Barrierefreies Webdesign – Ausführliche Erklärung in Text, Bild und Video

Vor ca. 10 Jahren begann mein Interesse für barrierefreies Webdesign. Hier im „Schwabenländle“ gibt es noch immer viele Leute die so gar keine Ahnung haben um was es eigentlich geht wenn ich über Webdesign für Menschen mit Behinderungen rede. Deswegen schreibe ich nochmal einen ausführlichen Blogartikel in dem ich erkläre was behindertengerechtes Webdesign bedeutet und warum es wichtig ist, dass ALLE Seiten im Internet auf barrierefrei werden! Das Thema Barrierefreiheit bei Webdesign wird immer wichtiger, weil es auch ältere Menschen betrifft. Weil es mir sehr wichtig ist, damit Sie barrierefreies Webdesign verstehen, wird dieser Artikel sehr ausführlich. Das Thema barrierefreies Webdesign bzw. nutzbares Internet oder “Barrierefreiheit Internet” wird immer wichtiger. Aktion Mensch setzt sich auch stark dafür ein, dass Seiten im Internet frei von Barrieren gestaltet werden.

Definiton

Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse. Barrierefreiheit gibt es bei Gebäuden, auf der Straße oder in der EDV. Barrierefreiheit in der EDV bedeutet, dass Websites und Software barrierefreier gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Webseite / Software bedienen können.
Behindertengerechtes Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, dass sie auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrnehmbar ist. Es geht also darum dass Websites für alle Menschen wahrnehmbar und erfahrbar sind. Oft kommt auch der Begriff Barrierefreies Internet oder Barrierefreiheit Internet oder barrierefreie Webseiten / Websites / Internetseiten oder accessibility (=Zugänglichkeit) bei Webauftritten oder behindertengerechtes Webdesign anstelle von barrierefreies Webdesign vor. Dies meint aber das Gleiche.

Das Gesetz

Im Jahr 2002 hat unsere Bundesregierung entdeckt, dass behinderte Menschen sehr intensiv das Internet nutzen. Deswegen wurde im Gleichstellungsgesetz ein §12a integriert in dem folgendes steht:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG ) wurde geändert und trat am 1. September 2016 in Kraft. Hier der neue Paragraph: Barrierefreie Informationstechnik – das neue Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

Barrierefreies Webdesign – Richtlinien

Es werden Richtlinien benötigt, um zu beurteilen ob eine Website nach den Grundlagen des barrierefreien Websites erstellen, erstellt wurde. So existieren internationale und nationale (also für Deutschland geltende) Richtlinien für solche Sites.

National:

International:

Webseiten für europäische Länder sollen nach der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei gemacht werden.

accessibility bei Websites gibt es also national und international.

Hier ein Video von mir in dem ich erkläre was barrierefreies Webdesign ist:

barrierefreie Internetseite für Menschen mit Behinderung

Oben erwähntes Gleichstellungsgesetz soll Benachteiligungen von behinderten Menschen verhindern. Deswegen gab es als Folge von §11 eine Verordnung. Eine BITV 2.0 .

Webseiten ohne Barriere erleichtern gehandikapten Menschen den Zugang zum Internet und schaffen neue Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen!

barrierefreie Webseiten für Menschen im fortgeschrittenen Alter

Oben erwähntes Gleichstelllungsgesetz richtet sich nur an Menschen mit Behinderung. Oft haben aber auch ältere Menschen Probleme beim Besuchen von Internetauftritten. Im fortgeschrittenen Alter lässt die Sehkraft oft nach. Deswegen ist eine kleine Schrift auf einer Webseite eine Barriere! Schriftgrößen sollten auf Websites so angegeben werden, dass sie mit Hilfe von entsprechenden Browser-Menüs (Im Internet-Explorer bei älteren Versionen „Textgröße“, im Firefox ebenso wie in der aktuellen Version des Internet-Explorers „Zoom“) vergrößert werden können. Ein behindertengerechter Internetauftritt ist auch für Menschen im fortgeschritten Alter wichtig.

In folgendem Video wird gezeigt, wie auf einer Webseite geprüft werden kann, ob der Text einer Webseite vergrößert werden kann:

barrierefreie Websites für Menschen mit Farbsehschwäche

Ebenso ist zu wenig Farbkontrast zwischen Schriftfarbe / Hintergrundfarbe ein Problem für ältere Menschen. Der Farbkontrast zwischen Schriftfarbe /
Hintergrundfarbe sollte gut gewählt sein. Ein dunkelblauer Hintergrund und eine rote Schriftfarbe ist keine gute Idee. Ein positives Beispiel wäre ein
hellblauer Hintergrund und eine schwarze Schrift.

Solche Sites helfen demnach älteren Menschen und Menschen mit Farbsehschwäche !

Oben ist die Schriftfarbe gut sichtbar, weil ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe gewählt wurde unten nicht

Auf dem Bild ist oben ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe zu sehen und unten ein sehr schlechter Farbkontrast.

Im folgenden Video zeige ich, wie Sie Farbkontrast auf einer Webseite überprüfen können:

Eine barrierefreie Internetseite für vorübergehend kranke Menschen

Stellen Sie sich vor, Sie haben den rechten Arm gebrochen oder eine Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk. Plötzlich haben Sie eine körperliche Einschränkung. Sie können nicht mehr gleichzeitig Computermaus und Tastatur bedienen! In solch einem Fall freuen Sie sich, wenn Sie Sites besuchen die nach accessibility erstellt wurden.

