Vision 2015: Barrierefreiheit in der Informatik – deutschlandweit

Im Jahr 2015 möchte ich die Barrierefreiheit in der Informatik ein großes Stück voran treiben. Was Barrierefreiheit in der Informatik bedeutet, und warum mir das so wichtig ist, erkläre ich in diesem Blogartikel.

Was ist Barrierefreiheit?

Zunächst möchte ich die allgemeine Definition von Wikipedia wiedergegeben:
Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt, sowie von Information und Kommunikation in der Weise, dass sie von Menschen mit Behinderung und von älteren Menschen in derselben Weise genutzt werden kann wie von Menschen ohne Behinderung.[1] Im außerdeutschen Sprachgebrauch wird dieser Zustand eher als „Zugänglichkeit“ (engl.: Accessibility, span.: Accesibilidad, frz.: Accessibilité) bezeichnet. Der im deutschen Sprachraum in diesem Zusammenhang kursierende Begriff „behindertengerecht“ wird zunehmend ungebräuchlich, da mit dieser Benennung keine umfassende Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen bezeichnet wird.
Quelle: Wikipedia

Was bedeutet Barrierefreiheit in der Informatik?

Internetseiten, Programme, Iphones und Smartphones sollen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Einschränkungen diese uneingeschränkt bedienen können.

Barrierefreiheit in der Informatik – Das Gesetz

Im Jahr 2002 wurde ein Gleichstellungsgesetz erlassen, welches Benachteiligung von behinderten Menschen vermeiden soll. Da die Nutzung der Informatik ein wichtiger Bestandteil ist, damit behinderte Menschen am Leben teilnehmen können gibt es im oben genannten Gesetz folgenden Paragraphen:

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

  1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
  2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
  3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

Quelle: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

Anmerkung von Markus

Weil das Gesetzesdeutsch etwas schwierig zu verstehen ist, möchte ich erklären was dieser Paragraph meint:
Staatliche Einrichtungen, also alle Behörden, sind dazu verpflichtet Ihre Webseiten und Programme so zu entwickeln, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen diese bedienen können. Es gibt also nun auch Barrierefreiheit in der Informatik, somit die Barrierefreie Informatik.

Barrierefreiheit in der Informatik – Die Zielgruppe

Aufgrund oben genannten Gesetz ist die wichtigste Zielgruppe Menschen mit Behinderungen. Sie meinen, dass lohnt sich nicht, weil es ja gar nicht so viel behinderte Menschen gibt? 2013 waren es 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen laut statistisches Bundesamt. Schwerbehinderung beginnt ab 50 Grad der Behinderung. Es gibt also Menschen die haben einen Grad der Behinderung unter 50. Also sind es insgesamt mehr wie 7,5 Millionen behinderte Menschen in Deutschland!
Nach dem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, ging es langsam los. Plötzlich hat die Gesellschaft festgestellt, dass ältere Menschen aufgrund Ihres Alters auch körperliche Einschränkungen bekommen können und somit ebenso Interesse an Barrierefreiheit in der Informatik haben.
Es gibt aber noch eine Zielgruppe. Vorübergehend eingeschränkte Menschen! Sie wissen nicht was das für Menschen sind? Angenommen Sie brechen sich als Rechtshänder den rechten Arm. Plötzlich haben Sie ein ganz erhebliches „Handicap“, eine körperliche Einschränkung. Sie können keine Tastenkombinationen mit einer Hand drücken. Sie sind auf Barrierefreiheit angewiesen. Wenn Ihr Arm wieder gesund ist, sind Sie nicht mehr auf Barrierefreiheit angewiesen. Deswegen „vorübergehend eingeschränkt“!
Ich hoffe, dass Ihnen klar geworden ist, dass die Zielgruppe für Barrierefreiheit in der Informatik sehr groß ist!
Folgende Begriffe gehören zur Barrierefreien Informatik:

barrierefreies Webdesign

Wenn eine Webseite barrierefrei entwickelt ist, nennt sich das barrierefreies Webdesign. Die Webseite soll auf Menschen mit unterschiedlichen körperlichen oder geistigen Einschränkungen Rücksicht nehmen. Was das genau ist, können Sie in diesem Blogartikel lesen:
Barrierefreies Webdesign
Übrigens, Suchmaschinen lieben auch barrierefreie Webseiten!
Siehe Blogartikel „Sind barrierefreie Internetseiten auch bei Suchmaschinen beliebt?

barrierefreie Softwareentwicklung

Der Begriff „Software“ ist ein anderes Wort für „Programm“. Programme werden nicht mehr programmiert, sondern entwickelt. Deswegen heißt es inzwischen Softwareentwicklung.
Barrierefreie Softwareentwicklung bedeutet, dass Software so entwickelt wird, dass diese von Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen bedient werden kann. Näheres können Sie in diesem Blogartikel lesen:
Barrierefreie Softwareentwicklung / Software-Entwicklung – Was ist das?

Eingabehilfen / Bedienungshilfen

Eingabehilfen unterstützen Menschen mit körperlichen Einschränkungen bei der Bedienung von Computer, Webseiten, Software und Mobiltelefone. Inzwischen liest man auch gelegentlich Bedienungshilfen. Das ist nur ein anderes Wort, meint aber das Gleiche wie Eingabehilfen.
Genauer wird es in diesem Blogartikel erklärt:
Was sind Eingabehilfen?

Behindertensoftware

Behindertensoftware hilft ein bestimmtes Problem, eines Menschen mit Behinderung, zu lösen bei der Bedienung des Computers. Das Problem entsteht durch körperliche oder geistige Einschränkung bzw. Behinderung.
Genauer wird es in diesem Blogartikel erklärt:
Behindertensoftware / Behinderten Software – Was ist das?

Barrierefreie Apps

Barrierefreie Apps sind für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen / Behinderungen bedienbar. Barrierefreie Apps müssen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und andere Menschen mit Behinderungsarten bedienbar sein.
Genauer wird es in diesem Blogartikel erklärt:
Barrierefreie Apps

Warum Unternehmen sich mit Barrierefreiheit in der Informatik beschäftigen sollten erfahren Sie in folgenden Blogartikeln:

Warum ist barrierefreie Software-Entwicklung für Software-Unternehmen wichtig?

