Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Markus Lemcke aus Reutlingen war zum ersten Mal dabei

Am Samstag den 5. März war ich zum ersten Mal auf einer Deutschen Meisterschaft im Rollstuhlfechten. Dieses Jahr war sie in Heidelberg. Was ich dort erlebt habe, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Rollstuhlfechten – wie alles begann

Seit Juni 2013 bin ich in der Fechtabteilung des TSG Reutlingen . Der Grund warum ich mit fechten begonnen habe waren Schmerzen an der linken Schulter. Näheres können Sie im Blogartikel „Die Lust zum Rollstuhlfecht-Sieg, die tobt in mir!“ nachlesen.

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Die Anreise

Samstag morgen um 3:45Uhr klingelte der Wecker. Um 4:00 Uhr war meine Mutter da und half mir die Fechtstrümpfe und Fechthose anzuziehen. Die Fechtstrümpfe sind sehr lang, dass ist mit einer Hand schwierig.
Geplante Abfahrt war um 5:45uhr. Meine Mutter und ich waren schon um 5:20Uhr am Treffpunkt. Um ca. 6:00uhr ging es los Richtung Heidelberg.
Um ca. 7:30Uhr waren wir bereits in der Turnierhalle.

Turnierhalle der Deutschen Meisterschaft im Rollstuhlfechten in Heidelberg morgens gegen 7::30uhr

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Die Klassifizierung

Im Behindertensport, egal welche Sportart, gibt es eine große Herausforderung: Das sportliche vergleichen von Menschen mit völlig unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen. Deswegen gibt es verschiedene Kategorien je nach schwere der körperlichen Einschränkung.
Im Prinzip darf jeder am Rollstuhlfechten teilnehmen, der durch eine dauerhafte Einschränkung Nachteile beim nicht-behinderten Fechten hat. Dazu zählen also nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Amputierte oder Personen mit einer Knieversteifung.

Die Einteilung erfolgt in die Kategorien A, B und C. Bei komplettem Querschnitt kann man die Einteilung leicht vornehmen:

Fechter der Klasse A besitzen noch vollständig intakte Rücken- und Bauchmuskulatur, meist sind sie noch in der Lage, auf den Beinen zu stehen oder sogar zu laufen.

Fechter der Klasse B besitzen keine vollständige Rücken- und Bauchmuskulatur mehr, haben aber keine Einschränkungen im Bereich Arme und Hände.

Fechter der Klasse C haben auch keine vollständige Funktion von Armen und Händen aufzuweisen.

Eine Klassifizierung von inkompletten Querschnitten, Amputierten etc. ist nicht so einfach wie oben beschrieben. Zur Einstufung wurde von einer Klassifizierungskommission ein Verfahren entwickelt, wonach durch fechtspezifische Funktionstests die Einteilung vorgenommen wird.
Quelle: Rollstuhlfechten
Die Feststellung der Kategorie nennt sich Klassifizierung. Ich musste vor dem Turnier in eine Umkleidekabine und zwei Damen haben verschiedene Untersuchungen und Tests mir gemacht um meine Kategorie herauszufinden. Ich musste bestimmte Bewegungen mit den Armen und mit dem Oberkörper machen. Aufgrund dieser Tests und meines muskulösen Oberkörpers wurde ich in Kategorie B eingestuft.
Das war ein Schock für mich. Meine Trainer hatten mir gesagt, ich bin Kategorie C. Ich habe 3 Jahre jetzt als Kategorie C Fechter gefochten und plötzlich Kategorie B. Sicher fragen Sie sich, warum das so wichtig ist. Es geht um die Abstände zwischen den Rollstühlen. Da Kategorie C-Fechter mehr eingeschränkt sind aufgrund ihrer Behinderung, ist der Abstand weniger groß zum Gegnerischen Rollstuhl wie bei Kategorie B.
Ich musste also die deutsche Meisterschaft in einem Abstand zum Gegner fechten, den ich vorher noch nie trainiert hatte. Aufgrund meines Protests, holten die Damen meinen Trainer Philipp Pleier. Es wurde vereinbart dass die Damen mich während des Turniers beobachten und wenn sie aufgrund der Beobachtungen zu einem anderen Ergebnisses kommen, wird die Klassifizierung korrigiert. So kam es auch. Nach dem Turnier wurde ich in die Kategorie C eingestuft. Aber eben erst nach dem Turnier.

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Die Vorrunde

Die Vorrunde wurde in zwei Gruppen gefochten. In meiner Gruppe waren sehr viel B-Kategorie-Fechter die mit dem Oberkörper sehr viel beweglicher waren als ich. Joachim Friess, ein C-Kategorie-Fechter aus Heidelberg, war auch in meiner Gruppe. In der ersten Runde musste ich gleich gegen meinen Vereinsfreund Jörg Dinkelacker. Ich habe nicht wirklich gut gefochten und mit sehr viel Glück 5:4 gewonnen!
Nach Jörg, hatte ich eine Reihe von Gegnern die mit dem Oberkörper sehr viel beweglicher waren wie ich. Deswegen fehlte mir der Mut anzugreifen. Ich habe meinen Arm ganz lang gemacht und versucht den Gegner am Handgelenk zu treffen bzw. wenn er sich vor beugt um mich zu treffen, dass ich einen Armtreffer setzen kann.
Irgendwann kam ich dann gegen Joachim Friess. Wir kennen uns schon seit zwei Jahren. In meinen gedanklichen Vorbereitungen wollte ich ihn angreifen, harte Degenschläge machen und meine Muskelkraft ausspielen. Ich habe im letzten Jahr sehr viel Muskeltraining gemacht zuhause mit Gewichte, weil ich bei der Deutschen Meisterschaft gegen Gegner wie Joachim meine Muskelkraft als Vorteil ausspielen wollte. 100Mal bin ich im Kopf durchgegangen was ich in solch einem Gefecht versuchen werde. Jetzt saß ich vor Joachim wie ein Kaninchen vor der Schlange und alle tollen Pläne waren weg! Nichts ist mir eingefallen von all dem was ich mir vorgenommen hatte im Gefecht gegen Joachim. Nicht mal angreifen! Deswegen verlor ich sehr deutlich mit 5:2.

