Informationstechnik in dem staatliche Einrichtungen dazu verpflichtet sind, ihre Webseiten und Programme barrierefrei zu gestalten. Nun musste erst einmal definiert werden, welche Kriterien eine Webseite erfüllen muss, damit sie barrierefrei ist.

Richtlinien: WCAG 2.0 und BITV 2.0

Die WCAG Working Group ist eine internationale Arbeitsgemeinschaft, welche die Richtlinien erarbeitet hat. Veröffentlicht wurde die WCAG 2.0 von der W3C. Leider ist es im Bürokratenstaat Deutschland nicht möglich, diese Richtlinien 1 zu 1 zu übernehmen. Wir deutschen benötigen unbedingt was Eigenständiges, eine VERORDNUNG: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 .

Private und kommerzielle Webseiten sind nicht verpflichtet, ihre Webseite nach BITV 2.0 barrierefrei zu gestalten. Dass es von Privatpersonen, die oft auch Baukastenwebseiten haben, nicht verlangt werden kann, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, leuchtet mir sofort ein. Warum kommerzielle Webseiten nicht dazu verpflichtet werden, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Personen, die aufgrund Ihrer Behinderung nicht selbstständig das Haus verlassen können, aber geistig sehr wohl in der Lage sind, Einkäufe zu tätigen, verwenden das Internet sehr häufig als Einkaufsmöglichkeit. Renommierte Webseiten mit Einkaufsmöglichkeiten gehören, wenn es nach mir ginge, dazu verpflichtet, ihre Webauftritte barrierefrei zu gestalten. Die Wirtschaft muss endlich lernen, dass behinderte Menschen kein „Störfaktor der Gesellschaft“ sind, sondern potentielle Kunden! In Deutschland gibt es rund 10 Millionen Menschen mit Behinderung. Bei einer Gesamtbevölkerung von 83 Millionen sind das über 10%. Das lohnt sich also sehr wohl.

Die Anforderungen von BITV 2.0

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) wurde am 12.09.2011 vom Bundesministerium Arbeit und Soziales verordnet. Sie richtet sich an die Gestaltung von Informationstechnik. Diese muss Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Internetseiten und den Erwerb von Informationen sowie die Bedienung möglich und zugänglich machen.
Dazu sind diverse anzuwendende Standards, Anforderungen und Bedingungen in verschiedenen Prioritäten zu berücksichtigen. Die Startseite der Website muss laut der BITV 2.0 in Gebärdensprache oder zumindest leicht verständlicher Sprache drei wichtige Bereiche erklären:

  • Informationen zum Inhalt
  • Hinweise zur Navigation der Website
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache

Die Inhalte von BITV 2.0

Die Richtlinien der BITV 2.0 gliedern sich in unterschiedliche Prioritäten. Zur ersten Priorität gehören beispielsweise die folgenden Anforderungen:

  • Zwar existieren einige Ausnahmeregeln, dennoch muss grundsätzlich für jeden Nicht-Text-Inhalt auch eine Text-Alternative bereitgestellt werden, welche den Zweck des Inhalts verdeutlicht.
  • Diese Alternativtexte müssen ebenfalls für alle zeitgesteuerten Medien installiert und angeboten werden. Das betrifft sowohl Videos als auch Audiodateien, für die entweder Untertitel oder Audio-Deskriptionen in Frage kommen.
  • Jegliche Inhalte auf der Website müssen ohne Informations- oder Strukturverlust in verschiedenen Wiedergabeformen abrufbar sein.
  • Den Besuchern der Website muss die Wahrnehmung der Inhalte sowie die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund grundsätzlich möglich gemacht werden.

Auch im Bereich der zweiten Priorität der BITV 2.0 sind einige wichtige Anforderungen für die behindertengerechte Darstellung von Inhalten und visuellen Darstellungen verankert:

  • Besuchern und Inhaltsinteressierten muss genügend Zeit zum Lesen und verarbeiten der Inhalte gegeben werden. Das bedeutet, dass zeitliche Limits für die Inhaltsdarstellung nicht erlaubt sind.
  • Die Zugänglichkeit zur Funktionalität muss über die gesamte Zeitdauer des Seitenbesuchs über eine Tastatur gewährleistet sein. Hierzu eigenen sich beispielsweise Bildschirmtastaturen.
  • Die Inhalte der Seite müssen so dargestellt werden, dass in keinem Fall epileptische Anfälle entstehen können.

Worauf muss ich als Website-Betreiber achten?

Betreiben Sie daher selbst eine Website oder haben Sie es zukünftig vor, ist es wichtig, auf die entsprechenden Anforderungen der BITV 2.0 zu achten. Wie diese zu erfüllen sind, habe ich mit meinem Unternehmen Marlem-Software über die Jahre perfektioniert. Barrierefreies Webdesign orientiert sich an verschiedenen Hauptfaktoren. Diese sind beispielsweise:

  • Die Bereitstellung von Alternativtexten zu allen inhaltlichen sowie durch verschiedene Medien dargestellten Informationen
  • Die Orientierung, Navigation und Steuerung der Website für Personen mit Behinderungen
  • Das Angebot von unterstützenden Hilfsmöglichkeiten wie der Bildschirmtastatur
  • Alternativen Informationsangaben zu Bildern, Videos und Audiodateien

Europäische Union: Webshops müssen barrierefrei werden

Obwohl ich trotz meiner Behinderung und aufgrund des Besitzes eines Pkw nicht gezwungen bin, im Internet einzukaufen, erwerbe ich meine IT-Fachbücher lieber im Web als im Laden. Allein die Suche nach einem freien Behindertenparkplatz kann extrem nervenaufreibend sein. Deswegen sollten auch Webshops sich über Barrierefreiheit Gedanken machen. Die Europäische Union, abgekürzt EU, verpflichtet jetzt auch Online-Händler zur Barrierefreiheit:

  • Barrierefreiheit im E-Commerce – Onlinehändler müssen nachrüsten

Auch wenn in Deutschland wieder viel gejammert wird, weil angeblich die Kosten zu hoch sind, begrüße ich diesen Schritt der Europäischen Union. Deutschland muss lernen, dass das Ausgrenzen von bestimmten Personengruppen gesetzeswidrig ist.

Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn auch Besitzer von gewerblichen Webseiten sich dazu entscheiden könnten, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Bei meinem Unternehmen Marlem-Software erhalten Sie barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 !

Hier noch ein Youtube-Video von mir Webdesign Reutlingen – Zugänglich und barrierefrei als Video:

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Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

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