Warum ist barrierefreies Webdesign für Unternehmen wichtig?

So, nun habe ich einen Überblick gegeben was alles zur Barrierefreiheit in der Informatik gehört.

Warum ist Barrierefreiheit in der Informatik für unsere Gesellschaft wichtig?
So bald Menschen körperliche oder geistige Einschränkungen oder dauerhafte Krankheiten haben, ist es für sie schwer am gesellschaftlichen Alltagsleben teil zu nehmen. Ausgrenzungen wegen Behinderung oder Krankheit ist im leistungsorientierten Deutschland an der Tagesordnung!
Oft werden Schwächen überwertet und Stärken nicht erkannt!
Menschen die stottern oder andere Probleme beim Sprechen haben wird oft nicht zugehört. Menschen die etwas langsamer arbeiten haben wenig Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen, trotz gutem Fachwissen.
Menschen die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht ohne fremde Hilfe das Haus verlassen können, sind nicht in der Lage einzukaufen oder andere Menschen kennen zu lernen.
Menschen mit Behinderung können keine Reisen ohne fremde Hilfe unternehmen.
Menschen die blind sind, haben es sehr schwer einen Arbeitsplatz zu finden.

Sie sitzen jetzt staunend da und fragen sich, was das mit Barrierefreiheit in der Informatik zu tun hat?
Apps können Menschen helfen zu sprechen in dem sie geschriebenen Text vorlesen. Spracheingabe kann Menschen helfen Texte zu schreiben die nicht tppen können mit ihren Händen. Menschen können von Zuhause aus einkaufen, wenn der Online-Shop barrierefrei ist. Mit Google Street View können Weltreisen im Internet gemacht werden.
Arbeitsplätze mit barrierefreier Software sorgen dafür, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen arbeiten können.
Wenn Webseiten und Software barrierefrei sind, können blinde Menschen mit einem Screenreader am Computer arbeiten.
Barrierefreiheit in der Informatik kann Schwächen ausgleichen! Das muss unsere Gesellschaft lernen: Schwächen können ausgeglichen werden! Es gibt keine Menschen die nur Schwächen haben! Behinderte und anders körperlich eingeschränkte Menschen haben auch Stärken!

Vision 2015: Barrierefreiheit in der Informatik – deutschlandweit

Eine Vision ist das innere Bild einer Vorstellung, meist auf die Zukunft bezogen. Ich habe auch ein „inneres Bild“! In meinem „Bild“ sehe ich eine Gesellschaft die sich wünscht, dass alle Menschen am Leben teil nehmen können. Ich sehe eine Gesellschaft die bei Menschen mit körperlichen Einschränkungen darüber nachdenkt, was zu tun ist, damit diese Menschen aktiv am Leben teilnehmen können. Ich sehe eine Gesellschaft die bei Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Stärken sieht und nicht die Schwächen.
Ich sehe Webseitenprogrammierer die Spass daran haben ihre Webseiten barrierefrei zu entwickeln. Ich sehe Software-Entwickler die Spass daran haben ihre Software barrierefrei zu gestalten.
Ich sehe viele Hochschulen und Unis die sich freuen, dass ich Ihren Studenten die Barrierefreiheit in der Informatik erkläre.
Ja, Sie haben recht, da sind wir noch ein ganzes Stück davon entfernt. Aber diese Vision ist der Hauptgrund warum es mein Unternehmen Marlem-Software gibt!!!
Ich möchte in einer Gesellschaft leben die so mit körperlich eingeschränkten Menschen umgeht. Dafür bin ich auch bereit zu kämpfen!
Kämpfen Sie mit, lieber Blogleser?

Leitfaden für barrierefreie Cloud-Software veröffentlicht

Mario Batusic, Experte für Accessibility hat seinen Leitfaden für eine barrierefreie Cloud vorgestellt.

Im Rahmen einer Veranstaltung des Verbands der österreichischen Cloud-Computing-Industrie EuroCloud.Austria hat Accessibility-Experte Mario Batusic von Fabasoft seinen Leitfaden „Barrierefreie Cloud“ vorgestellt.
Im Leitfaden geht es um Maßnahmen zur klaren Strukturierung, Beschreibung semantischer Zusammenhänge oder zum Einsatz größerer Schreibflächen, den Einsatz der Tastatur zur kompletten Navigation und für den Zugriff auf alle Funktionen der Software ein.

Mario Batusic möchte eine Starthilfe für Cloud-Entwicklern und -Verantwortlichen geben.

Den Leitfaden können Sie herunterladen: Der EuroCloud-Leitfaden-Barrierefreie-Cloud

Barrierefreies Webdesign: BITV und Gebärdensprache

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 hielt alle Bundesbehörden an, bis zum 22. März 2014 ihre Webseiten zu gestalten. Der Gehörlosenverband Hamburg hat die Webseiten überprüft, ob nun auch die Forderung nach Gebärdensprach-Filmen erfüllt wurde. Das Ergebnis ist erschreckend!

Um Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden wurde im Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen. Weil es in diesem Gesetz einen Paragraphen gibt, in dem es um Barrierefreiheit in der Informatik geht, wurde die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) geschaffen. Die BITV ist gültig für alle von Behörden herausgegebenen Internetauftritte der Bundesverwaltung. Ziel der BITV ist es, dass Webseiten für behinderte Menschen wahrnehmbar und bedienbar werden.

Am 12. September 2011 wurde eine neue Version der BITV – jetzt BITV 2.0 – veröffentlicht und ersetzte somit die alte Version vom 17. Juli 2002. Neu aufgenommen wurde die verbindliche Verpflichtung, bestimmte Inhalte auch in Videoform in Gebärdensprache und in Textform in Leichter Sprache bereit zu halten. Bis zum Stichtag, dem 22. März 2014 waren nun alle Behörden der Bundesverwaltung angehalten, ihre Verpflichtungen bezüglich der BITV 2.0 zu erfüllen und ihre Informationen barrierefrei anzubieten.

Der Gehörlosenverband Hamburg wollte nun wissen ob die Bundesbehörden ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Nach § 3 der BITV 2.0 sollen demnach Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.