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft: Markus Lemcke versucht den Gegner zu treffen

Die erste k.o.-Runde

Weil ich gegen Jörg glücklich gewonnen hatte, kam ich in die erste k.o.-Runde. k.o.-Runde bedeutet, für den Verlierer ist die Deutsche Meisterschaft beendet!
Die Turnierausloser hatten irgendwie was gegen uns Reutlinger …
Ich musste gegen mein Vereinsfreund Max! Max und ich sind ungefähr gleich gut, wobei ich denke, dass er noch einen Tick besser fechtet wie ich! Ich stellte mich also auf einen sehr harten Kampf ein, bei dem es durchaus sein kann das ich verliere und dann die langersehnte Deutsche Meisterschaft für mich zu Ende ist.
Weil es für dieses Duell entscheidend war, muss ich vorher noch was erklären. Im Training haben wir gefochten wer zuerst 5,10 oder 15 Treffer beim Gegner setzt, gewinnt das Gefecht. Bei der deutschen Meisterschaft kam noch der Faktor Zeit dazu. Wenn eine bestimmte Zeit, entweder 3 oder 9 Minuten abgelaufen ist, gewinnt der Rollstuhlfechter, welcher die meisten gemacht Treffer hat. Diese Tatsache brachte mich auf eine Idee
Aus irgendwelchen Gründen war ich gegen Max von Beginn an immer leicht in Führung. Nach und nach wurde der Abstand größer. Beim Stand von 8 zu 4 für mich, beschloss ich, dass ich mit einem 8 zu 4 zufrieden bin und deswegen nur noch verteidige. Ich hielt meinen Oberkörper zurück und machte meinen Fechtarm lang und versuchte so Max auf Abstand zu halten bzw. ihn an der Hand zu treffen. Der Plan funktionierte und ich machte auf diese Weise 7 Treffer und gewann das Gefecht mit 15:4. Die erste k.o.-Runde war überstanden!

Die zweite k.o.-Runde – das Aus!

Die zweite k.o.-Runde verlor ich 15 zu 2! ganz deutlich. Dieser Gegner, gegen den ich verlor, wurde allerdings am ende zweiter in der Kategorie B / C.

Die Schluss-Tabelle

Hier liste ich die Abschluss-Tabelle auf der Kategorie B / C:

PlatzNationNameVereinJg.
1GERCHEEMA BalwinderTUS Maccabi Rostock1979
2GERKRATZAT HolgerOSC Berlin1967
3GERBARTMANN UweJena Caputs1961
4SUIDE OLIVEIRA Frederico NoahFechtclub Bern1999
5GERFRIESS JoachimFC Heidelberg/TSG Rohrbach1978
6GERWIDMAIER TimSV Böblingen1990
7GERLEMCKE MarkusTSG Reutlingen1970
8GERNEUMANN NilsTSG Reutlingen2000
9GERVIERIG AndreasSV 1845 Esslingen1987
10GERMAGVAS MaximilianTSG Reutlingen1986
11GERDINKELACKER JörgTSG Reutlingen1986

Siegerehrung Kategorie B/C Deutsche Meisterschaft im Rollstuhlfechten

Erst Frust, dann glücklich!

Die Tatsache, dass ich es nicht ins Finale geschafft habe und nicht einmal unter die besten drei, hat mich zunächst sehr deprimiert.
Als ich Samstagabends zuhause war und meine Urkunde anschaute war ich glücklich. „Markus, Du warst auf einer deutschen Meisterschaft. Das hast Du im Schach nie geschafft, obwohl Du über 30 Jahre Schach gespielt hast!“, ging durch meinen Kopf. Als ich die Schlusstabelle sah, war ich dann richtig stolz! Joachim Friess war gerade zwei Plätze vor mir. Andreas Vierig, der schon sehr viel länger fechtet wie ich, war sogar hinter mir!
Plötzlich war ich richtig stolz!

Wie geht es weiter?

Zunächst ein Dankeschön an alle meine Trainer! Ein besonderes Dankeschön an meine Fechttrainerin Beate Hummel. Als das Rollstuhlfechten los ging, war sie eine ganze Weile unsere Haupttrainerin. Sie hat es geschafft mich für den Fechtsport so zu begeistern, dass ich sogar das Schach spielen ganz aufgehört habe um mich nur noch auf das Fechten konzentrieren zu können. Danke Beate!
Wie es weiter geht? Wer mich kennt, der weiss es! Wenn ich mir mal vorgenommen habe, dass ich im Rollstuhlfechten deutscher Meister werden möchte, dann lasse ich mich von einem Rückschlag nicht davon abbringen. In zwei Jahren ist die Deutsche Meisterschaft wieder in Heidelberg. Da versuche ich es erneut, deutscher Meister zu werden in der Kategorie C!

Gruppenfoto: Rollstuhlfechter und Trainer vom TSG Reutlingen
Hintere Reihe: Saskia, Johannes, Beate, Markus, Nils und Philipp.
Vorne: Jörg und Max

Behinderung: welche Gesetze gibt es für behinderte Menschen

In diesem Artikel möchte ich einen Überblick geben über Gesetze und Paragraphen die behinderten Menschen Rechte verschaffen.

Warum schreibt ein Informatiker über Gesetze?

Das Unternehmen Marlem-Software hat das Ziel die Informatik barrierefrei zu machen. Der Mensch Markus Lemcke, also ich, hat das Ziel das behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.
Leider werden noch immer viele Gesetze, welche Behinderten ein besseres Leben ermöglichen würden, nicht ausreichend umgesetzt. Oft werden Behinderte in bestimmten Bereichen benachteiligt obwohl es rechtswidrig ist.
Deswegen möchte ich hier ein paar Gesetze anschauen und welche Rechte für behinderte Menschen daraus entstehen.

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Grundordnung für das rechtliche und politische Handeln der Bundesrepublik Deutschland. Im 3. Artikel des Grundgesetzes steht folgendes:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im fettgedruckten Satz steht, dass der Staat niemand wegen einer Behinderung benachteiligen darf. Keine Benachteiligung bedeutet jedoch nicht, dass behinderte Menschen gleiche Rechte und Chancen haben.
Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

Im Mai 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Ich möchte hier einige der Paragraphen in diesem Behindertengleichstellungsgesetz wiedergeben und erläutern. Das ganze Gesetz kann hier nachgeschaut werden:
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

(1) Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1.
Anlass und Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen,
2.
Art und Weise der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern oder anderen geeigneten Hilfen für die Kommunikation zwischen hör- oder sprachbehinderten Menschen und den Trägern öffentlicher Gewalt,
3.
die Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder eine Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Dolmetscherdienste oder den Einsatz anderer geeigneter Kommunikationshilfen und
4.
welche Kommunikationsformen als andere geeignete Kommunikationshilfen im Sinne des Absatzes 1 anzusehen sind.

Quelle: § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

Anmerkung von Markus:
Jede Behörde sollte eigentlich darauf eingestellt sein, mit gehörlosen Menschen kommunizieren zu können. Aber ist das in der Praxis schon so? In Reutlingen habe ich nicht den Eindruck, dass die Behörden darauf eingerichtet sind. Wichtig ist mir aber, dass Gehörlose wissen, dass sie ein RECHT darauf haben. Sie können in bestimmten Situationen einen Gebärdendolmetscher verlangen.

