Barrierefreies Webdesign – Richtlinien und Gesetze in der Schweiz

In Zukunft möchte ich als Unternehmer auch barrierefreies Webdesign für die Schweiz anbieten. Deswegen beschäftige ich mich in diesem Blogartikel mit den Gesetzen und Richtlinien für barrierefreies Webdesign für die Schweiz.

Barrierefreies Webdesign – Was ist das?

Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse. Barrierefreiheit gibt es bei Gebäuden, auf der Straße oder in der EDV. Barrierefreiheit in der EDV bedeutet, dass Websites und Software barrierefreier gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Webseite / Software bedienen können.

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Barrierefreies Webdesign – Richtlinien und Gesetze in Österreich

Weil ich auch schon einen Kunden aus Österreich hatte für den ich eine barrierefreie Webseite mit WordPress erstellte, schreibe ich heute über barrierefreies Webdesign aus bzw. in Österreich. Außerdem würde ich mich über noch mehr Aufträge aus Österreich freuen.

Barrierefreies Webdesign – Was ist das?

Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse. Barrierefreiheit gibt es bei Gebäuden, auf der Straße oder in der EDV. Barrierefreiheit in der EDV bedeutet, dass Websites und Software barrierefreier gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Webseite / Software bedienen können.

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barrierefreies Internet – Was ist das?

Der Begriff barrierefreies Internet wird laut Google Keyword Planner oft gesucht. Deswegen schreibe ich einen eigenen Blogartikel über barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Gesetzliche Grundlage

Im Mai 2002 wurde von der Bundesregierung ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Das Gesetz soll Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vermeiden. In diesem Gesetz gibt es einen § 11 Barrierefreie Informationstechnik in dem folgendes steht:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Barrierefreies Internet – Definition

Barrierefreies Internet bedeutet, dass Internetseiten / Webseiten so gestaltet sind dass sie keine Barrierefreien bzw. Hindernisse für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben. Barrieren können sein:

  • zu kleine Schriftgrößen
  • zu wenig Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe
  • Internetseiten sind nicht komplett per Tastaturbedienbar
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Keine Frames

Barrierefreies Internet ist gleichbedeutend wie barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Internet – Zielgruppe

Die Hauptzielgruppe von barrierefreies Internet sind Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderung bekommen durch die Nutzung des Internets ganz neue Möglichkeiten. Webshops bieten die Möglichkeit einkaufen zu können ohne das Haus zu verlassen. Social Media-Plattformen bieten die Möglichkeit Bekanntschaften zu knüpfen auch wenn die Person in einem Behindertenheim wohnt.
Eine weitere Zielgruppe von barrierefreies Internet sind ältere Menschen. Ältere Menschen können ähnliche Einschränkungen haben wie Menschen mit Behinderungen. Wenn im Alter die Sehkraft nachläßt wird es schwer Texte auf Webseiten zu lesen die eine sehr kleine Schriftgröße haben. Farbfehlsichtigkeiten können ebenso altersbedingt auftreten. Deswegen sind ältere Menschen ebenso eine Zielgruppe für barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Richtlinien

Damit barrierefreies Internet umgesetzt werden kann sind Kriterien notwendig die festlegen wann eine Webseite barrierefrei ist. Diese Kriterien werden als Richtlinien zusammengefasst. Es gibt nationale Richtlinien die nur in Deutschland gelten und internationale Richtlinien.
Nationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0
Internationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der WCAG 2.0
Wenn ich zum Beispiel eine Webseite aus Österreich barrierefrei machen soll nehme ich die WCAG 2.0.

Barrierefreies Internet – Testen

Wie kann barrierefreies Internet getestet werden? Die Kriterien für barrierefreies Internet sind so komplex, dass es nicht möglich ist, diese per Software zu überprüfen. Einzelne Kriterien können automatisiert überprüft werden, aber alle Kriterien funktionieren nicht. Barrierefreies Internet testen bedeutet also von Hand die Webseiten anhand der entsprechenden Richtlinien zu überprüfen.