Das Ergebnis war sehr ernüchternd: nur ca. 12 % aller geprüften Webseiten haben die Anforderung der BITV 2.0 erfüllt. Aus Sicht des Gehörlosenverbandes Hamburg stellt diese Prüfung ein beschämendes Ergebnis dar und es kommt die Frage auf: Nehmen die Bundesbehörden die Bedürfnisse gehörloser Menschen ernst?


Weiterführende Blogartikel:

Barrierefreies Webdesign – Was ist das?

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Frames barrierefrei darstellen / einsetzen

Frames waren lange Zeit sehr beliebt. Hauptsächlich wurden sie eingesetzt um eine feststehende Navigation innerhalb der Webseite zu haben. Ob Frames heutztage noch benötigt werden und wie sie barrierefrei eingesetzt werden erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Wozu werden Frames benötigt

Ein Frame ist ein Rahmen. Mit Frames lassen sich mehrere HTML-Dokumente in einem Browser-Fenster darstellen. Das wurde früher sehr gerne benutzt um eine feststehende Navigation zu haben. Heutzutage wird Cascading Style Sheets benutzt um eine Navigation darzustellen. Cascading Style Sheets wird zur optischen Gestaltung von Webseiten verwendet.
Frames werden aber auch dazu verwendet, um ein Browser-Fenster in mehrere kleinere Bereiche einzuteilen. Das kann auf der einen Seite sehr geschickt sein, kann aber auf der anderen Seite eine Webseite sehr unübersichtlich machen!
Für Menschen die einen Screenreader  benutzen, kann eine Webseite mit mehr als 5 Frames zum Problem werden.

Grundgerüst eines Frames

Hier ein kurzes Beispiel wie ein Frame definiert wird:

<frameset cols=“4*,13*“>
<frame src=“navigation.html“ />
<frameset rows=“*,10%“>
<frame src=“inhalt.html“ />
<frame src=“kommentare.html“ />
</frameset>
</frameset>

Grundgerüst eines IFrames

Mit Hilfe eines IFrames, kann innerhalb einer HTML-Datei eine andere Datei angezeigt werden:

<iframe src=“inhalteingefuegt.pdf“ width=“80%“ height=“400″>
<p>Wir müssen leider einen IFrame verwenden</p>
</iframe>

Das kann auf der einen Seite sehr geschickt sein, macht aber auf der anderen Seite eine Webseite ein bißchen unübersichtlich. Ich habe mal einen IFrame verwendet um eine PDF-Datei innerhalb einer HTML-Datei anzuzeigen. Das hat funktioniert.

Ausführliche Informationen über Frames finden Sie auf der Webseite Selfhtml zu Frames.

Was bedeutet Frames barrierefrei einsetzen?

Grundsätzlich möchte ich nochmal erwähnen, dass wann immer es geht sollten Sie versuchen auf Frames zu verzichten. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß!
Bei barrierefreies Webdesign geht darum eine Webseite so darzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen eine Webseite wahrnehmen können. Frames können für Menschen die einen Screenreader benutzen ein Problem sein. Deswegen sollte darauf geachtet werden, dass der Frame so definiert wird, dass er barrierefrei ist. In Deutschland gibt es die BITV 2.0 in welcher definiert ist, welche Kriterien erfüllt sein müssen damit eine Webseite barrierefrei ist.

Frames barrierefrei einsetzen – Was ist notwendig?

Der Frame benötigt einen Namen. Dieser kann über das title-Attribut festgelegt werden. Ältere Browser unterstützen das title-Attribut nicht. Deswegen sollten Sie den Namen nochmals als name-Attribut angeben.
Wenn zur genaueren Erklärung des Frames eine längere Beschreibung notwendig ist, kann diese mit dem longdesc-Attribut angegeben werden. Allerdings wird das longdesc-Attribut wird in Kombination mit FRAMESET bis heute in Screenreadern nicht unterstützt.
Das title-Attribut ist aber zwingend notwendig um einen Frame barrierefrei darzustellen!

Frames barrierefrei darstellen – Der „übliche“ Frame, Codebeispiel

So sieht die Definition eines barrierefreien Frames aus:

<frameset rows=“20%, 80%“>
<frame src=“logo.html“ title=“Logo der Seite“ name=“Logo der Seite“ />
<frame src=“menuepunkte.html“ title=“Liste der Menüpunkte“ name=“menulist“ />
<noframes>
<!– Ersatzdarstellung –>
</noframes>

Frames barrierefrei darstellen – Der IFrame, Codebeispiel

So sieht die Definition eines barrierefreien I-Frames aus:

<iframe src=“inhalteingefuegt.pdf“ width=“80%“ height=“400″ title=“PDF-Datei über Kunst“ name=“PDF-Datei über Kunst“ >
<p>Wir müssen leider einen IFrame verwenden</p>
</iframe>

Schlussbemerkung Barrierefreiheit bei Frames:

Grundsätzlich ist es möglich Frames barrierefrei darzustellen. Trotzdem sollten Sie versuchen, wann immer es geht, Frames zu vermeiden.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Internet keine schnelle Hilfe für eingeschränkte Menschen

Noch immer gibt es zu wenig Internetseiten für eingeschränkte Menschen wahrnehmbar sind.

Die meisten Menschen sind heute ohne das Internet hilflos. Keine Ahnung, wo die richtige Straße ist? Gar kein Problem! Ein kurzer Blick auf das I-Phone und man hat sofort die Orientierung wiedererlangt. Ebenfalls stellen die meisten Unternehmen und Firmen ihre Angebote auf die gestiegene Internetnutzung um und wer kauft überhaupt noch eine Kinokarte am Schalter? Leider werden ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen oft bei der Erstellung von Websites nicht beachtet. Pflegeheime, die beispielsweise auf der Seite pflege.de gefunden werden können, haben diese Entwicklungen erkannt und bieten ihre Hilfe an.