§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bei welchen Anlässen und in welcher Art und Weise die in Absatz 1 genannten Dokumente blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden.
Quelle: § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken

Anmerkung von Markus:
Behinderte, vor allem Blinde, können keine Formulare in Papierform ausfüllen ohne fremde Hilfe. Deswegen sind Behörden durch diesen Paragraphen dazu verpflichtet, Formulare in elektronischer Form zu Verfügung zu stellen. Durch meine Körperbehinderung ist es für mich auch wesentlich einfacher ein Word-Dokument oder eine PDF-Datei auszufüllen wie ein Stück Papier.
Hier in Reutlingen haben eigentlich alle Behörden ihre Formulare in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, aber die Sachbearbeiter wissen es nicht. Deswegen bekomme ich noch oft Formulare in Papierform. Dagegen darf und muss man sich als Mensch mit Behinderung wehren. Wir haben ein Recht darauf.
Ein Tipp: Wenn Sie ein Formular in Papierform bekommen, dann schauen Sie auf der Webseite der entsprechen Behörde nach. Hier in Reutlingen gibt es auf den Webseiten die Formulare in Word oder PDF-Format.

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
1.
die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
2.
die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
3.
die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

Anmerkung von Markus:
Webseiten und Programme von Behörden, müssen barrierefrei sein. Für Unternehmen besteht keine Pflicht ihre Webseiten und Programme barrierefrei zu machen. Meine Berufserfahrung hat gezeigt, dass Behörden Barrierefreiheit zum Nulltarif haben möchten. Deswegen sind 14 Jahre nach in Kraft treten des Gleichberechtigungsgesetzes noch immer einige Webseiten und noch viele Programme nicht barrierefrei. Also liebe Behinderten wehrt Euch! Wenn Ihr auf einer Webseite seid, die nicht barrierefrei ist, schreibt der Behörde eine Mail und beschwert Euch.
Wenn ihr in einer Behörde arbeitet und mit Programmen arbeitet, die nicht barrierefrei sind, dann wehrt Euch. Die Behörden sind dazu verpflichtet ihre Programme barrierefrei zu machen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Grundgesetz schützt Menschen mit Behinderung vor dem Staat. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet den Staat Chancengleichheit für Behinderte zu schaffen. Was noch fehlt ist ein Schutz wenn es Bürger gegen Bürger geht.
Das AGG definiert in Paragraph 1 folgendes Ziel:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle: § 1 Ziel des Gesetzes

Anmerkung von Markus:
Absagen bei Bewerbungen oder Kündigungen wegen einer Behinderung sind noch immer Alltag von vielen behinderten Menschen. Äußerungen wie „Man bist du behindert!“ oder „Du siehst so richtig behindert aus!“ sind umgangssprachliche Redewendungen die zwischen Menschen ohne Behinderung immer wieder vorkommen. Oft steckt keine böse Absicht dahinter, sondern geschieht es aus Unüberlegtheit. Dennoch wird hier das Wort „Behinderung“ als Schimpfwort verwendet.
Private Krankenkassen lehnen eine Mitgliedschaft von Behinderten ab, weil sie zu hohe Kosten befürchten.
Leider habe ich auch eine Kirche kennengelernt die aus „theologischen“ Gründen Menschen mit Behinderungen für minderwertig erklärt. Derartiges Ansinnen ist weit weg vom dem was in der Bibel steht. In solch einem Fall macht es keinen Sinn zu versuchen sich mit Hilfe dem Gleichbehandlungsgesetz zu wehren. Einfach Kirche verlassen und den Rest vom Leben einen großen Bogen um diese Kirche machen.

Schlussbemerkung.

Ich hoffe dieser Blogartikel hilft, dass Menschen mit Behinderungen Ihre Rechte kennen und sich gegeben falls wehren, wenn sie beabsichtigt oder unbeabsichtigt benachteiligt werden.

Rollstuhlfechten – Trainingsendspurt für die deutschen Meisterschaften

Vom 4. bis zum 6. März 2016 bin ich auf der deutschen Meisterschaft im Rollstuhlfechten. Ich möchte in meiner Fechtklasse nicht schlechter als Platz 2 abschneiden, aber eigentlich möchte ich Meister werden!

Durch die unterschiedlichen Behinderungsarten gibt es beim Rollstuhlfechten „Kategorien“. In Kategorie A fechten Menschen mit meiner leichten Behinderung, in Kategorie B Menschen mit einer „mittelschweren“ Behinderung und in Kategorie C Menschen mit einer schweren Behinderung.

Ich fechte in Kategorie C!

Um ab 4. März 2016 körperlich top fit zu sein, habe ich mir folgendes Trainingsprogramm auf erlegt das ab sofort gilt:

Montag und Freitag Training in der Storlach-Halle

Montag bis Freitag, also jeden Tag, eine Stunde Muskeltraining mit Gewichte.

Samstag 1 Stunde Sportkegeln im Sportheim Betzingen

Der Endspurt beginnt!

Die Geschichte vom Adler und den Hühnern

Zu Weihnachten eine Geschichte die sehr gut zu Meinem Unternehmen und meinem privat Leben passt:

Ein Adler verirrte sich auf einen Bauernhof und wurde zu Hühnern in den Stall gesteckt. Eines Tages kam ein Wanderer vorbei und sah diesen Unsinn. Er ging zum Bauer und stellte ihn zur Rede. Der Bauer sagte grinsend: „Das geht voll in Ordnung. Der Adler hat akzeptiert dass er ein Huhn ist!“ Der Wanderer sagte „Das ganz Du nicht machen, er ist ein Adler und wird immer ein Adler bleiben.“
Der Wanderer ging und kam am nächsten Tag wieder. Er bat den Bauer, dass er den Adler mitnehmen darf. Er möchte versuchen den Adler das fliegen bei zu bringen. Der Bauer verneinte.
Am nächsten Tag kam der Wanderer wieder und bat den Bauern, dass er den Adler nehmen darf um ihn fliegen zu lassen. Der Bauer willigte lachend ein und meine, dass es eh nicht funktionieren würde. Der Wanderer nahm den Adler und wollte ihn fliegen lassen. Der Adler stürzte ab und der Bauer lachte.
Einen Tag später kam der Wanderer wieder. Er fragte den Bauer ob er den Adler mitnehmen dürfe, auf einen Berg. Der Bauer lachte und meinte „Meinetwegen!“. Der Wanderer nahm den Adler und ging mit ihm auf einen Berg. Er flüstert dem Adler ins Ohr: „Du bist der König der Lüfte. Du kannst über hohe Berge fliegen. Du bist ein Adler. Los flieg!“.
Der Adler nahm allen Mut zusammen und flog los.Während er flog, erinnerte er sich wieder. Er ist ein Adler, ein Adler, ja ein Adler!

Um was geht ist in der Geschichte?

Zum einen geht es um Diskriminierung. Der Adler wurde vom Bauer diskriminiert. Ihm wurden seine Adler-Fähigkeiten abgesprochen. Es geht aber auch um zwei Menschen welche die Adler-Fähigkeiten ganz unterschiedlich beurteilen. Das ist oft bei Menschen mit Behinderungen, dass sie von verschiedenen Personen ganz unterschiedlich beurteilt werden.

