Barrierefreies Webdesign – Richtlinien und Gesetze in der Schweiz

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In Zukunft möchte ich als Unternehmer auch barrierefreies Webdesign für die Schweiz anbieten. Deswegen beschäftige ich mich in diesem Blogartikel mit den Gesetzen und Richtlinien für barrierefreies Webdesign für die Schweiz.

Barrierefreies Webdesign – Was ist das?

Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse. Barrierefreiheit gibt es bei Gebäuden, auf der Straße oder in der EDV. Barrierefreiheit in der EDV bedeutet, dass Websites und Software barrierefreier gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Webseite / Software bedienen können.


Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, dass sie auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrnehmbar ist. Es geht also darum dass Webseiten für alle Menschen wahrnehmbar und erfahrbar sind. Oft kommt auch der Begriff Barrierefreies Internet oder Barrierefreiheit Internet oder barrierefreie Webseiten / Websites / Internetseiten oder accessibility (=Zugänglichkeit) bei Webauftritten oder behindertengerechtes Webdesign anstelle von barrierefreies Webdesign vor. Alle Begriffe meinen das Gleiche. Eine Webseite die für ALLE Menschen UNEINGESCHRÄNKT bedienbar ist. Barrierefreiheit bei WordPress gehört auch zu barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Webdesign – Gesetzliche Grundlagen in Schweiz

Seit dem 13. Dezember 2002 gibt es in der Schweiz ein Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.
Der Zweck des Gesetzes wird in Artikel 1 wie folgt definiert:
1 Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
2 Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Soweit zum Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.
Die gesetzlichen Grundlagen für barrierefreies Webdesign sind in der Schweiz etwas verteilt:
P028 – Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten

Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Barrierefreies Webdesign – Richtlinien für die Schweiz

In Deutschland haben wir nationale Richtlinien für barrierefreies Webdesign, weil den Deutschen die internationalen zu streng sind. Die Schweizer sind hier genauso unkompliziert wie die Österreicher.
In der Schweiz gelten also auch die WCAG 2.0

Barrierefreies Webdesign – Testen

Es gibt noch immer keine Webseite oder Software mit der es möglich ist, eine Webseite auf Barrierefreiheit automatisiert zu testen. Die
Kriterien sind so komplex dass sie nur von einem Menschen der systematisch die Richtlinien durch geht überprüft werden können. Das ist aber auch ganz gut so, weil es eingeschränkten Menschen eine Möglichkeit bietet mit ihrem behinderungsbedingten Fachwissen Geld zu verdienen.
Um eine Webseite aus der Schweiz auf Barrierefreiheit zu überprüfen werden die Richtlinien der WCAG 2.0 herangezogen.

Das Bild zeigt ein Formular barrierefrei gestaltet mit Tastenkürzel und guter Anzeige des Tastenfokus

Das Bild zeigt ein barrierefreies Formular mit Tastenkürzel und gut sichtbaren Tastaturfokus.

barrierefreie Internetseite für Menschen mit Behinderung in der Schweiz

Die Hauptzielgruppe von barrierefreies Webdesign sind Menschen mit Behinderungen. Das oben erwähnte Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist der Hauptgrund für barrierefreies Webdesign. Somit sind Menschen mit Behinderung die wichtigste Zielgruppe.

barrierefreie Webseiten für Menschen im fortgeschrittenen Alter

Oben erwähntes Gleichstellungsgesetz richtet sich nur an Menschen mit Behinderung. Oft haben aber auch ältere Menschen Probleme beim Besuchen von Internetauftritten. Im fortgeschrittenen Alter lässt die Sehkraft oft nach. Deswegen ist eine kleine Schrift auf einer Webseite eine Barriere! Schriftgrößen sollten auf Websites so angegeben werden, dass sie mit Hilfe von entsprechenden Browser-Menüs (Im Internet-Explorer bei älteren

Versionen „Textgröße“, im Firefox ebenso wie in der aktuellen Version des Internet-Explorers „Zoom“) vergrößert werden können. Ein behindertengerechter Internetauftritt ist auch für Menschen im fortgeschritten Alter wichtig.

barrierefreie Websites für Menschen mit Farbsehschwäche

Ebenso ist zu wenig Farbkontrast zwischen Schriftfarbe / Hintergrundfarbe ein Problem für ältere Menschen. Der Farbkontrast zwischen Schriftfarbe /
Hintergrundfarbe sollte gut gewählt sein. Ein dunkelblauer Hintergrund und eine rote Schriftfarbe ist keine gute Idee. Ein positives Beispiel wäre ein
hellblauer Hintergrund und eine schwarze Schrift.
Solche Webseiten helfen demnach älteren Menschen und Menschen mit Farbsehschwäche!

Oben ist die Schriftfarbe gut sichtbar, weil ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe gewählt wurde unten nicht

Auf dem Bild ist oben ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe zu sehen und unten ein sehr schlechter Farbkontrast.

Eine barrierefreie Internetseite für vorübergehend kranke Menschen

Stellen Sie sich vor, Sie haben als Rechtshänder den rechten Arm gebrochen oder eine Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk. Plötzlich haben Sie eine körperliche Einschränkung. Sie können nicht mehr gleichzeitig Computermaus und Tastatur bedienen! In solch einem Fall freuen Sie sich, wenn Sie Webseiten besuchen die nach Kriterien der Barrierefreiheit erstellt wurden.

Webdesign für Behinderte in der Fachliteratur

Früher wurde das Thema in der Fachliteratur nie erwähnt! Inzwischen sehe ich es mit Freude, dass Bücher die “Professionelles Webdesign” im Titel haben, ein extra Kapitel diesem Thema widmen. Websites ohne Barrieren gelten also inzwischen als professionell! Das erste Buch zu diesem Thema hat Jan Eric Hellbusch geschrieben.

Zugänglichkeit bei Internetseiten für Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets

Viele Menschen mit Behinderung, ich auch, sind begeisterter Nutzer von Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Deswegen bringt eine Webseite erstellt nach den Richtlinien der Barrierefreiheit auch hier Vorteile! Achten Sie darauf, dass Webauftritte für Mobiltelefone ebenfalls frei von Barrieren umgesetzt werden.

Der Blog von Marlem-Software angezeigt auf einem Ipad

Auf diesem Bild wird der Blog des Unternehmens Marlem-Software auf einem Ipad angezeigt.

Marlem-Software bietet barrierefreies Webdesign auch für die Schweiz

Ich habe diesen Blogartikel geschrieben, weil ich auch für die Schweiz barrierefreies Webdesign anbieten möchte.
Ich biete für Schweiz:

  • Analyse von Webseiten auf Barrierefreiheit nach der WCAG 2.0
  • Ausarbeitung von Lösungskonzepten für die analysierte Webseite
  • Erstellung von neuen barrierefreien Webseiten mit WordPress nach WCAG 2.0

Rufen Sie mich an unter 07121/504458 oder schreiben Sie mir eine Mail: info@marlem-software.de .

Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

4 Gedanken zu „Barrierefreies Webdesign – Richtlinien und Gesetze in der Schweiz“

  1. Hier habe ich einige wertvolle Informationen erhalten die bestimmt sehr hilfreich sein werden. Danke dafür.

    Gruß Anna

  2. Hallo Herr Lemcke!

    Und wieder ein sehr informativer Artikel, haben Sie herzlichen Dank hierfür!

    Mit freundlichem Gruß aus dem hohen Norden

    Ingo Schulz

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