Problematik bei der Internetnutzung

Gerade Senioren und Menschen mit Behinderungen benötigen Webseiten mit bestimmten Richtlinien, um sich auch im Internet ohne Probleme mit Informationen versorgen zu können. Viele ältere Menschen sind in ihrem Seh- und Hörvermögen stark eingeschränkt, ebenfalls gibt es Menschen die von Geburt an eine verminderte Seh- oder Hörfähigkeit besitzen, daher müssen Webseiten so gestaltet werden, dass diese auch mit verminderter Wahrnehmung gelesen und deren Inhalte auch verstanden werden können. Eine Anforderung an barrierefreie Webseiten ist daher, dass sämtliche visuelle Inhalte auch in einer Textalternative vorhanden sind. Viele Webseitenbetreiber bieten ihre schriftlichen Informationen teilweise auch per Sprachaufzeichnung an, die vor allem für Menschen mit verminderter Konzentration eine Erleichterung darstellen. Allerdings stellt das Internet nicht nur für Senioren, sondern auch für geistig behinderte Menschen in seiner Bedienbarkeit eine besondere Herausforderung dar. Daher müssen beispielsweise alle Tasten der Tastatur in ausreichender Größe beschriftet werden und die verschiedenen Möglichkeiten bei der Webseitennutzung verständlich erklärt und ausgewiesen sein.

Barrierefreies Internet hält Einzug in Seniorenheimen

Das Internet soll für alle Menschen zugänglich gemacht werden. Aus diesem Grund bieten viele Pflege- und Seniorenheime Kurse an, in denen die Senioren gemeinsam mit Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen an die Internetnutzung herangeführt werden. In vielen Seniorenwohnparks zählt dieses Angebot zum Freizeitservice und ist ein fester wöchentlicher Termin an dem die Senioren gerne freiwillig teilnehmen können. Viele Heime haben auch eigene Computerräume eingerichtet, in denen die Bewohner oder auch gerne externe Besucher jederzeit im Internet surfen können. Meist gibt es Angestellte im Pflegeheim, die bei Problemen den Senioren zur Seite stehen und sofort helfen können. Doch der Fortschritt in den Senioren- und Pflegeheimen macht nicht bei einem einzigen Computerraum halt. Viele Pflegeeinrichtungen bieten Zimmer mit Internetanschluss oder sogar einen eigenen Computer an. Und die Nutzung der modernen Technik für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen soll beim Internet noch lange nicht enden. Bereits heute tüfteln Forscher an Konsolenspielen für Senioren und Menschen nach einem Reha-Aufenthalt. Diese Konsolen können dann als Spaßfaktor in die Gruppenräume der Pflegeheime integriert werden.

Im Zuge der Gleichberichtigung sollten das Internet auch für ältere und körperlich eingeschränkte Menschen zugänglich gemacht werden. Hier sind vor allem private Webseitenbesitzer aufgefordert ihre Seiten barrierefrei zu gestalten und somit allen Menschen die Chance sich auch über das Internet zu informieren.

Der Webshop von Oma Eingeschränkt bekommt Besuch von der Suchmaschine Bärbel

Vor Weihnachten habe ich über den Webshop von Oma Eingeschränkt geschrieben um klar zu machen, dass barrierefreies Webdesign nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig ist. Link zu Geschichte: Oma Eingeschränkt bekommt vom Weihnachtsmann eine Webseite mit barrierefreies Webdesign . Heute bekommt der Webshop von Oma Eingeschränkt Besuch von der Suchmaschine Bärbel. Bärbel ist eine betagte Suchmaschine mit einem kleinen Wodka-Tick und wurde von Karl Kratz erfunden. Sie werden erstaunt sein liebe Leser, wie sehr sich die Suchmaschine Bärbel über den barrierefreien Webshop von Oma Eingeschränkt freut. Barrierefreies Webdesign  hat auch große Vorteile für die Suchmaschinenoptimierung!

Oma Eingeschränkt geht es wieder besser

Im oben verlinkten Blogartikel konnten Sie lesen wer Oma Eingeschränkt ist und dass Sie in sehr kurzer Zeit sehr viel Krankheiten bekam. Der Weihnachtsmann machte Ihren Webshop barrierefrei. Danach war Oma Eingeschränkt in der Lage Ihren Webshop trotz Krankheiten zu bedienen und freute sich, dass nun auch Menschen mit Behinderungen Ihrem Webshop einkaufen können. In Deutschland leben 12 Millionen Menschen mit Behinderung .
Die Krankheiten von Oma Eingeschränkt sind alle etwas besser geworden. Aber so gesund wie sie früher mal war wird Oma Eingeschränkt wohl nicht mehr!

Die Suchmaschine Bärbel entdeckt den Webshop Oma Eingeschränkt

Bärbel ist mal wieder unterwegs im Internet um Webseiten neu zu besuchen oder noch nie besuchte Webseiten sich anzuschauen. In Ihrer Hand stets griff bereit, die Wodkaflasche. Plötzlich entdeckt Bärbel eine Webseite die Ihr völlig unbekannt war. Kurz entschlossen „biegt“ Bärbel ab und entdeckt den Webshop von Oma Eingeschränkt.

Bärbel freut sich über fehlende Intros und Flashfilme

Bärbel jubelt „Super, da bin ich ja gleich auf der richtigen Webseite. Ich mag es gar nicht, wenn vor der eigentlichen Webseite noch irgendwelche Vor- bzw. Introseiten kommen wo eigentlich nur aufhalten. Mich interessiert doch nur die richtige Webseite und nicht irgendwelche langweilige Vorankündigungen. Diese Filme, die mit Flash erstellt werden sind auch voll doof! Da kann ich doch gar nichts lesen und bekomme somit vom ganzen Film nichts mit! Aber hier fehlt das alles zum Glück. Ich komme ohne Barrieren auf die Webseite!“.