Die „Wanderer“ in meinem Leben

Als Mensch mit Behinderung lernt man viele „Bauern“ kennen, die einem einreden möchten, dass man minderwertig ist. Aber in den letzten Jahren habe ich sehr viel „“Wanderer“ kennen gelernt. In der Kirche ICF Reulingen, in der Fechtabteilung des TSG Reutlingen, in der Antidiskrimierungsgruppe und meine „Kegelfreunde“ sind schon seit sehr vielen Jahren treue Wanderer.

Das Unternehmen Marlem-Software ist ein IT-Wanderer für Menschen mit Behinderung

Mein Unternehmen Marlem-Software hat das Ziel mit IT-Lösungen die Fähigkeiten von Behinderten Menschen zu erweitern und Ihnen z zeigen, dass sie trotz Ihrer körperlichen Einschränkungen „Adler“ sind!

Der Wanderer GOTT

Mein Glaube ist eine wichtige Kraftquelle. Gott ist ein Wanderer der mich immer wieder mit hoch auf einen Berg nimmt, wenn er sieht, dass gerade jemand versucht mir einzureden, dass ich ein Huhn bin! Gott möchte in seinem Reich Adler und keine Hühner.
Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest !

Einladung zum Schnupperworkshop Rollstuhlfechten Dezember 2015

An alle Interessierten am Rollstuhlfechten

Einladung zum Schnupperworkshop Rollstuhlfechten

Liebe Rollstuhlfechtinteressierten,

ich möchte Euch ganz herzlich zu dem „2. Schnupperworkshop Rollstuhlfechten des WBRS“ am 19.12.15 in Reutlingen einladen. Ihr habt erneut die Möglichkeit, die Faszination Fechten hautnah zu erleben und aus- zuprobieren. Neben der theoretischen Einführung steht ein abwechslungsreiches Programm, das durch viele praktische Übungseinheiten abgerundet wird, auf dem Plan. Am Ende dieses aufregenden Tages wer- det ihr Euch wie eines der drei Musketiere oder D’ Artagnan fühlen.
Hauptziel dieses Workshops ist es allen Interessenten am Rollstuhlfechten und denen, die es werden wol- len, das Rollstuhlfechten theoretisch und praktisch vorzustellen und näher zu bringen. Das abwechslungs- reiche Programm zeigt auf, was das Fechten im Rollstuhl so besonders macht und was man mit intensivem Training erreichen kann.
Eine verbindliche Anmeldung ist spätestens bis zum 04.12.15 möglich!

Veranstalter WBRS
Lehrgangsleitung dipl. Trainer Philipp Pleier, Bastian Lindenmann
Teilnehmer Alle Interessierten am Rollstuhlfechten und deren Begleiter
Datum 19.12.15 (Samstag)
Uhrzeit 10.00-17.00 Uhr
Ort Trainingshalle:
TSG Sporthalle in Reutlingen
Wilhelm-Herz-Straße
72762 Reutlingen

Die Lehrgangsunterlagen werden nach erfolgter Anmeldung zugesandt
Ich freue mich auf Euer Kommen!
Sportliche Grüße,

Philipp Pleier

Die komplette Einladung + Anmeldeformular kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: Einladung Schnupperlehrgang Rollstuhlfechten Dezember 2015

Rollstuhlfechten: Die Vorbereitungen zur Deutschen Meisterschaft laufen auf hochtouren

Seit ca. 2,5 Jahren mache ich beim TSG Reutlingen Rollstuhlfechten. Nächstes Jahr im März 2016 gehe ich zur Deutschen Meisterschaft nach Heidelberg und möchte dort in meiner Fechtkategorie Deutscher Meister werden.

Was ist Rollstuhlfechten?

Rollstuhlfechten ist ein Sport für Menschen mit Behinderungen. Eine detallierte Beschreibung finden Sie im Blogartikel „Die Lust zum Rollstuhlfecht-Sieg, die tobt in mir!

Trotzdem nochmal kurz paar Grundsätzliche Dinge zum Rollstuhlfechten:

Trefffläche
Beim Degenfechten ist nicht – wie bei den Nichtbehinderten üblich – der gesamte Körper Trefffläche, sondern die Beine werden ausgeschlossen. Die Treffer können also nur oberhalb der Hüfte gesetzt werden. Beim Degen wird der Bereich unterhalb der Hüfte durch eine geerdete Brokatdecke abgedeckt.

Fechtstellung bei Beginn
Da die Rollstuhlfechter im Gegensatz zu den Fußgängern zu Beginn einen Abstand haben, der ihnen sofort einen Treffer ermöglicht, ist die Ausgangssituation reglementiert. Nach dem „Fertig“-Signal des Obmanns darf keiner der beiden Fechter seine Klinge mehr bewegen. Bei Verstoß oder vorzeitigem Beginn wird dies mit einer Verwarnung 1. Ordnung bestraft.
Als Ausgangsstellung dürfen bei Florett und Degen die Klingen nicht über die Glocke des Gegners hinausragen, beim Säbel dürfen sich die Klingen nicht kreuzen. Ebenso ist ein Berühren der Klingen vor dem „Los“-Signal des Obmannes nicht erlaubt.
Klassifizierung nach Behinderungsart und -grad
Im Prinzip darf jeder am Rollstuhlfechten teilnehmen, der durch eine dauerhafte Einschränkung Nachteile beim nicht-behinderten Fechten hat. Dazu zählen also nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Amputierte oder Personen mit einer Knieversteifung.
Die Einteilung erfolgt in die Kategorien A, B und C. Bei komplettem Querschnitt kann man die Einteilung leicht vornehmen:
Fechter der Klasse A besitzen noch vollständig intakte Rücken- und Bauchmuskulatur, meist sind sie noch in der Lage, auf den Beinen zu stehen oder sogar zu laufen.
Fechter der Klasse B besitzen keine vollständige Rücken- und Bauchmuskulatur mehr, haben aber keine Einschränkungen im Bereich Arme und Hände.
Fechter der Klasse C haben auch keine vollständige Funktion von Armen und Händen aufzuweisen.
Ich bin Klasse C.
Quelle: Deutscher Fechter-Bund e.V.: Rollstuhlfechten

Rollstuhlfechten – Das Training im Verein

Seit einem Jahr gehe ich zweimal in der Woche trainieren. Montag von 18:00uhr bis 19:30uhr und Freitag von 17:00uhr bis 19:00uhr. Montags trainieren die Rollstuhlfechter unter sich. Freitags ist Inklusion angesagt, gemeinsames Training mit Fechtern ohne Behinderungen. Trainiert wird in der Storlachhalle in Reutlingen.
Wir trainieren an einem Stoßkissen und machen Partnerübungen.
Wichtig bei Fechten sind flüssige genaue Bewegungen, die sehr schnell erfolgen sollten. Um ein Fechtturnier gewinnen zu können, ist ebenso Muskelkraft und Kondition gefragt. Der Degen muss stets so gehalten werden, damit der Gegner es möglichst schwer hat den Körper zu treffen. Dies erfodert sehr viel Muskeln.

