In diesem Blogartikel teste ich die Webseite und eine Android-App der Tageszeitung Reutlinger General Anzeiger auf Barrierefreiheit.
Barrierefreies Webdesign – Was ist das und nach welchen Richtlinien wird geprüft
Barrierefreiheit in der Informatik oder Accessibility in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedient werden können.
Wenn deutsche Webseiten auf Barrierefreiheit geprüft werden, sollte als Richtlinie die BITV 2.0 verwendet werden.
Wie barrierefrei ist die Tageszeitung „Reutlinger General Anzeiger“ ?
Ich werde die Webseite www.gea.de Tageszeitung „Reutlinger General Anzeiger“ auf Bedienbarkeit für verschiedene Behinderungsarten teste.
Wie bedienbar ist GEA.de für blinde Menschen?
Blinde Menschen haben eine Vorlesesoftware, Screenreader, genannt. Die Software liest alles vor, was auf dem Bildschirm zu sehen ist.
Blinde Menschen können keine Computermaus bedienen, weil sie nicht sehen können wo sich der Mauszeiger befindet. Deswegen ist es wichtig, dass alle Bedienelemente und Links per Tastatur erreichbar sind. Mit Hilfe vom Screenreader NVDA und weil ich sehen kann, konnte ich herausfinden, dass nicht jedes Element und auch nicht jeder Link erreichbar ist per Tastatur. Somit ist die Webseite des Reutlinger General Anzeigers für blinde Menschen nicht vollständig bedienbar.
Für Screenreader und Browser ist es wichtig, dass eine Webseite keine Programmierfehler hat. Die Webseite GEA.de hat 169 Programmierfehler. Das ist völlig inakzeptabel.
Wie bedienbar ist GEA.de für Menschen mit Sehbehinderung?
Menschen mit Sehbehinderung können bei einer hohen Seheinschränkung ebenso keine Computermaus bedienen. Für sie ist wichtig, dass der Tastaturfokus gut sichtbar ist. Das bedeutet, dass bei mehrmaligen drücken der Tabulatortaste erkennbar sein muss welches Bedienelement oder welcher Link aktiv ist. Auf der Webseite gea.de ist nicht erkennbar welches Bedienelement oder welcher Link aktiv ist. Somit ist die Webseite GEA.de für Menschen mit Sehbehinderungen nicht bedienbar.
Wie bedienbar ist GEA.de für Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit?
Farbenfehlsichtigkeit bedeutet, dass Farben nicht der korrekte Farbname zugeordnet werden kann. Ebenfalls haben Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit Probleme zu erkennen welche Farben zusammenpassen. Ich habe die Webseite Reutlinger General Anzeiger mit der Software Colour Contrast Analyser auf Farbkontrast getestet. Es ist knapp aber der Farbkontrast ist in Ordnung. GEA.de kann von Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit besucht werden.
Barrierefreiheit bei Apps – Warum ist das Wichtig?
Barrierefreiheit bei Apps bedeutet, dass Apps so entwickelt werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen bedient werden können.
Näheres finden Sie in diesem Artikel:
Barrierefreie Apps – Was ist das?
Für Android gibt es eine App die heißt „Accessibility Scanner“. Mit dieser App werde ich die App der Tageszeitung GEA auf Barrierefreiheit prüfen. Außerdem werde ich noch einige andere Test machen.
GEA.de auf Mobilgeräte
Der Aufruf der Webseite GEA.de auf Mobilgeräte ist unerfreulich. Die Webseite wird zwar komplett angezeigt muss aber sehr viel gezoomt werden, dass der Text lesebar ist. Diese Lösung ist indiskutabel.
Barrierefreiheit der Android-App „Gea News“
Wenn ich die Gea News App mit dem Accessibility Scanner teste, bekomme ich 41 Verbesserungsvorschläge. Das zeigt ganz deutlich dass die App nicht barrierefrei ist.
Für Menschen mit Sehbehinderung ist es wichtig, dass der Text mit zwei Finger vergrößert werden kann. Das geht mit der GEA-App nicht.
Ebenso ist es wichtig, wenn Sehbehinderte in den Einstellungen eine große Systemschrift einstellen, dass die App die große Systemschrift übernimmt. Das funktioniert bei der GEA-App nicht.
Blinde Android-Nutzer verwenden als Vorlesesoftware den Screenreader Talkback. Talkback bekommt keine Informationen von der App-Oberfläche der App „Gea News“. Somit können blinde Menschen die App „Gea News“ nicht nutzen.
Schlussbemerkung: Barrierefreiheit bei Tageszeitungen – Reutlinger General Anzeiger
Die deutsche Richtlinie für Barrierefreiheit bei Webseiten heißt BITV 2.0. Sie hat 50 Prüfungskriterien. Von diesen 50 Prüfungskriterien habe ich bei gea.de 12 getestet. Davon sind 3 nicht erfüllt. Die Anzahl der Programmierfehler ist katastrophal!
Die GEA-App ist in Sachen Barrierefreiheit eine Katastrophe. Für Blinde und Sehbehinderte ist die App unbrauchbar.
Der Reutlinger General Anzeiger scheint Menschen mit Behinderungen nicht ernst zu nehmen und nur als Kostenfaktor zu sehen.
Falls jetzt meine Lieblings-Gea-Journalistin versuchen möchte an meiner Expertise zu zweifeln, hier meine Referenzen:
Referenzen von Professoren und Professorinnen
- Referenz von Frau Prof. Dr. Alexandra Kirsch Universität Tübingen
- Referenz von Herr Prof. Dr. rer. nat. Sven Steddin Hochschule Reutlingen
- Referenz von Herr Prof. Dr. Gottfried Zimmermann Hochschule der Medien Stuttgart
- Referenz von Frau Prof. Astrid Beck Hochschule Esslingen
- Referenz von Herr Prof. Dr. Rolf Plötzner pädagogische Hochschule Freiburg
- Referenz von Frau Janina Bierkandt Fraunhofer Institut in Stuttgart
Barrierefreiheit bei Tageszeitungen: Warum diese Artikelreihe