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Einführende Worte
Oft hört man die Arbeitgeber wollten schon behinderte Menschen einstellen,
seien aber zu wenig informiert! Das will ich nun mit dieser Seite ändern!
Hier finden Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung".
Beschäftigungspflicht
(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne
des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte
Frauen besonders zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40
Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich
weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
(2) (weggefallen)
(3) Als öffentliche Arbeitgeber im Sinne des Teils 2 gelten
Quelle: Beschäftigungspflicht
Kündigungsschutz
§ 85 Erfordernis der Zustimmung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber
bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
§ 86 Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.
§ 87 Antragsverfahren
(1) Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen
Integrationsamt schriftlich. Der Begriff des Betriebes und der Begriff der Dienststelle im Sinne des Teils 2 bestimmen sich
nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht.
(2) Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein
und hört den schwerbehinderten Menschen an.
(3) Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.
ff.
Quelle: Kündigungsschutz
Die ganzen gesetzlichen Regelungen inbezug auf Beschäftigung von Menschen mit Behinderung finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) 9
Interessante und informative Links zum Thema "Beschäftigung von Behinderten"
Kein-Handicap
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Sozialgesetzbuch (SGB) 9