Die Suchmaschine Bärbel mag keine Frames

Bärbel nimmt einen großen Schluck aus der Wodkaflasche und denkt weiter laut nach während sie sich den Webshop von Oma Eingeschränkt weiter anschaut: „Ich habe auch keine Rahmen … öhm ich meinte Frames gesehen. Die „Dinger“ bringen mich ständig durcheinander! Aber der Programmierer des Webshops hat das Problem der Navigation ohne Frames gelöst! Sehr gut! Auch hier gibt es keine Barriere für mich als Suchmaschine!“

Bärbel ist begeistert von Alternativtexten bei Bildern

Bärbel möchte nun die Bilder untersuchen. Sie seufzt: „Irgendwie blöd, mit Bildern fange ich zunächst mal gar nichts an. Ich kann Bilder nicht sehen, ich kann doch nur Text lesen. Irgendwie ist das ne ganz schön doofe Einschränkung. Ich fühle mich auf Webseiten mit vielen Bildern so richtig behindert … Webseiten von Fotografen haben oft viele Bilder. Da schaue ich kurz drauf und gehe dann wieder. Solche Seiten bringen mir echt gar nichts. Ja, irgendwie ist nicht sehen und nur lesen können eine richtige Behinderung!“. Bärbel nimmt einen Schluck Wodka und wird leicht melancholisch: „Bin ich überhaupt eine gute Suchmaschine, wenn ich nur lesen kann?“.
Als Bärbel sich die Bilder anschaut strahlt sie plötzlich: „Cool, die Bilder haben Alternativtexte! Das bedeutet, dass ich lesen kann was auf den Bildern zu sehen ist. Was für ein genialer Programmierer war hier am Werk.

Bärbel freut sich über Textalternativen bei Videos

Mutig und voller Zuversicht schaut die Suchmaschine Bärbel sich die Videos an. Tatsächlich, auch hier gibt es Alternativtexte. Bärbel fühlt sich zum ersten mal auf einer Webseite mit Videos so richtig wohl!

Sogar gültiges HTML, Wow !

Als letztes möchte Bärbel sich noch anschauen ob der Web-Programmierer die „Befehle“ korrekt eingesetzt hat. Bei der „Auszeichnungssprache“ HTML, mit der Webseiten programmiert werden, heißen die „Befehle“ Tags. Für diese Tags gibt es eine Art Rechtschreibregel. Wenn diese eingehalten wird, nennt sich das „gültiges HTML“. Dieses gültige HTML ist für Suchmaschinen sehr wichtig!
Die Suchmaschine Bärbel nimmt nochmal einen großen Schluck Wodka und liest sich das HTML durch. „Perfekt!!! Alles korrekt, gültiges HTML!“ Bärbel kann ihr Glück kaum fassen!
Im HTML stehen Kommentare in denen der Weihnachtsmann, der ja die Webseite barrierefrei gemacht hat, erklärt das der Webshop nach den Grundlagen des barrierefreies Webdesign erstellt wurde und warum es wichtig war und welche Krankheiten Oma Eingeschränkt hatte. Bärbel lief eine Träne des Mitgefühls die Suchmaschinenbacke runter als sie das las. Tief bewegt murmelte sie „Oma Eingeschränkt, weil deine Webseite so super toll für mich zum lesen war und es überhaupt keine Barrieren für mich gab, wird deine Webseite so richtig weit vorne landen, das verspreche ich Dir! Du bekommst Webseitenbesucher ohne Ende!“. Bärbel nahm den letzten Schluck Wodka aus der Flasche. Ihre Stimmung wurde wieder besser und Sie freute sich, dass dieser Webshop so super toll für sie zu lesen war. Sie zog weiter und sang überschwenglich: „barrierefreies Webdesign, so sollen alle Webseiten sein, barrierefreies Webdesign, ach wie ist das fein. Barrierefreies Webdesign soll im ganzen Internet vorhanden sein, barrierefreies Webdesign …“

Nach ein paar Tagen war der Webshop von Oma Eingeschränkt unter den für sie wichtigen Suchbegriffen tatsächlich ganz weit vorne in der Suchmaschine und die Zahl der Einkäufer vervielfachten sich!

Oma Eingeschränkt bekommt vom Weihnachtsmann eine Webseite mit barrierefreies Webdesign

Es ist kurz vor Weihnachten. Ich habe während der Woche Oma Eingeschränkt und diese ganze Geschichte erfunden um die Wichtigkeit von barrierefreies Webdesign nochmal anders klar zu machen. Weit weg von EDV-Fachchinessisch! Außerdem befasst sie dieser Blogartikel mit der Frage „Ist ein Menschenleben wirklich weniger wert so bald es eine körperliche Einschränkung / Behinderung hat?“. Lesen Sie was der Weihnachtsmann Oma Eingeschränkt alles bei bringt … !

Wer ist Oma Eingeschränkt?

Oma Eingeschränkt ist eine 75 Jährige Frau die recht gut mit dem Computer umgehen kann und einen Web-Shop hat, in dem Sie Sachen verkauft. Für alle die es nicht wissen, ein Web-Shop ist eine Art „Einkaufsladen“ im Internet. Zum Beispiel die Webseite www.amazon.de ist ein Web-Shop.

Oma Eingeschränkt wird krank

Es ist ein paar Wochen vor Weihnachten. Oma Eingeschränkt wacht morgens auf und stellt fest, dass Ihre Hände Zittern. Oma Eingeschränkt zieht sich an und geht auf Ihrem Webshop und hat Probleme die Links mit der Maus anzuklicken, weil die Beschriftungen der Links zu klein sind. Es geht, aber es ist anstrengend. Oma Eingeschränkt seufzt „Das Alter, da muss ich wohl durch!“.
Jeden morgen hofft sie, dass die Hände nicht mehr zittern, aber es bleibt – keine Besserung!

Nach einer Woche stellt Oma Eingeschränkt fest, dass Ihr Augenlicht trotz Brille nachläßt. Jetzt sieht sie die kleinen Beschriftungen der Links auch noch schlecht. Außerdem hat Sie Probleme einige Sachen zu erkennen, weil die Farben unglücklich gewählt sind bzw. zu wenig Kontrast zwischen Vordergrund und Hintergrundfarbe ist. Sie denkt „Wenn das so weiter geht, dann muss ich den Webshop schließen und habe keine sinnvolle Aufgabe mehr die ich tagsüber machen kann!“.

