barrierefreies Internet – Was ist das?

Der Begriff barrierefreies Internet wird laut Google Keyword Planner oft gesucht. Deswegen schreibe ich einen eigenen Blogartikel über barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Gesetzliche Grundlage

Im Mai 2002 wurde von der Bundesregierung ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Das Gesetz soll Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vermeiden. In diesem Gesetz gibt es einen § 11 Barrierefreie Informationstechnik in dem folgendes steht:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Barrierefreies Internet – Definition

Barrierefreies Internet bedeutet, dass Internetseiten / Webseiten so gestaltet sind dass sie keine Barrierefreien bzw. Hindernisse für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben. Barrieren können sein:

  • zu kleine Schriftgrößen
  • zu wenig Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe
  • Internetseiten sind nicht komplett per Tastaturbedienbar
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Keine Frames

Barrierefreies Internet ist gleichbedeutend wie barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Internet – Zielgruppe

Die Hauptzielgruppe von barrierefreies Internet sind Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderung bekommen durch die Nutzung des Internets ganz neue Möglichkeiten. Webshops bieten die Möglichkeit einkaufen zu können ohne das Haus zu verlassen. Social Media-Plattformen bieten die Möglichkeit Bekanntschaften zu knüpfen auch wenn die Person in einem Behindertenheim wohnt.
Eine weitere Zielgruppe von barrierefreies Internet sind ältere Menschen. Ältere Menschen können ähnliche Einschränkungen haben wie Menschen mit Behinderungen. Wenn im Alter die Sehkraft nachläßt wird es schwer Texte auf Webseiten zu lesen die eine sehr kleine Schriftgröße haben. Farbfehlsichtigkeiten können ebenso altersbedingt auftreten. Deswegen sind ältere Menschen ebenso eine Zielgruppe für barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Richtlinien

Damit barrierefreies Internet umgesetzt werden kann sind Kriterien notwendig die festlegen wann eine Webseite barrierefrei ist. Diese Kriterien werden als Richtlinien zusammengefasst. Es gibt nationale Richtlinien die nur in Deutschland gelten und internationale Richtlinien.
Nationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0
Internationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der WCAG 2.0
Wenn ich zum Beispiel eine Webseite aus Österreich barrierefrei machen soll nehme ich die WCAG 2.0.

Barrierefreies Internet – Testen

Wie kann barrierefreies Internet getestet werden? Die Kriterien für barrierefreies Internet sind so komplex, dass es nicht möglich ist, diese per Software zu überprüfen. Einzelne Kriterien können automatisiert überprüft werden, aber alle Kriterien funktionieren nicht. Barrierefreies Internet testen bedeutet also von Hand die Webseiten anhand der entsprechenden Richtlinien zu überprüfen.

Barrierefreies Internet ist für alle Menschen wichtig

Stellen Sie sich vor Sie brechen sich den rechten Arm und können deswegen diesen für die Bedienung des Computers nicht einsetzen. Sie haben plötzlich eine körperliche Einschränkung die Sie daran hindert den Computer so zu bedienen wie gewohnt. Plötzlich kann es sein, dass Sie ebenfalls von Barrierefreies Internet profitieren.
Barrierefreies Internet ist also für alle Menschen wichtig!

Barrierefreies Internet für Mobiltelefone Ipads und Tablets

Viele Behinderte nutzen sehr gerne Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Ich übrigens auch! Diese Geräte verschaffen Menschen mit Behinderungen viele neue Möglichkeiten. Dieswegen ist barrierefreies Internet für diese Mobilgeräte ebenso sehr wichtig.

Barrierefreies Internet bringt Erfolg!!!

Barrierefreies Internet sorgt definitiv mehr Besucher. Wenn Ihre Webseiten barrierefrei sind bekommen Sie auch Behinderte Webseitenbesucher. Es gibt ca. 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Das sind alles potentielle Webseitenbesucher bzw. Kunden. Barrierefreies Internet bringt Erfolg!

Barrierefreies Internet – an wen kann ich mich wenden?

Haben Sie Lust bekommen auf barrierefreies Internet und suchen jemand der Ihnen dabei hilft? Dann rufen Sie mich an: 07121/504458

Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

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