Vision 2017: Barrierefreiheit in der Informatik aus Reutlingen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

In diesem Artikel erfährt der Leser, welche Vision mein Unternehmen Marlem-Software für das Jahr 2017 hat.

Was ist Barrierefreiheit?

Als erstes möchte ich klären, was Barrierefreiheit bedeutet. Hierfür nehme ich die Definition die in Wikipedia steht:
Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Einschränkungen genutzt und wahrgenommen werden können.

Barrierefreiheit in der Informatik – das Gesetz

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte . Mit diesem Gesetz möchte der deutsche Staat, Benachteiligung von Behinderten vermeiden.

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

§ 12 Barrierefreie Informationstechnik

1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, einschließlich Apps und sonstiger Anwendungen für mobile Endgeräte, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
1.
die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen von Menschen mit Behinderungen,
2.
die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
3.
die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
(2) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 gestalten ihre allgemeinen, für die Beschäftigten bestimmten Informationsangebote im Intranet sowie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, schrittweise barrierefrei. Hierzu ist die Barrierefreiheit entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen, bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen. Von dem Gebot der barrierefreien Gestaltung kann abgesehen werden, wenn die barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßigen technischen Aufwand erfordert. Die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, bleiben unberührt. Die obersten Bundesbehörden erstellen bis zum 30. Juni 2021 Berichte über den Stand der Barrierefreiheit der Informationsangebote und Verwaltungsabläufe nach Satz 1 und verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren.
(3) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12.html

Anmerkung von Markus

Da das Gesetzesdeutsch etwas schwierig ist, erkläre ich es in einfachem deutsch was in diesem Paragraphen steht. Träger öffentlicher Gewalt sind zum Beispiel alle Behörden. Alle Einrichtungen die Träger öffentlicher Gewalt sind, müssen Webseiten und Programme / Software barrierefrei gestalten.
Dieses Gesetz war die Geburtsstunde der Barrierefreiheit in der Informatik.

Barrierefreiheit in der Informatik – Definition

Barrierefreiheit in der Informatik oder Accessibility in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedient werden können. Das obige Gleichstellungsgesetz richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Anders ausgedrückt Barrierefreiheit in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung für Menschen mit Behinderungen haben.

In folgendem Video wird Barrierefreiheit in der Informatik erklärt:

Folgende Bereiche gibt es bei Barrierefreiheit in der Informatik:

Barrierefreies Webdesign

Barrierefreies Webdesign  sind Webseiten die von allen Menschen, auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen, wahrgenommen und bedient werden können.
In folgendem Video wird Barrierefreiheit in der Informatik erklärt:

Barrierefreie Software-Entwicklung

Das erstellen von Programmen nennt sich Software-Entwicklung. Das erstellen von Software die für Menschen mit Behinderung bedienbar ist, nennt sich barrierefreie Softwareentwicklung .
Hier ein Youtube-Video von mir zur barrierefreien Softwareentwicklung mit Java – Swing:

Das nächste Video von mir erklärt barrierefreie Softwareentwicklung mit Microsoft Dotnet:

Barrierefreiheit bei Entwicklungsumgebungen

Noch immer ist es schwer Softwareentwickler zur barrierefreien Softwareentwicklung zu motivieren. Da ist die Frage interessant: Mit welcher Entwicklungsumgebung können Softwareentwickler mit Behinderungen programmieren. Die Antwort finden Sie in folgendem Artikel:

Barrierefreiheit bei Betriebssysteme

Ein Betriebssystem ist eine Art „Brücke“, im Fachjargon „Schnittstelle“ genannt, zwischen Mensch und Computer / Laptop. Damit Menschen mit Behinderungen Betriebssysteme bedienen können, ist es wichtig, dass Betriebssysteme barrierefrei sind.
Mehr zum Thema finden Sie in folgenden Blogartikeln:

Hier noch ein Youtube-Video zur Barrierefreiheit bei Betriebssysteme:

Es gibt noch mehr Bereiche, aber diese sind die wichtigsten.

Vision 2017: Barrierefreiheit in der Informatik aus Reutlingen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz sind bestimmte Bereiche der barrierefreien Informatik Pflicht. Trotzdem ist die Barrierefreiheit in der Informatik noch immer ein Randthema.
Ich möchte dieses Jahr, 2017, versuchen dass auch Unternehmen sich mit der Barrierefreiheit in der Informatik beschäftigen. Dafür möchte ich erreichen, dass ich jeden Monat 5000 Besuche auf meiner Unternehmenswebseite habe. Meine Idee ist, wenn die Unternehmen SEHEN, dass ein IT-Unternehmen welches sich nur auf Barrierefreiheit in der Informatik spezialisiert hat, jeden Monat 5000 Besuche hat, dieses Unternehmen zum Nachdenken gezwungen werden, weil 5000 Webseiten-Besucher sind 5000 potentielle Kunden 🙂 Wer möchte das nicht?
Damit ich dieses 5000 Webseitenbesucher bekomme, möchte ich dieses Jahr in Österreich und der Schweiz noch mehr bekannt werden.

Wenn Sie liebe Blogleserin, lieber Blogleser mich dabei Unterstützen möchten diese 5000 Webseitenbesuche zu bekommen, dann dürfen Sie gerne Werbung in den sozialen Netzwerken für meine Unternehmenswebseite  oder einen Link auf meine Unternehmenswebseite setzen.
Auf in den Kampf für die Vision 2017: Barrierefreiheit in der Informatik aus Reutlingen für Deutschland, Österreich und die Schweiz !!!

Für Fragen rufen Sie mich an 07121/504458 oder schreiben eine E-Mail: info@marlem-software.de .

Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

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