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Informationen für Arbeitgeber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung



Einführende Worte

Oft hört man die Arbeitgeber wollten schon behinderte Menschen einstellen, seien aber zu wenig informiert! Das will ich nun mit dieser Seite ändern! Hier finden Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Beschäftigung von Menschen mit Behinderung".



Beschäftigungspflicht

(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
(2) (weggefallen)
(3) Als öffentliche Arbeitgeber im Sinne des Teils 2 gelten

Quelle: Beschäftigungspflicht




Kündigungsschutz

§ 85 Erfordernis der Zustimmung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

§ 86 Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.

§ 87 Antragsverfahren

(1) Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich. Der Begriff des Betriebes und der Begriff der Dienststelle im Sinne des Teils 2 bestimmen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht.
(2) Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an.
(3) Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.
ff.
Quelle: Kündigungsschutz


Die ganzen gesetzlichen Regelungen inbezug auf Beschäftigung von Menschen mit Behinderung finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) 9



Interessante und informative Links zum Thema "Beschäftigung von Behinderten"

Kein-Handicap
Job-börse mit vielen Hintergrundinformationen. Hier können Stellenangebote und Stellengesuche aufgegeben werden!

Sozialgesetzbuch (SGB) 9