Neuer Webseitenbesucherrekord: 6000 Webseitenbesucher im Januar 2019.

Warum dieser Blogartikel?
Die Barrierefreiheit in der Informatik ist inzwischen mehrfach vorgeschrieben:
- Behindertengleichstellungsgesetz – BGG § 12a Barrierefreie Informationstechnik
- UN-Behindertenrechtskonvention – Barrierefreiheit
- Europäischer Rat Rat der Europäischen Union – Barrierefreier Webzugang
Trotzdem gibt es viele Informatiker die der Meinung sind, dass es sich nicht lohnt, Webseiten und Programme barrierefrei zu machen.
Deswegen ist dieser Blogartikel wichtig. Wenn ich als Einzelunternehmer mit Barrierefreiheit in der Informatik über 6000 Webseitenbesuche im Monat habe, dann lohnt es sich auf jeden Fall!
Wenn Sie eine Beratung möchten in Sachen Barrierefreiheit bei Webseiten oder Software dann rufen Sie mich an 07121/504458 oder schreiben mir eine Mail an info@marlem-software.de .