Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am Leben teilzunehmen. Dafür gibt es verschiedene Gesetze, die Diskriminierung verhindern und Barrieren abbauen sollen. Hier erkläre ich dir leicht verständlich die wichtigsten Gesetze – in der Reihenfolge, in der sie entstanden sind.
1. Grundgesetz – Artikel 3 Absatz 3 Satz 3 (seit 1994)
Im Grundgesetz, dem wichtigsten deutschen Gesetz, steht seit 1994:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen müssen genauso behandelt werden wie alle anderen. Der Staat muss darauf achten, dass sie nicht schlechter behandelt oder ausgeschlossen werden – zum Beispiel in Schulen, bei der Arbeit oder im öffentlichen Leben.
Quelle: Grundgesetz Artikel 3

2. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – seit 2002
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trat 2002 in Kraft und legt fest, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte wie alle anderen haben müssen. Es geht speziell darum, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen.
Wichtige Punkte des BGG:
- Es verpflichtet öffentliche Stellen (wie Behörden), sicherzustellen, dass ihre Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind.
- Barrierefreie Kommunikation: Informationen müssen in einer für alle verständlichen Form angeboten werden – zum Beispiel in Leichter Sprache.
- Bau von barrierefreien Gebäuden: Öffentliche Einrichtungen müssen so gebaut oder umgebaut werden, dass Menschen mit Behinderungen diese problemlos nutzen können.
Quelle: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – seit 2006
Das AGG schützt Menschen davor, wegen einer Behinderung (aber auch wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Identität) benachteiligt zu werden.
Wichtig für Menschen mit Behinderungen:
- Sie dürfen zum Beispiel bei einer Bewerbung nicht wegen ihrer Behinderung abgelehnt werden.
- Auch bei Verträgen, wie etwa beim Mieten einer Wohnung oder beim Einkaufen, dürfen sie nicht benachteiligt werden.
- Wenn sie sich diskriminiert fühlen, können sie sich wehren und Schadenersatz verlangen.
Das AGG hilft also, fair behandelt zu werden – im Beruf und im Alltag.
Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
4. European Accessibility Act (EAA) – EU-Richtlinie seit 2019
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein Gesetz der Europäischen Union. Es verpflichtet die Mitgliedsstaaten (also auch Deutschland), Barrierefreiheit für viele Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen.
Das betrifft zum Beispiel:
- Smartphones, Bankautomaten, Fahrkartenautomaten
- Online-Shops, Banking-Apps, Telekommunikationsdienste
- Reisen mit Bus, Bahn oder Flugzeug
Ziel:
Menschen mit Behinderungen sollen diese Produkte und Services genauso einfach nutzen können wie alle anderen.
Quelle: European Accessibility Act (EAA)
4. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ab 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Gesetz, das den European Accessibility Act umsetzt. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Was wird besser?
- Produkte wie Computer, E-Reader oder Fahrkartenautomaten müssen dann barrierefrei gestaltet sein.
- Dienstleistungen wie Online-Banking oder Buchungen von Reisen müssen für alle zugänglich sein.
Ausnahmen:
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen manche Regeln nicht einhalten. Aber große Anbieter müssen sich an die neuen Barrierefreiheitsregeln halten.
Quelle: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In diesem Abschnitt beantworten wir wichtige Fragen rund um die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die wichtigsten Gesetze.
Mein Ziel ist es, dir einen schnellen Überblick zu geben und dir zu zeigen, welche Möglichkeiten und Unterstützungen es gibt.
Welche Rechte habe ich als Mensch mit Behinderung in Deutschland
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dieses Recht wird durch verschiedene Gesetze geschützt, darunter das Grundgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Das Bundesteilhabegesetz hat die Leistungen der Sozialhilfe neu geregelt, damit Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung erreichen können. Im Rahmen der Sozialhilfe werden Maßnahmen der Rehabilitation und beruflichen Weiterbildung gefördert, um Menschen mit Behinderungen neue Perspektiven zu eröffnen. Rehabilitation dient nicht nur der gesundheitlichen Stabilisierung, sondern auch der aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Diese Gesetze zielen darauf ab, Diskriminierung zu verhindern und Barrieren abzubauen. Einfach Teilhaben+4BMAS+4
Was regelt das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)?
Das SGB IX enthält Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es setzt das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes im Sozialrecht um und fördert die Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben sowie in der Gesellschaft. Durch gezielte Maßnahmen der Rehabilitation und berufliche Weiterbildung wird Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Arbeit und Beschäftigung erleichtert. Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf spezielle Leistungen, die ihre Beschäftigung fördern und ihnen den Einstieg oder Wiedereinstieg in die Arbeit erleichtern sollen.
Was ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in mehreren Reformstufen bis 2023 in Kraft trat. Es verbessert die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch Änderungen in der Eingliederungshilfe und durch die Stärkung individueller Rechte.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Er dient als Nachweis für bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel steuerliche Vorteile oder besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsleben. Weitere Informationen und Antragsformulare sind bei den örtlichen Behörden erhältlich
Was ist der European Accessibility Act (EAA)
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessern soll. Er verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.
Schlussbemerkung
Menschen mit Behinderungen haben Rechte – und es wird immer mehr dafür getan, dass sie überall gleichberechtigt teilnehmen können. Vom Schutz im Grundgesetz bis hin zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen: Schritt für Schritt entsteht eine inklusivere Gesellschaft.
Wenn Sie Fragen zu obige Themen haben, schreiben Sie mir eine Mail an info@marlem-software.de oder rufen Sie mich an unter 07072/1278463 .