Die Webseite von der Fechtabteilung ist: TSG Reutlingen 1843 e.V. – Fechtabteilung + Rollstuhlfechten

Rollstuhlfechten – Training zu Hause

Zuhause mache ich Muskeltraining mit 1 Kg Gewichten. Weil ich mit meiner rechten Hand keine Gewichte halten kann, habe ich Gewichte mit Klettverschluss, die ich um das Handgelenk fixieren kann.

Das Muskeltraining mache ich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils eine halbe Stunde.

Gewichte mit Klettband für Muskeltraining

Rollstuhlfechten – Das Ziel: Deutscher Meister der Klasse C!

Nächstes Jahr im März 2016 möchte ich zur Deutschen Meisterschaft nach Heidelberg und in der Klasse C deutscher Meister werden. Bis dahin gibt es noch viel zu trainieren!
Weiter geht es!

Rollstuhlfechter Markus Lemcke mit Fechtanzug und Degen im Rollstuhl sitzend

Protesttag der Behinderten am 5. Mai 2015

Heute gibt es keinen IT-Fachartikel. Heute geht es in diesem Blogartikel um Gleichstellung von behinderten Menschen und die Frage, warum der 5. Mai als Protesttag für behinderte Menschen benötigt wird!

Gesetze wie im Paradies!

Im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 steht:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
Seit August 2006 gibt es ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in welchem, u.a. behinderte Menschen vor Diskriminierung geschützt werden.

Jetzt werden Sie, lieber Blogleser, fragen „Ist doch alles super! Warum protestieren die Behinderten überhaupt?“.

Moment, die Gesetze sind die Theorie, jetzt schauen wir uns an, ob die Gesetze auch umgesetzt werden!

Das Paradies, ist leider nur auf Papier!

Zunächst möchte ich klären, wieviel Behinderte es in Deutschland gibt. Auf der Webseite des statistischen Bundesamtes gibt es folgende Interessante Tabelle:
Behinderte Menschen
Die Tabelle hat einen kleinen Haken: Es sind nur Schwerbehinderte gezählt worden. Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat. Wer einen Grad der Behinderung unter 50 hat, ist behindert, aber nicht schwerbehindert!
Auf Rollingplanet ist von 12 Millionen behinderte die Rede:
In Deutschland leben wesentlich mehr Behinderte, als bisher angenommen 

Interessant ist auch dieser Artikel:
Barrierefreies Reisen: Mit dem Rollstuhl in ferne Länder
Hier ist zu lesen, dass in allen Ländern, welche der Europäischen Union angehören, gibt es 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung! Wow! Das ist die Einwohnerzahl von Deutschland!
Ich wollte durch diese Zahlen einfach klären, dass es so langsam schwierig ist von einer „Minderheit“ zu sprechen, wenn von Menschen mit Behinderungen gesprochen wird!
Aber jetzt, zurück zum Thema. Wie werden obige Gesetze umgesetzt?

Im obigen erwähnten Gleichstellungsgesetz gibt es folgende Paragraphen:
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Das Landratsamt in Reutlingen veranstaltet Inklusionskonferenzen, aber das Gebäude des Landratsamts ist jenseits der Barrierefreiheit.

Desweiteren gibt es diesen Paragraphen:
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
Alle Behörden sollten Formulare in elektronischer, barrierefreier Form bereitstellen. In Reutlingen wissen die wenigsten Sachbearbeiter in Behörden bescheid!
Wenn Formulare nicht in elektronischer Form zur Verfügung stehen, benötigen viele Behinderte, z. B. Blinde und Sehbehinderte, Hilfe beim ausfüllen von Formularen. Nehmen Sie mal an ein blinder Mensch hat keine Eltern mehr und muss einen Hartz4-Antrag ausfüllen. Dann ist er gezwungen einem wild, fremden Menschen Einblick zu gewähren in seine Vermögensverhältnisse!

Noch ein Paragraph:
§ 11 Barrierefreie Informationstechnik
Behörden sollten Webseiten und Programme barrierefrei umprogrammieren lassen. Wenn die Behörden diesen Paragraph umsetzen würden, hätten viele Behinderte, z. B. Blinde und Sehbehinderte, bessere Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen. Außerdem halte ich es für wichtig, dass Internetseiten für alle Menschen wahrnehmbar sein sollten. Schließlich gibt es ja dafür eine Verordnung für Deutschland.
Wenn diese Paragraphen umgesetzt werden, wäre das eine enorme Verbesserung!

Behindert ist wer einen Parkplatz sucht!

Behindertenparkplätze sind eigentlich für Menschen mit Behinderungen gedacht. Ich kenne fast alle Behindertenparkplätze in Reutlingen. Wenn ich in der Stadt einen Termin habe, wäre es wünschenswert, wenn der von mir angefahrene Behindertenparkplatz auch frei wäre. Oft parken aber Menschen ohne Behinderung auf Behindertenparkplätze, weil selten die Behindertenparkplätze kontrolliert werden!

Halt! Stop! Ich bin kontrolliert worden. Jawohl! Als ich mit meinem Auto auf einem Behindertenparkplatz  parkte, fuhr ein Polizeiauto neben mich und meinte, dass ich da nicht parken darf, weil ich keinen Parkausweis habe. Ich staunte nicht schlecht. Der Parkausweis lag gut sichtbar vorne drin und mein Behindertengerechten Umbau ist schon beim hineinschauen ins Auto gut zu erkennen. Ich blieb freundlich und höflich und erklärte, dass der Parkausweis für Behindertenparkplätze vorne drin liegt! Die Polizisten schauten etwas verwirrt, fuhren dann aber weiter!

Die gute Nachricht ist: Es werden gelegentlich Behindertenparkplätze kontrolliert in Reutlingen. Die schlechte Nachricht ist, dass die Behinderten und nicht die Nichtbehinderten kontrolliert werden!

Nun möchte ich meinen Protestartikel beenden! Es gibt leider sehr viel Gründe warum dieser Protesttag notwendig ist. Ich hoffe dass eines Tages mal anders ist.

Rehab 2015: Ein Tag wie im Paradies

In diesem Blogartikel erfahren Sie was die „Rehab“ ist, warum ich da war und wie ich diesen Tag wahr genommen habe.

Was ist die Rehab?