Ein Tag später stellt Oma Eingeschränkt fest, dass sie nicht mehr so gut hört. Auf Ihrem Webshop wurden die Sonderangebote immer angesagt per Stimme … Oma Eingeschränkt hört es nur noch sehr undeutlich. Sie weint! Sie ist völlig verzweifelt!
In der darauffolgenden Nacht hat sie einen Traum: Sie soll dem Weihnachtsmann unter weihnachtsmann@weihnachten.de eine Mail schreiben, der könne ihr helfen!
Völlig verwirrt steht sie am nächsten Morgen auf, zieht sich an und schreibt dem Weihnachtsmann eine Mail in der sie ihm ihre Probleme schildert.

Der Weihnachtsmann kennt barrierefreies Webdesign

Nur eine Stunde später kommt eine Mail. Zum Glück werden die neuen Mails fettgedruckt dargestellt, den Klingelton der neue Mails ankünigt hätte Oma Eingeschränkt nicht gehört. Oma Eingeschränkt bekommt feuchte Augen „der Weihnachtsmann … der Weihnachtsmann hat geantwortet!“:
„Liebe Oma Eingeschränkt, Deine Mail macht mich sehr betroffen, aber es gibt eine Lösung! Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Probleme wie Du, deswegen gibt es ein Gesetz das Benachteiligung von behinderten Menschen verhindern soll. In diesem Gesetz steht drin, dass Webseiten von Behörden barrierefrei sein müssen. Die Bundesregierung hat Richtlinien erlassen, die BITV 2.0, in der drin steht, wie eine Webseite gestaltet werden muss, damit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Webseite bedienen kann. Ich kenne diese Richtlinien und habe Deine Webseite nach den Richtlinien von barrierefreies Webdesign umprogrammiert.

Die Schriftgrößen lassen sich jetzt im Browser vergrößern, dadurch kannst Du es besser lesen und die Links wieder besser anklicken, weil auch diese Schrift größer wird. Die Sonderangebote werden weiterhin noch gesprochen, aber ich habe eine Rubrik eingerichtet in der die Sonderangebote gelesen werden können. Du Scheinst auch noch den grauen Star oder eine Art von Farbenblindheit bekommen zu haben. Deswegen habe ich den Farbkontrast verbessert. Gib mir bescheid, liebe Oma Eingeschränkt ob alles wieder gut ist! Dein Weihnachtsmann!“

Der Oma Eingeschränkt laufen Tränen der Freude die Wange runter. Sie geht auf Ihren Webshop und siehe da, alles funktioniert so wie es der Weihnachtsmann geschrieben hat! Fröhlich schmunzelt sie „Mein Webshop ist barrierefrei und nicht nur für mich, sondern auch für behinderte Menschen besser zu bedienen. Vielleicht bekomme ich jetzt noch mehr Kunden, wenn auch Menschen mit Behinderung meinen Webshop bedienen können!“ Vor lauter Begeisterung vergißt sie dem Weihnachtsmann zurück zu mailen.

Am nächsten Tag fällt Oma Eingeschränkt das aufstehen schwer. Alles geht irgendwie langsamer. Die ganzen Krankheiten und Einschränkungen haben Sie geschwächt. Traurig denkt Sie „Meine Webseite ist zwar barrierefrei, aber wer macht mich eigentlich barrierefrei? Wer will schon mit einer 75jährigen Frau zu tun haben, mit zitternde Hände, Sehbehinderung und Hörproblemen. Was bin ich eigentlich überhaupt noch wert? Wer will schon auf einem Webshop einkaufen von einer Oma die nichts wert ist?“.
Weinend setzt sich an das Mailprogramm und schreibt dem Weihnachtsmann:
„Lieber Weihnachtsmann, obwohl du meinen Webshop super toll barrierefrei gemacht hast, geht es mir nicht gut. Ich bin extrem eingeschränkt, wer will den schon auf einem Webshop einkaufen von einer extrem eingeschränkten Oma? Was bin ich den überhaupt noch wert so eingeschränkt wie ich bin. Ich weiss auch nicht was mit mir los ist. Eigentlich sollte ich dankbar sein, weil Du meine Webseite barrierefrei gemacht hast, aber die Frage nach dem Sinn meines Lebens drückt mich zu Boden. Deine Oma Eingeschränkt“.

Die letzte Mail vom Weihnachtsmann: Es wird Weihnachten für Oma Eingeschränkt

Die Mail vom Weihnachtsmann ließ nicht lange auf sich warten:
„Liebe Oma Eingeschränkt, dies ist meine letzte Mail, weil ich habe noch viel andere Menschen die ich glücklich machen möchte. Ich möchte Dir von Markus Lemcke erzählen, weil an ihn kannst Du Dich in Zukunft wenden, wenn auf Deinem Webshop was nicht barrierefrei ist. Markus ist von Geburt an behindert. Er hat eine Spastik. Weil er immer wieder stottert und vor Anstrengung beim Sprechen das Gesicht „verzieht“ gibt es Menschen die denken es stimmt bei ihm nicht im Kopf, er sei blöd! Markus ist aber IT-Spezialist und Schachspieler. Er hat in seinem Leben sich das Ziel gesetzt dass alle Webseiten und Programme barrierefrei werden müssen. Diese Idee fasziniert und erfüllt ihn so, dass er sich keine Gedanken mehr macht, was andere über seinen „Wert“ denken. Trotz stottern hält er sogar Vorträge an Hochschulen. Er sieht immer nur seine Möglichkeiten! Die sind viel wert! Er hat Spass am Leben und findet immer wieder Menschen die ihn mögen so wie er ist. Markus kann Dir Tipps geben wie Du trotz Einschränkungen ein fröhlicher Mensch bleibst!

Außerdem liebe Oma Eingeschränkt Weihnachten steht vor der Tür. Jesus, der an heilig Abend geboren wurde, liebt alle Menschen, eingeschränkt oder nicht eingeschränkt. Für Ihn bist Du immer wertvoll!

Ich habe noch eine Idee: Unterstütze doch Markus und mache Werbung für barrierefreies Webdesign. Erzähl den Menschen warum das für Dich als Oma so wichtig ist und warum Du denkst, dass viele Menschen, auch Omas und Opas, davon profitieren. Dann hast Du trotz Deiner Einschränkungen eine sinnvolle Lebensaufgabe. Mache es gut liebe Oma Eingeschränkt. Dein Weihnachtsmann der Dich lieb hat so wie Du bist!“.