Webdesign für Menschen mit Behinderung in der Fachliteratur

Früher wurde das Thema in der Fachliteratur nie erwähnt! Inzwischen sehe ich es mit Freude, dass Bücher die “Professionelles Webdesign” im Titel haben, ein extra Kapitel diesem Thema widmen. Websites ohne Barrieren gelten also inzwischen als professionell! Das erste Buch zu diesem Thema hat Jan Eric Hellbusch geschrieben.

barrierefreie Internetauftritte für Unternehmen

Da ich hierüber in folgendem Artikel schon geschrieben habe „Warum ist barrierefreien Webdesign für Unternehmen wichtig? möchte ich das auf keinen Fall alles hier wiederholen. Sie sollten jedoch wissen, dass wenn Sie einen Webshop besitzen sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema „Barrierefreiheit“ auseinandersetzen, da viele Menschen mit Behinderungen im Internet leichter einkaufen können, wie wenn sie das Haus verlassen müssen. Wenn Sie einen Online-Shop haben lohnt es sich diesen nach den Richtlinien der Barrierefreiheit zu gestalten!

 

Zugänglichkeit bei Internetseiten ist für alle Menschen wichtig

Es gibt noch mehr Personengruppen die von solchen Seiten profitieren, die frei von Handikaps sind. Grundsätzlich denke ich dass alle Internet-Nutzer von barrierefreiem Webdesign profitieren!

Zugänglichkeit bei Internetseiten für Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets

Viele Menschen mit Behinderung, ich auch, sind begeisterter Nutzer von Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Deswegen bringt eine Webseite erstellt nach den Richtlinien der Barrierefreiheit auch hier Vorteile. Achten Sie darauf, dass Webauftritte für Mobiltelefone ebenfalls frei von Barrieren umgesetzt werden.

Der Blog von Marlem-Software angezeigt auf einem Ipad

Auf diesem Bild wird der Blog des Unternehmens Marlem-Software auf einem Ipad angezeigt .

barrierefreie Webseiten – Testen

Es gibt noch immer keine Webseite oder Software mit der es möglich ist, eine Webseite auf Barrierefreiheit automatisiert zu testen. Die
Kriterien sind so komplex dass sie nur von einem Menschen der systematisch die Richtlinien durch geht überprüft werden können. Das ist aber auch ganz gut so, weil es eingeschränkten Menschen eine Möglichkeit bietet mit ihrem behinderungsbedingtem Fachwissen Geld zu verdienen. In Deutschland wird auf behindertengerechtes Webdesign nach der europäischen Norm EN 301 549 getestet.

In folgendem Video zeige ich, wie Formulare auf Barrierefreiheit getestet werden kann.

Webtechnologien

Mit folgende Webtechnologien / CONTENT-Management-Systeme setzt Marlem-Software barrierefreies Webdesign um:

  • HTML5
  • CSS
  • Javascript
  • PHP
  • WordPress

 

Ein Formular mit Beschriftungen und Eingabefelder, per Tastatur Bedienbar und der Fokus wird angezeigt
Ein Formular mit Beschriftungen und Eingabefelder, per Tastatur bedienbar. Das aktive Bedienelement wird angezeigt und die Eingabefelder sind per Tastenkürzel aktivierbar.

Der Biene Wettbewerb

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht für Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Der Biene Wettbewerb soll Webseitenbesitzer motivieren Internetauftritte frei von Handykaps zu erstellen.

Accessibility bei Webseiten bringt Erfolg!!!

In meinem Fall stimmt das auf jeden Fall. Durch mein kontinuierliches Streben nach Barrierefreiheit bei Websites und Software-Entwicklung bin ich bekannt geworden! Mittler Weile halte ich auch Vorträge in Hochschulen über Barrierfreie Informatik! Auch bei regionaltreffen der Geschäftsplattform Xing habe ich schon einen Vortrag über dieses Thema halten dürfen.

Die Vorteile von accessibility bei Websites im Überblick:

Hier nochmal die Vorteile von Barrierefreiheit bei Internetauftritten übersichtlich

dargestellt. barrierefreier Internetauftritt:

    • Barrierefreies Webdesign ist für Menschen mit Behinderung eine große Erleichterung
    • Barrierefreies Webdesign hilft älteren Menschen eine Webseite besser wahrnehmen zu können
    • Barrierefreies Webdesign verbessert die Darstellung einer Webseite auf Smartphones, Iphones und Ipads
    • Barrierefreies Webdesign bringt mehr Webseitenbesucher
    • Barrierefreies Webdesign bringt Unternehmen mehr Umsatz!
Screenshot Google Analytics 6143 Webseitenbesuche im Januar 2019
Im Januar 2019 hatte das IT-Unternehmen Marlem-Software 6143 Webseitenbesuche.

Barrierefreies Webdesign – weitere Vorteile

  • Sie erreichen mehr Menschen
  • Sie erreichen eine breite Zielgruppe
  • Sie steigern die Zufriedenheit Ihrer Website-Besucher
  • Durch barrierefreies Webdesign wird die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite verbessert
  • Suchmaschinen belohnen die Zugänglichkeit von Websites
  • Mit Ihrer barrierefreien Online-Präsenz zeigen Sie, dass soziale Verantwortung wichtig ist

Wenn Sie Fragen haben dürfen Sie mich gerne anrufen: Tel. 07072/1278463 oder schreiben Sie eine Mail: info@marlem-software.de .

Ich helfe Ihnen gerne damit Sie Barrierefreiheit verstehen!


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Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

3 Gedanken zu „Barrierefreies Webdesign – Ausführliche Erklärung in Text, Bild und Video“

  1. Vielen Dank für Ihren Blog zum Thema Barrierefreiheit! Mit welchen Kosten wäre denn da zu rechnen? Bitte um konkrete Angaben zu meiner Website.

    Viele Grüße aus dem Nicht-Schwabenländle Oberfranken

    Dieter Müller

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