In diesem Blogartikel wird in leichter Sprache die Bedienung eines Android-Smartphones erklärt.
Warum dieser Blogartikel?
Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) in § 12a Barrierefreie Informationstechnik steht:
1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
Quelle: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Die digitale Barrierefreiheit ist für alle Menschen mit Behinderungen. Auch für Menschen mit Lernbehinderung oder geistiger Behinderung. Deswegen gibt es jetzt meinen Kurs den ich regelmäßig in der Lebenshilfe Reutlingen gebe, jetzt auch als Blogartikel.
Selbstverständlich dürfen auch Senioren diesen Blogartikel lesen. Digitale Barrierefreiheit ist für alle Menschen die irgendeine körperliche Beeinträchtigung haben.
Dieser Blogartikel ist in leichter Sprache geschrieben
Ich habe diesen Blogartikel mit Unterstützung der künstlichen Intelligenz in leichter Sprache übersetzt. Ich hoffe, dass Menschen mit kognitiven Einschränkungen, dass auch so sehen, dass dieser Blogartikel sehr viel einfacher zu verstehen ist als meine anderen Blogartikel.