Die Rehab ist eine Internationale Fachmesse für Rehabilitation, Therapie und Prävention.
Ohje, ich befürchte Begriffe wie „Rehabilitation“ und „ Prävention“ ist für einige meiner Blogleser „Chinessisch rückwärts“! Also, ich erkläre es:

Rehabilitation oder Rehabilitierung (mittellat.: rehabilitatio, „Wiederherstellung“) bezeichnet die Bestrebung oder ihren Erfolg, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand zu versetzen (medizinische Rehabilitation, zur beruflichen Rehabilitation vgl. Berufsförderungswerk), beziehungsweise in seine frühere soziale oder juristische Position (z. B. Wiederherstellung der Ehre). Quelle: Rehabilitation

Prävention (lateinisch praevenire „zuvorkommen“) bezeichnet Maßnahmen zur Abwendung von unerwünschten Ereignissen oder Zuständen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreffen könnten, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Prävention setzt voraus, dass Maßnahmen zur Verfügung stehen, die geeignet sind, den Eintritt dieser Ereignisse zu beeinflussen. Der Begriff der Vorbeugung wird synonym verwendet. Prävention stellt meistenteils eine Form der Intervention dar. Quelle: Prävention

Damit das ganze nicht zu abstrakt wird, fasse ich es nochmal in eigenen Worten zusammen. Rehabilitation ist, wenn ich mit Hilfe von Rollstuhlfechten meine Muskelverspannungen beseitigen kann und somit wieder schmerzfrei werde. Prävention ist, wenn ich trotz schmerzfreiem Zustand weiterhin Rollstuhlfechten mache, damit die Muskelverspannungen nicht mehr wieder kommen. Alles klar? grins

Die Rehab ist also eine Messe für körperbehinderte Menschen die sich informieren möchten welche Möglichkeiten es gibt um körperliche Einschränkungen oder soziale Nachteile ausgleichen zu können und welche Möglichkeiten es gibt, damit körpliche oder soziale Nachteile erst gar nicht entstehen.

Wer ist der TSG?

Mein Rehab-Besuch wurde vom TSG Reutlingen organisiert, deswegen möchte ich kurz darauf eingehen was der TSG ist. Der TSG ist ein großer Sportverein in Reutlingen dem Inklusion von behinderten Menschen sehr wichtig ist! Der TSG hat u. a. Eine Fechtabteilung in der Menschen ohne und mit Behinderung gemeinsam Fechten trainieren. Ich bin jetzt schon fast zwei Jahre in dieser Fechtabteilung und es macht riesig viel Spass! Die Trainer und Trainerinnen, kennen sich nicht nur sehr gut mit Fechten aus, sondern Sie sind auch echte Experten in Sachen „Sporttraining für Behinderte“!

You never walk alone (zu deutsch: Du gehst nie alleine) !

Wenn ich in Reutlingen Unterwegs bin (Imbiss-Bude beim Real, Game Over Fußball schauen, Fußgängerzone) sehe ich wenig andere behinderte Menschen. So entsteht der Eindruck, dass es nur sehr wenig behinderte Menschen gibt. Im Alltag ist es auch eher selten, dass einem Menschen ohne Behinderung begegnen die sich für die Interessen von Behinderten stark machen.
Als ich die Messehalle in Karlsruhe betrat, änderte sich alles!
Da waren Behinderte und zwar viele! Sehr viele! Richtig viele! Es waren aber auch sehr viel hilfsbereite, nette Menschen ohne Behinderung.
Überall wo ich hin kam wurde mir Hilfe angeboten. Manchmal bin ich so richtig angestrahlt wurden, einfach so! Bei der Imbiss-Bude, die im Innenhof auf dem Messegelände stand, sprach ich einfach ein Mädel an, mit der Bitte, dass Sie mein Essen und Getränk an den Tisch trägt. Hat sie selbstverständlich gemacht! Kein komischer Blick von Ihr, nichts. War eben selbstverständlich!

Rollstuhlfechten: En garde !

Der Grund warum wir zur Rehab gefahren sind, war natürlich das Rollstuhlfechten. Die Fechtabteilung vom TSG wollte zeigen, dass Rollstuhlfechten ein cooler Sport für behinderte Menschen ist.
Nils und ich machten einen Fechtkampf gegeneinander und gegen Zuschauer. Martin Sowa, von der Inklusionssportstelle bei Bison, moderierte den ganzen Tag. Martin wollte dass ich gegen eine Studentin von der pädagogischen Hochschule in Freiburg fechte, aber die Mädels wollten nicht! Dann durfte ein Student gegen mich fechten. War knapp, aber ich habe 5:3 gewonnen!
Unsere Demonstration vom Rollstuhlfechten hat riesig Spaß gemacht und kam auch bei den Zuschauern gut an.
Ich glaube für Menschen die vom Behindertensport keine Ahnung haben, war sehr ungewöhnlich zu sehen, wie langsam ich zu Fuß unterwegs bin (bis ich endlich beim Rollstuhl war) und wie schnell ich dann plötzlich beim Fechten bin! Ich bin mir ziemlich sicher, dass solche Ereignisse helfen zu verstehen, dass Menschen mit Behinderungen genauer betrachtet werden müssen!

Schlussbemerkung:

Es war ein super Tag und es war super toll vom TSG organisiert. Mir hat der Tag wieder mal gezeigt, dass ein zusammen leben von Menschen mit und ohne Behinderung richtig einfach sein kann und es sich lohnt daran zu glauben und dafür zu kämpfen!
Ich kämpfe für Inklusion und für Chancengleichheit für alle Menschen!
Wer kämpft mit?

Vision 2015: Inklusion in ganz Deutschland

In diesem Blogartikel erkläre ich was Inklusion ist und warum es wichtig ist, dass sie auch in Deutschland umgesetzt wird!

Was ist Inklusion?

Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.

Quelle: Inklusion Schule

Eine andere Definition:
Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind. Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert/nichtbehindert“ keine Relevanz mehr hat.

Quelle: Inklusion was ist das?

Es geht also darum, dass alle Menschen in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Insbesondere geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr in „Sondereinrichtungen“ untergebracht werden, sondern zusammen mit Nichtbehinderten in den gleichen Kindergarten und in die gleiche Schule gehen. Auch im Berufsleben sollen Menschen mit und ohne Behinderung nicht mehr getrennt werden, sondern zusammen arbeiten.

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Vielleicht fragen Sie sich, lieber Blogleser(in), wo oder wie ist überhaupt der Begriff Inklusion entstaden. Hier müssen Sie in der UN-Behindertenrechtskonvention nachschauen.

Auf der Startseite der Webseite ist folgendes zu lesen:
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities — CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.

Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet — neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen — eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist also eine Internationale „Vereinbarung“ die sicherstellen soll, dass Behinderte von den Menschenrechten nicht ausgegrenzt werden.

Innerhalb dieser UN-Behindertenrechtskonvention gibt es einen eigenen Abschnitt über Inklusion in dem folgendes steht:

Inklusion
In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von “Ausgegrenzten”, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.
Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.

Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und schlägt sich in einigen Punkten der Konvention nieder:

Artikel 13 CRPD: Zugang zur Justiz
Artikel 24 CRPD: Bildung
Artikel 25 CRPD: Gesundheit
Artikel 29 CRPD: Wahlrecht

Besonders stark diskutiert worden ist die „inklusive Bildung“ in Artikel 24 der Konvention. Darin garantieren die Vertragsstaaten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“. Der Normalfall soll danach sein, dass Kinder „nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden” (Artikel 24 Abs.2 a). Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als „Normalfall“ — es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit.

Quelle: Inklusion in der Behindertenrechtskonvention

Inklusion ist also keine deutsche „Erfindung“, sondern eine Internationale Vereinbarung!

Inklusion – was bedeutet das konkret?

In der UN-Behindertenrechtskonvention steht ziemlich deutlich, dass es keine Kindergärten und Schulen nur für behinderte Menschen geben soll. Es soll nur noch Kindergärten und Schulen geben in den es Menschen ohne UND Menschen mit Behinderungen gibt. Die Ausgrenzung von behinderten Menschen, die oft in Deutschland mit großer Euphorie betrieben wird, soll endgültig aufhören!

Inklusion – Die Kritiker

Inklusion wird in Deutschland noch heftig diskutiert. Es gibt viele Kritiker die der Meinung sind, dass behinderte Kinder die Entwicklung von Kindern ohne Behinderungen bremsen. Dies ist selbstverständlich eine sehr einseitige Sichtweise. Oft können Kinder ohne Behinderung von behinderten Kindern was lernen! Außerdem gibt es die Möglichkeit einem behinderten Kind einen Assistenten zur Seite zu stellen.

Oft wird auch damit argumentiert, dass Inklusion zuviel Geld kostet. Wenn Inklusion konsequent umgesetzt wird spart das Geld! Warum? Ganz einfach, es müssen keine Behindertenschulen, Behindertenkindergärten und andere Behinderteneinrichtungen neu gebaut werden. Es werden alle neuen Gebäude barrierefrei gebaut! Ein Gebäude für alle Menschen und nicht ein Gebäude für Nichtbehinderte und das selbe Gebäude nochmal für Behinderte!

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum in Deutschland der Gegenwind beim Thema Inklusion so groß ist. Seit 1994 steht im Grundgesetz dass kein Mensch wegen Behinderung benachteiligt werden darf. (Artikel 3 Grundgesetz  ). Seit Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen ( Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) . Seit 2007 werden behinderte Menschen vor Diskriminierung geschützt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  . Rechtlich ist also die Gleichstellung von behinderten Menschen schon lange vollzogen!

Warum gibt es so einen großen Gegenwind, wenn das geschriebene Recht in die Tat umgesetzt werden soll?
Oft habe ich den Eindruck, dass viele Menschen in Sachen „Behinderung“ nicht genügend informiert sind. Wobei ich ganz klar sagen muss, die Berichterstattung der Medien ist in den letzten Jahren erheblich besser geworden und das Internet bietet ebenso eine Fülle von Möglichkeiten sich über das Thema „Behinderung“ umfangreich zu informieren!

Für mich ist es nicht nachvollziehbar warum es in Deutschland so langsam voran geht mit der Inklusion.

Inklusion – Es fehlt ein Konzept!

Es gibt natürlich in Deutschland ein großes Problem: Es fehlt ein Konzept! Da ist aber auch nicht die Inklusion daran schuld, sondern die Bundesregierung hat Ihre Hausaufgaben nicht gemacht!
Für alles Mögliche gibt es Gesetze und Verordnungen nur für die Inklusion nicht. Da kann jeder machen wie er „lustig“ ist oder es aber auch bleiben lassen.

Folgende wichtigen Punkte müssen grundsätzlich gelöst werden:

Müssen alle behinderten Kinder in Regelschulen/Kindergärten und die Behindertenschulen / Kindergärten stehen dann leer? Warum können nicht Kinder ohne Behinderung auch in eine Behindertenschule/Behindertenkindergärten gehen?

Was geschieht mit Krankengymnasten, Ergotherapeuten und Sprachtherapeuten die bisher an Behindertenschulen / Behindertenkindergärten gearbeitet haben? Müssen die sich selbstständig machen? Regelschulen / Kindergärten besitzen keine Räumlichkeiten für Therapeuten.

Was wird aus Lehrer / Erzieher die bisher an einer Behindertenschule oder in einem Behindertenkindergarten gearbeitet haben? Die werden selbstverständlich, wegen Ihrem Fachwissen dringend benötigt! Die spannende Frage im Bürokratenstaat Deutschland ist, ob diese aufgrund Ihrer Ausbildung überhaupt in einer Regelschule oder in einem Regelkindergarten arbeiten dürfen!

Dies sind ganz grundsätzliche Probleme. Es kann nicht sein, dass jeder Landkreis diese Probleme „irgendwie“ löst. Wir benötigen bundesweite Lösungskonzepte!

Videos zur Inklusion

Damit das Thema „Inklusion“ anschaulicher wird, habe ich noch Videos herausgesucht:

Videolexikon Special: Inklusion

Pfarrer Rainer Schmidt: Inklusion ist vor allem eine Herzensangelegenheit

Prof. Theresia Degener: Menschenrechte gelten von Geburt an für jeden

Der Inklusion Song: Blind Foundation – Inklusion

Vision 2015: Inklusion in ganz Deutschland!

Ich wünsche mir für 2015 dass es zügiger voran geht bei der Umsetzung der Inklusion. Wir benötigen hier in Deutschland eine Gesellschaft die niemand ausgrenzt. Wir benötigen ein Menschenbild, dass die Fähigkeiten von Menschen in den Vordergrund stellt und nicht die Schwächen.

Vision 2015: Dass alle Menschen gleich sind!

In diesem Blogartikel erkläre ich was Diskriminierung und Antidiskriminierung ist und warum ich mich aktiv gegen Diskriminierung engagiere.

Was ist Diskriminierung?

Bevor ich über Antidiskriminierung schreibe, muss ich erklären was Diskriminierung ist.
In Wikipedia steht folgendes:
Diskriminierung bezeichnet eine gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen.
Quelle: Diskriminierung

Diskriminierung kann folgendermaßen definiert werden:
Diskriminierung ist Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

Diskriminierung: ein konkreter Fall aus Reutlingen

Einem schwarzen jungen Mann wurde zum wiederholten Mal wegen seiner Hautfarbe der Eintritt zu einer Disco (M-park) verwehrt. Nur durch die Unterstützung des „Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) e.V.“ aus Berlin konnte er sich gegen das erlittene Unrecht zur Wehr setzen und nach dem seit 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen die Diskothek eine Klage einreichen. Das Landgericht Tübingen und in zweiter Instanz das OLG Stuttgart gaben dem Jugendlichen Recht.
Quelle: Ansätze und Perspektiven

Weitere Beispiele für Diskriminierung

Ein Mensch mit Behinderung bekommt eine Absage auf eine Bewerbung in der steht:
„Wir stellen grundsätzlich keine Menschen mit Behinderung ein, die sind zu oft krank!“.
Folgende Absagen auf Bewebungen sind ebenfalls Diskriminierung:
„Aufgrund Ihrer dunklen Hautfarbe können wir Sie nicht einstellen“
„Es tut uns leid, aber Homosexualität geht in unserem Unternehmen gar nicht. Deswegen können Sie bei uns nicht arbeiten.“
„Leider tragen Sie ein Kopftuch, das können wir in unserem Unternehmen nicht tolerieren!“

Mietverträge in denen zum Beispiel steht:
„Wir vermieten nicht an Menschen mit dunkler Hautfarbe.“
„Wir vermieten nicht an Homosexuelle.“

Sind ebenfalls Diskriminierung!
Das sind alles Beispiele für Diskriminierung.