Barrierefreies Internet ist für alle Menschen wichtig

Stellen Sie sich vor Sie brechen sich den rechten Arm und können deswegen diesen für die Bedienung des Computers nicht einsetzen. Sie haben plötzlich eine körperliche Einschränkung die Sie daran hindert den Computer so zu bedienen wie gewohnt. Plötzlich kann es sein, dass Sie ebenfalls von Barrierefreies Internet profitieren.
Barrierefreies Internet ist also für alle Menschen wichtig!

Barrierefreies Internet für Mobiltelefone Ipads und Tablets

Viele Behinderte nutzen sehr gerne Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Ich übrigens auch! Diese Geräte verschaffen Menschen mit Behinderungen viele neue Möglichkeiten. Dieswegen ist barrierefreies Internet für diese Mobilgeräte ebenso sehr wichtig.

Barrierefreies Internet bringt Erfolg!!!

Barrierefreies Internet sorgt definitiv mehr Besucher. Wenn Ihre Webseiten barrierefrei sind bekommen Sie auch Behinderte Webseitenbesucher. Es gibt ca. 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Das sind alles potentielle Webseitenbesucher bzw. Kunden. Barrierefreies Internet bringt Erfolg!

Barrierefreies Internet – an wen kann ich mich wenden?

Haben Sie Lust bekommen auf barrierefreies Internet und suchen jemand der Ihnen dabei hilft? Dann rufen Sie mich an: 07121/504458

Richtlinien für barrierefreies Webdesign

In diesem Artikel möchte ich erklären warum es Richtlinien zu barrierefreies Webdesign gibt und welche!

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Webseiten keine Barrieren enthalten für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen oder Behinderungen.

Warum gibt es Richtlinien für barrierefreies Webdesign?

Damit eine Webseite barrierefrei ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien richten sich danach, welche Behinderungsart welche Probleme im Umgang mit Internetseiten hat. Ziel der Richtlinien ist es, dass möglichst viele Behinderungsarten und andere Einschränkungen berücksichtigt werden. Das Internet soll für alle Mensche zugänglich und wahrnehmbar sein. Deswegen gibt es Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Es gibt Internationale und nationale Richtlinien für barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Webdesign – Internationale Richtlinien – WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 sind die Internationalen Richtlinien für barrierefreies Webdesign.
Somit wurde barrierefreies Webdesign internationaler Standard. WCAG 2.0 Richtlinien wurden am 11. Dezember 2008 veröffentlicht.
Die Richtlinien sind in 4 Prinzipien gruppiert:

  • Wahrnehmbar (z.B. visuelle Inhalten brauchen eine Textalternative)
  • Bedienbar (insbesondere Tastaturbedienung)
  • Verständlich
  • Robust (Kompatibilität)

Hier der Link: Barrierefreies Webdesign mit der Richtlinie WCAG 2.0

Barrierefreies Webdesign – deutsche Richtlinien – die BITV 2.0

Die BITV 2.0 sind die nationalen Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Die Richtlinien der BITV 2.0 wurden abgeleitet von den Richtlinien der WCAG 2.0 für barrierefreies Webdesign. Somit gibt es auch hier die oben genannten Prinzipien.
Hier der Link: Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0

Welche Richtlinie kommt wann zur Anwendung?

Nun stellt sich vielleicht der Leser die Frage: Welche Richtlinie benötige ich wann?
Wenn Sie eine deutsche Webseite barrierefrei machen möchten, verwenden Sie die deutsche Richtlinien der BITV 2.0. Möchten Sie eine Webseite aus dem Ausland barrierefrei machen in dem es keine nationalen Richtlinien gibt, dann verwenden Sie die WCAG 2.0.

Barrierefreies Webdesign mit der WCAG 2.0

In diesem Blogartikel erkläre ich was die WCAG 2.0 ist und wann sie eingesetzt werden sollte.