Als Oma Eingeschränkt diese Mail las war sie richtig glücklich. Seit dem hilft Sie mir die Menschen davon zu überzeugen, dass barriefreies Webdesign wichtig ist! Ich bin auch sehr froh, dass es Oma Eingeschränkt gibt!

Es gibt eine Fortsetzung:

Der Webshop von Oma Eingeschränkt bekommt Besuch von der Suchmaschine Bärbel

barrierefreies Internet – Was ist das?

Der Begriff barrierefreies Internet wird laut Google Keyword Planner oft gesucht. Deswegen schreibe ich einen eigenen Blogartikel über barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Gesetzliche Grundlage

Im Mai 2002 wurde von der Bundesregierung ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Das Gesetz soll Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vermeiden. In diesem Gesetz gibt es einen § 11 Barrierefreie Informationstechnik in dem folgendes steht:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Barrierefreies Internet – Definition

Barrierefreies Internet bedeutet, dass Internetseiten / Webseiten so gestaltet sind dass sie keine Barrierefreien bzw. Hindernisse für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben. Barrieren können sein:

  • zu kleine Schriftgrößen
  • zu wenig Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe
  • Internetseiten sind nicht komplett per Tastaturbedienbar
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Keine Frames

Barrierefreies Internet ist gleichbedeutend wie barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Internet – Zielgruppe

Die Hauptzielgruppe von barrierefreies Internet sind Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderung bekommen durch die Nutzung des Internets ganz neue Möglichkeiten. Webshops bieten die Möglichkeit einkaufen zu können ohne das Haus zu verlassen. Social Media-Plattformen bieten die Möglichkeit Bekanntschaften zu knüpfen auch wenn die Person in einem Behindertenheim wohnt.
Eine weitere Zielgruppe von barrierefreies Internet sind ältere Menschen. Ältere Menschen können ähnliche Einschränkungen haben wie Menschen mit Behinderungen. Wenn im Alter die Sehkraft nachläßt wird es schwer Texte auf Webseiten zu lesen die eine sehr kleine Schriftgröße haben. Farbfehlsichtigkeiten können ebenso altersbedingt auftreten. Deswegen sind ältere Menschen ebenso eine Zielgruppe für barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Richtlinien

Damit barrierefreies Internet umgesetzt werden kann sind Kriterien notwendig die festlegen wann eine Webseite barrierefrei ist. Diese Kriterien werden als Richtlinien zusammengefasst. Es gibt nationale Richtlinien die nur in Deutschland gelten und internationale Richtlinien.
Nationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0
Internationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der WCAG 2.0
Wenn ich zum Beispiel eine Webseite aus Österreich barrierefrei machen soll nehme ich die WCAG 2.0.

Barrierefreies Internet – Testen

Wie kann barrierefreies Internet getestet werden? Die Kriterien für barrierefreies Internet sind so komplex, dass es nicht möglich ist, diese per Software zu überprüfen. Einzelne Kriterien können automatisiert überprüft werden, aber alle Kriterien funktionieren nicht. Barrierefreies Internet testen bedeutet also von Hand die Webseiten anhand der entsprechenden Richtlinien zu überprüfen.

Barrierefreies Internet ist für alle Menschen wichtig

Stellen Sie sich vor Sie brechen sich den rechten Arm und können deswegen diesen für die Bedienung des Computers nicht einsetzen. Sie haben plötzlich eine körperliche Einschränkung die Sie daran hindert den Computer so zu bedienen wie gewohnt. Plötzlich kann es sein, dass Sie ebenfalls von Barrierefreies Internet profitieren.
Barrierefreies Internet ist also für alle Menschen wichtig!

Barrierefreies Internet für Mobiltelefone Ipads und Tablets

Viele Behinderte nutzen sehr gerne Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Ich übrigens auch! Diese Geräte verschaffen Menschen mit Behinderungen viele neue Möglichkeiten. Dieswegen ist barrierefreies Internet für diese Mobilgeräte ebenso sehr wichtig.

Barrierefreies Internet bringt Erfolg!!!

Barrierefreies Internet sorgt definitiv mehr Besucher. Wenn Ihre Webseiten barrierefrei sind bekommen Sie auch Behinderte Webseitenbesucher. Es gibt ca. 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Das sind alles potentielle Webseitenbesucher bzw. Kunden. Barrierefreies Internet bringt Erfolg!

Barrierefreies Internet – an wen kann ich mich wenden?

Haben Sie Lust bekommen auf barrierefreies Internet und suchen jemand der Ihnen dabei hilft? Dann rufen Sie mich an: 07121/504458

Barrierefreie Texte schreiben – Leichte Sprache

Neulich bin ich darauf angesprochen worden ob man barrierefreie Texte schreiben kann. In diesem Artikel werde ich auf diese Frage eine Antwort geben.

In den deutschen Richtlinien der BITV 2.0 für barrierefreies Webdesign gibt es die Anforderung 3.1: Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten. Diese Anforderung gab es schon in der ersten Version der BITV.

Warum sind barrierefreie Texte / leichte Sprache wichtig?

Nein, garantiert nicht weil es in der BITV steht. Die Frage muss tiefer gehen: Warum steht es in der BITV?
Es gibt Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung. Es gibt auch Menschen die keine richtige offizielle geistige Einschränkung oder Behinderung haben und dennoch nicht so geistig beweglich sind wie andere Menschen. Diese Personengruppen dürfen nicht ignoriert werden.
Das Internet ist für alle Menschen wichtig! Deswegen müssen Texte so geschrieben werden, dass sie von allen Menschen verstanden werden. Darum geht es bei barrierefreien Texten bzw. leichte Sprache.

Barrierefreie Texte / leichte Sprache – wie kann das umgesetzt werden?