Was ist Antidiskriminierung?

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht in § 1 Ziel des Gesetzes:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle:  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Antidiskriminierung bedeutet also, dass alle Menschen gleich viel wert sind und kein Mensch wegen Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden darf.

Runder Tisch Antidiskriminierung Reutlingen

Aufgrund oben wiedergegeben Disko-Falls gab es Menschen in Reutlingen, die dafür sorgen möchten dass Diskriminierung in Reutlingen nicht statt findet. Sie gründeten den Runden Tisch Antidiskriminierung Reutlingen  .

Ein Film ensteht gegen Diskriminierung

Der Runde Tisch beauftragte Harald Sickinger einen Film zu machen zur Aufklärung in Sachen Antidiskriminierung. Harald Sickinger beschäftigt wie Kommunikation gelingt und zur Entwicklung eines solidarischen Gemeinwesens beiträgt.
Herr Sickinger fand mich im Internet und so wurde ich einer von mehreren Darstellern im Film gegen Diskriminierung.

Der Film wurde in Reutlingen, Tübingen und auch in Metzingen gezeigt:
Der Nachteil anders zu sein

Als Jedi-Ritter am Runden Tisch

Empowerment-Gruppe des Runden Tisches gegen Diskriminierung

Zusätzlich zum Runden Tisch entstand eine Empowerment-Gruppe. Diese Gruppe will die Menschen, welche Diskriminierungserfahrungen durch litten haben, in unser ADB-Projekt einbinden. Quelle: Empowerment

Seit Juli 2014 bin ich regelmäßiger Teilnehmer dieser Empowerment-Gruppe.

Glaube kann helfen, Glaube kann aber auch diskriminieren

Ich schreibe diesen Abschnitt mit sehr viel Bauchschmerzen, aber er muss geschrieben werden. Ich bin Christ, lese regelmäßig in der Bibel und gehe regelmäßig in die Kirche (ICF Reutlingen ). Für mich ist Glaube eine ganz tolle Sache.
Seit ich im ICF bin, genieße ich ein unbeschwertes Glaubensleben. Das war aber nicht immer so …

Leider habe ich es immer wieder mal erlebt, dass Menschen die regelmäßig eine Kirche besuchen, sich als was „besseres“ fühlen wie Menschen die keine Kirche besuchen. Hier beginnt schon Diskriminierung!

In meiner Bibel steht nicht, dass es „bessere“ und „schlechtere“ Menschen gibt.
Trotz eindeutiger Bibelstellen, musste ich erleben, dass über „Behinderung“ in unterschiedlichen Kirchen sehr unterschiedlich gedacht wird. Immer wieder traf ich Menschen, die der Meinung waren Behinderung entsteht durch Sünde.

Das Thema Homosexualität wird noch immer in einigen Kirchen sehr heftig „bekämpft“. In solchen, oft „hitzigen“, Diskussionen geht oft der Respekt und die Würde von homosexuellen Menschen verloren. Es passiert aber noch was anderes, was ich beim Thema „Behinderung“ auch oft beobachte: Diese Menschen werden reduziert auf ihre andersartige Sexualität. Dass diese Menschen trotzdem hilfsbereit, einfühlsam, ehrlich oder umweltbewußt sein können und noch viele andere positive Charaktereigenschaften haben können wird im wilden verbalen „Kampf“ oft völlig vergessen.
Die Reduzierung von Menschen auf eine einzige Eigenschaft ist ein typisches Merkmal von Diskriminierung.

Weil ich Glaube bin ich gegen Diskriminierung!

Zum Schluss dieses Artikels möchte ich klar stellen, dass es nicht im Sinne einer Religion sein kann, dass Menschen mit bestimmten „Eigenschaften“ herabgesetzt oder ausgegrenzt werden.

Hierzu möchte ich eine Bibelstelle mit Ihnen anschauen: 2. Mose 4,10-16:
10 Mose aber sprach zu dem HERRN: Ach mein HERR, ich bin je und je nicht wohl beredt gewesen, auch nicht seit der Zeit, da du mit deinem Knecht geredet hast; denn ich habe eine schwere Sprache und eine schwere Zunge.
11 Der HERR sprach zu ihm: Wer hat dem Menschen den Mund geschaffen? Oder wer hat den Stummen oder Tauben oder Sehenden oder Blinden gemacht? Habe ich’s nicht getan, der HERR?
12 So geh nun hin: Ich will mit deinem Munde sein und dich lehren, was du sagen sollst.
13 Mose sprach aber: Mein HERR, sende, welchen du senden willst.
14 Da ward der HERR sehr zornig über Mose und sprach: Weiß ich denn nicht, daß dein Bruder Aaron aus dem Stamm Levi beredt ist? und siehe, er wird herausgehen dir entgegen; und wenn er dich sieht, wir er sich von Herzen freuen.
15 Du sollst zu ihm reden und die Worte in seinen Mund legen. Und ich will mit deinem und seinem Munde sein und euch lehren, was ihr tun sollt.
16 Und er soll für dich zum Volk reden; er soll dein Mund sein, und du sollst sein Gott sein.

In Vers 11 gibt Gott ganz klar zu verstehen, dass für ihn wichtig ist, dass es verschiedene Menschen gibt. Desweiteren können wir aus dieser Bibelstelle lernen, dass Gott keine Menschen „wegwirft“. Mose kann nicht richtig gut reden. Das ist in diesem Fall richtig ungeschickt, weil er soll mit einem Pharao reden. Das müssen Sie sich so vorstellen, wie wenn jemand der richtig heftig stottert zur Bundeskanzlerin geschickt wird um mit Ihr mündliche Verhandlungen aufzunehmen. Ja, sowas macht man einfach nicht!? Doch! Gott macht sowas!

Gottes Lösung für dieses „schwerwiegende“ Problem ist genial: Mose bekommt einen Assistent, einen Gehilfen! Mose muss also irgendwelche Eigenschaften haben die Gott viel wichtiger sind, wie sein Sprechproblem. Er wird trotz Sprechproblem zum Pharao geschickt. Gott sieht immer den ganzen Menschen, nicht nur eine Eigenschaft.

Antidiskriminierung ist also höchst biblisch!