Was ist die WCAG 2.0?

Die Richtlinien für barrierefreies Webdesign sind ein Webstandard des W3C. Das World Wide Web Consortium (kurz W3C) . Das W3C legt die Standards des World Wide Web, zu deutsch welt weites Netz oder Internet, fest. Innerhalb des W3C gibt es die Web Accessibility Initiative (WAI), in der sich mehrere Arbeitsgruppen und Interessengruppen mit dem barrierefreien Zugang zum Internet und seinen Inhalten beschäftigen.
Die Web Accessibility Initiative (WAI) hat die WCAG veröffentlicht von der es nun die Version 2, also die WCAG 2.0 gibt. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 gibt es seit dem Jahr 2008. Die WCAG 2.0 sind Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern der Welt. Sie soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen.

Aufbau der WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 ist wie folgt aufgebaut:

4 Prinzipien
12 Richtlinien
61 Erfolgskriterien
unzählige Techniken

Prinzipien der WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 hat 4 Prinzipien:

  • Prinzip 1: Wahrnehmbar — Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  • Prinzip 2: Bedienbar — Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
  • Prinzip 3: Verständlich — Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
  • Prinzip 4: Robust — Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an

Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Erfolgskriterien

Die WCAG 2.0 enthält 61 Erfolgskriterien. Diese Erfolgskriterien bieten konkrete Handlungsanweisungen für die Umsetzung von barrierefreies Webdesign. Die Erfolgskriterien werden drei verschiedenen Konformitätsstufen zugeordnet: Konformitätsstufe A (25 Erfolgskriterien) mit einer geringen Konformität, Konformitätsstufe AA (13 Erfolgskriterien) und Konformitätsstufe AAA (23 Erfolgskriterien) mit der höchsten Konformität mit den Richtlinien. Die Konformitätsstufe sagt aus, wie barrierefrei eine Webseite ist. Die Konformitätsstufe AA entspricht der Erfüllung der deutschen Richtlinie BITV 2.0 .

Das Bild zeigt ein Formular barrierefrei gestaltet mit Tastenkürzel und guter Anzeige des Tastenfokus
Das Bild zeigt ein Formular barrierefrei gestaltet mit Tastenkürzel und guter Anzeige des Tastenfokus

Richtlinien der WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 beinhaltet nur Richtlinien welche die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen betreffen. Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass Inhalte von Webseiten möglichst für viele Nutzer zugänglich, sprich wahrnehmbar sind.

Da es keinen Sinn macht hier die kompletten Richtlinien der WCAG 2.0 wiederzugeben begnüge ich mich mit der Kurzfassung und verweise auf den Link der offiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.0 .

Richtlinie 1.1 Textalternativen: Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien: Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Richtlinie 1.3 Anpassbar: Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar: Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich: Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit: Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Richtlinie 2.3 Anfälle: Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen.

Richtlinie 2.4 Navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Richtlinie 3.1 Lesbar: Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar: Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

Richtlinie 4.1 Kompatibel: Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.

Die vollständigen Richtlinien der WCAG 2.0 finden Sie auf folgender Webseite:
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 – Autorisierte deutsche Übersetzung

Wann kommt die WCAG 2.0 zum tragen?

In Ländern, die keine nationalen Richtlinien, so wie in Deutschland die BITV 2.0, für barrierefreies Webdesign haben, wird die WCAG 2.0 als Richtlinie angewandt.

es gibt zu den WCAG ein tollen englisch-sprachigen Song, in folgendem Video:

WCAG 2.0 Theme Song Web Content Accessibility Guidelines – Disability

Marlem-Software bietet barrierefreies Webdesign nach WCAG 2.0

Mein Unternehmen Marlem-Software bietet barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 und WCAG 2.0. Wenn Sie eine Webseite benötigen nach WCAG 2.0 rufen Sie mich an 07121/504458 oder schreiben Sie mir eine Mail an info@marlem-software.de .

Was bedeutet barrierefreie Informationstechnik?