Es gibt keine offizielle Definition von barrierefreien Texten bzw. leichter Sprache. Es gibt aber einige Ratschläge die Sie befolgen können um barrierefreie Texte / Leichte Sprache zu erreichen:

  • Versuchen Sie kurze Sätze zu formulieren
  • Vermeiden Sie unnötige Wörter (auch Füllwörter genannt) und Floskeln
  • Ihre Texte sollten Absätze, Listen und Zwischenüberschriften erhalten damit sie übersichtlich sind
  • Versuchen Sie ungebräuchliche Wörter oder Fremdwörter oder Fachbegriffe zu vermeiden. Falls es zwingend notwendig ist, diese Wörter zu verwenden erklären Sie die verwendeten Fremdwörter oder Fachbegriffe.
  • Für Menschen die schlecht lesen können, bieten Sie Audio-Versionen oder Gebärdensprachfilme an

Nachfolgend werde ich einige der oben genannten Punkte genauer erläutern.

Versuchen Sie kurze Sätze zu formulieren
Lange Bandwurmsätze sind schwer zu verstehen und unübersichtlich. Versuchen Sie aus einem langen Satz lieber zwei kurze Sätze zu machen. Vermeiden Sie verschachtelte Sätze ganz. Die Diskussion wieviel Wörter ein Satz haben darf, damit er noch leicht zu verstehen ist, möchte ich hier nicht führen. Der Text würde so kompliziert werden, dass er nicht mehr leicht verständlich wäre! Ich möchte eine Empfehlung aussprechen wieviel Wörter ein Satz höchstens haben sollte. Ich empfehle 20 Wörter! Wie gesagt, es ist eine Empfehlung und keine goldene Regel.

Vermeiden Sie unnötige Wörter (auch Füllwörter genannt) und Floskeln
Füllwörter und Floskeln sind Wörter, die nicht benötigt werden. Das weglassen eines Füllwortes ändert nichts an dem Sinn eines Satzes.

Beispiele:
„halt“
Ich bin halt vorhin einkaufen gewesen.
„ja“
Ich bin ja vorhin einkaufen gewesen.
„doch“
Ich bin doch vorhin einkaufen gewesen.

In allen 3 Fällen ist das Füllwort überflüssig. „Ich bin vorhin einkaufen gewesen“ ist die korrekte Formulierung.

Ihre Texte sollten Absätze, Listen und Zwischenüberschriften erhalten damit sie übersichtlich sind
Wenn Sie diesen Blogartikel betrachten, finden Sie alle aufgezählten Elemente. Vor allem Zwischenüberschriften sind mir in letzter Zeit sehr wichtig geworden. Sie helfen dem Lesenden einen schnellen Überblick über einen Text zu bekommen.
Es ist ebenso wichtig, dass Aufzählungen auch also solche dargestelt bzw. formatiert werden. Dies dient der Übersichtlichkeit.

Versuchen Sie ungebräuchliche Wörter oder Fremdwörter oder Fachbegriffe zu vermeiden. Falls es zwingend notwendig ist, diese Wörter zu verwenden erklären Sie die verwendeten Fremdwörter oder Fachbegriffe
Dies ist mit Sicherheit für viele eine schwere Aufgabe. Fachartikel leben von Fachbegriffen. Werden sie einfach weggelassen, ist es kein Fachartikel. Werden die Fachbegriffe in Nebensätzen erklärt, werden die Sätze unübersichtlich.

Ich habe folgende Idee:
Erstellen Sie auf Ihrer Webseite ein Lexikon. In diesem Lexikon erklären Sie alle Fachbegriffe in einfacher Sprache. Wenn In Ihrem Text auf der Webseite der Fachbegriff auftaucht, verlinken Sie diesen mit dem entsprechenden Lexikon-Eintrag. So kann jeder Fachbegriff in einfacher Sprache nachgelesen werden.

Wenn Ihnen die Erstellung eines eigenen Lexikons zu viel Arbeit ist, können Sie auch auf das freizugängliche Internet-Lexikon Wikipedia verlinken. Wobei ich hier ganz deutlich anmerken muss, dass viele Lexikon-Einträge von Wikipedia nicht leicht verständlich sind und somit nicht in leichter Sprache geschrieben sind. Die Erstellung eines eigenen Lexikons ist daher besser!

Bei diesen Tipps möchte ich es für diesen Artikel belassen. Viel Spass beim schreiben von barrierefreien Texten.

Richtlinien für barrierefreies Webdesign

In diesem Artikel möchte ich erklären warum es Richtlinien zu barrierefreies Webdesign gibt und welche!

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Webseiten keine Barrieren enthalten für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen oder Behinderungen.

Warum gibt es Richtlinien für barrierefreies Webdesign?

Damit eine Webseite barrierefrei ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien richten sich danach, welche Behinderungsart welche Probleme im Umgang mit Internetseiten hat. Ziel der Richtlinien ist es, dass möglichst viele Behinderungsarten und andere Einschränkungen berücksichtigt werden. Das Internet soll für alle Mensche zugänglich und wahrnehmbar sein. Deswegen gibt es Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Es gibt Internationale und nationale Richtlinien für barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Webdesign – Internationale Richtlinien – WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 sind die Internationalen Richtlinien für barrierefreies Webdesign.
Somit wurde barrierefreies Webdesign internationaler Standard. WCAG 2.0 Richtlinien wurden am 11. Dezember 2008 veröffentlicht.
Die Richtlinien sind in 4 Prinzipien gruppiert:

  • Wahrnehmbar (z.B. visuelle Inhalten brauchen eine Textalternative)
  • Bedienbar (insbesondere Tastaturbedienung)
  • Verständlich
  • Robust (Kompatibilität)

Hier der Link: Barrierefreies Webdesign mit der Richtlinie WCAG 2.0

Barrierefreies Webdesign – deutsche Richtlinien – die BITV 2.0

Die BITV 2.0 sind die nationalen Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Die Richtlinien der BITV 2.0 wurden abgeleitet von den Richtlinien der WCAG 2.0 für barrierefreies Webdesign. Somit gibt es auch hier die oben genannten Prinzipien.
Hier der Link: Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0

Welche Richtlinie kommt wann zur Anwendung?

Nun stellt sich vielleicht der Leser die Frage: Welche Richtlinie benötige ich wann?
Wenn Sie eine deutsche Webseite barrierefrei machen möchten, verwenden Sie die deutsche Richtlinien der BITV 2.0. Möchten Sie eine Webseite aus dem Ausland barrierefrei machen in dem es keine nationalen Richtlinien gibt, dann verwenden Sie die WCAG 2.0.