Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie – Was ist das?

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Barrierefreie Informationstechnik bzw. barrierefreie Informationstechnologie wird in diesem Artikel erklärt.

Barrierefreiheit – was ist das?

Zunächst möchte ich klären, was Barrierefreiheit bedeutet. Hierfür nehme ich eine Definition aus Wikipedia:
Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Einschränkungen genutzt und wahrgenommen werden können.

Barrierefreie Informationstechnik  – Das Gesetz(BITV)

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte. Durch das Behindertengleichstellungsgesetz wurde vom Bundesministerium die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) mit einer Liste barrierefreier Anforderungen herausgegeben. Die Anforderungen sind notwendig, um benachteiligten Menschen den Zugang und die Beschaffung von Informationen über das Internet zu ermöglichen.
Laut den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind die Punkte aus der Liste der BITV Bedingungen, wenn barrierefreier Inhalt geschaffen werden soll. Die Arbeit im Web soll auch für eingeschränkte Menschen möglich sein.

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik
(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG ) wurde geändert und trat am 1. September 2016 in Kraft. Hier der neue Paragraph: Barrierefreie Informationstechnik – das neue Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

Anmerkung von Markus

Da das Gesetzesdeutsch etwas schwierig ist, erkläre ich es in einfachem deutsch was in diesem Paragraphen steht. Träger öffentlicher Gewalt sind zum Beispiel alle Behörden. Alle Einrichtungen die Träger öffentlicher Gewalt sind, müssen Webseiten und Programme / Software barrierefrei gestalten.
Dieses Gesetz war die Geburtsstunde der Barrierefreiheit in der Informatik.
gestalten.

Barrierefreie Informationstechnologie – Definition

Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie bedeutet, dass die Inhalte der Webseiten, Programme und Betriebssysteme so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedient werden können. Die BITV richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Anders ausgedrückt: Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung für Menschen mit Behinderungen haben sollten.

Barrierefreie Informationstechnologie – Barrierefreies Webdesign

Wenn eine Webseite für Menschen mit Behinderung bedienbar ist, ist sie barrierefrei. Das Erstellen von barrierefreien Webseiten wird auch barrierefreies Webdesign genannt. Näheres über barrierefreies Webdesign erfahren Sie in diesem Blogartikel: barrierefreies Webdesign

Oben ist die Schriftfarbe gut sichtbar, weil ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe gewählt wurde unten nicht

Das Bild zeigt eine Webseite mit einem guten Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe oben und einen schlechten Farbkontrast unten.

Barrierefreie Informationstechnik  – Barrierefreie Software-Entwicklung

Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie – Barrierefreie Software-Entwicklung
Das erstellen von Programmen nennt sich Software-Entwicklung. Das Erstellen von Software die für Menschen mit Behinderung bedienbar ist, nennt sich barrierefreie Softwareentwicklung.

Hier ein Youtube-Video zur barrierfreie Softwareentwicklung

und hier noch ein Bildschirmfoto zur barrierefreie Softwareentwicklung mit Java:

Das Bild zeigt eine barrierefreie Java-Software entwickelt mit Swing in welcher der Tastaturfokus gut sichtbar ist

Das Bild zeigt eine barrierefreie Java-Software entwickelt mit der Java-Schnittstelle Swing in welcher der Tastaturfokus gut sichtbar ist.

Barrierefreie Informationstechnik – Entwicklungsumgebungen

Noch immer ist es schwer Softwareentwickler zur barrierefreien Softwareentwicklung zu motivieren. Da ist die Frage interessant: Mit welcher Entwicklungsumgebung können Softwareentwickler mit Behinderungen programmieren. Die Antwort finden Sie in folgendem Artikel:

Ansicht der Entwicklungsumgebung Visual Studio 2015 mit Accessibility-Eigenschaften
Ansicht der Entwicklungsumgebung Visual Studio 2015 mit Accessibility-Eigenschaften

Barrierefreie Informationstechnik – Betriebssysteme

Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie – Barrierefreie Betriebssysteme
Ein Betriebssystem ist eine Art „Brücke“, im Fachjargon „Schnittstelle“ genannt, zwischen Mensch und Computer / Laptop. Damit Menschen mit Behinderungen Betriebssysteme bedienen können, ist es wichtig, dass Betriebssysteme barrierefrei sind.
Mehr zum Thema finden Sie in folgenden Blogartikeln:

Hier noch ein Video zur Barrierefreiheit bei Windows 10. Leider gibt es kein deutsches Video:

Hier ein Bildschirmfoto aus der Windows-Welt:

Diese Bild zeigt die Erleichterte Bedienung Windows 10

Das Bild oben zeigt die Erleichterte Bedienung für behinderte Menschen von Windows 10.

Nachstehend noch ein Bildschirmfoto aus der Linux-Welt:

Zugangshilfen beim Betriebssystem Linux - Ubuntu das Register "Sehen"

Das Bild zeigt die Zugangshilfen für Behinderte Menschen des Betriebsystems Ubuntu.

Barrierefreie  Informationstechnologie – Barrierefreie Apps

Es reicht nicht, dass Smartphones, iPhones, Tablets und iPads barrierefrei sind, auch Apps müssen barrierefrei entwickelt werden. Zur Zeit gibt es noch viel zu wenig barrierefreie Apps. Näheres können Sie im Blogartikel: barrierefreie Apps – Was ist das?

Barrierefreie Informationstechnologie – Apps für Behinderte

Apps sind die neuen Programme. Das Alltagsleben von Behinderten wird durch bestimmte Apps einfacher. Einige Apps sind in der Lage körperliche Einschränkungen zu überwinden. In folgendem Blogartikel erfahren Sie mehr über dieses sehr spannende Thema:
Apps für Behinderte / Menschen mit Behinderung – Android / IOS

Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie – Beratung

Wenn Sie in Sachen Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie Beratung benötigen, dann rufen Sie mich an:
Tel: 07121/504458
Marlem-Software bietet Barrierefreie Informationstechnik / Informationstechnologie!

Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

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