Eigentlich ist es nicht sinnvoll nachdem ich so viele Artikel über Barrierefreiheit geschrieben habe, solch einen Grundsatzartikel zu schreiben. Ich hatte heute ein Telefonat mit einer Person die in der IT-Branche arbeitet und Sie hatte so überhaupt keine Ahnung was Barrierefreiheit ist, deswegen dieser Blogartikel!

Im Mai 2002 wurde ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet. Dieses Gesetz soll Benachteiligung von behinderten Menschen vermeiden.
In diesem Gesetz gibt es folgenden Paragraphen:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Dieser Paragraph ist die Grund warum solche Begriffe wie „Barrierefreies Internet“ „barrierefreies Webdesign“, und „barrierefreie Softwareentwicklung“ entstanden sind.

Das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG ) wurde geändert und trat am 1. September 2016 in Kraft. Hier der neue Paragraph: Barrierefreie Informationstechnik – das neue Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

Obiger Paragraph verpflichtet staatliche Einrichtungen Ihre Webseiten und Software barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet Ihre Webseiten und Software barrierefrei zu gestalten, sie sollten es tun!

In folgendem Video wird Barrierefreiheit in der Informatik erklärt.

Folgende Blogartikel liefern weitere Informationen zu barrierefreie Informationstechnik:

Was ist barrierefreie Softwareentwicklung?

Zur barrierefreie Informationstechnik gehört die barrierefreie Softwareentwicklung. Wenn eine Software so entwickelt wird, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen diese Software bedienen können, dann ist das barrierefreie Softwareentwicklung. Nachstehende Links gehören zu barrierefreie Softwareentwicklung:

Folgendes Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Dotnet:

Das nächste Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Java – Swing:

Was ist barrierefreies Webdesign?

Ein weitere Baustein der barrierefreie Informationstechnik ist das barrierefreie Webdesign. Barrierefreies bedeutet dass eine Webseite so programmiert wird dass sie auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedienbar ist. Folgende Artikel beschäftigen sich mit barrierefreies Webdesign:

Oben ist die Schriftfarbe gut sichtbar, weil ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe gewählt wurde unten nicht
Auf dem Bild sehen Sie eine Webseite bei der oben der Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe in Ordnung ist und unten ist der Farbkontrast sehr schlecht.

Hier noch ein Video zu barrierefreies Webdesign:

Barrierefreiheit bei Betriebssystemen

Damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen Coomputer, Laptops, Smartphones, Iphones, Tablets und Ipads bedienen können müssen auch Betriebssysteme barrierefrei sein. Nachstehende Artikel beschäftigen sich mit barrierefreie Informationstechnik bei Betriebssysteme:

Zugangshilfen beim Betriebssystem Linux - Ubuntu das Register "Sehen"

Auf dem Bild sehen Sie die Zugangshilfen für behinderte Menschen des Betriebssystems Ubuntu.

Hier gibt es noch ein Video zum Thema „Barrierefreiheit bei Betriebssysteme“:

 

Barrierefreie App-Entwickling

Auch Apps sollten so entwickelt werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bedient werden können. Dieser Vorgang nennt sich barrierefreie App-Entwicklung. Folgender Artikel erklärt was barrierefreie Apps sind:

Apps für Menschen mit Behinderung

Apps können das Alltagsleben von Menschen mit Behinderungen enorm erleichtern. Deswegen habe ich mich auch mit Apps für Behinderte beschäftigt:

Was bedeutet Accessibility?

Accessibility ist englisch und bedeutet wörtlich übersetzt Zugänglichkeit. Gemeint ist aber Barrierefreiheit. In folgendem Artikel wird erklärt was Accessibility bedeutet.

barrierefreie Informationstechnik – Beratung

Wenn Sie Beratung möchten in Sachen barrierefreie Informationstechnik dann schreiben Sie mir eine Mail an info@marlem-software.de oder rufen Sie mich an: 07121/504458 .