Digitale Barrierefreiheit: Warum sie wichtig ist und wie sie umgesetzt werden kann im Jahr 2025

In diesem Blogartikel wird erklärt was digitale Barrierefreiheit ist und mit praxisorientierten Anleitungen in Text und Video gezeigt, wie sie umgesetzt werden kann. 

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, in englisch Website , Anwendungen und Apps so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen oder Behinderung  genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Websites, die für Menschen mit Sehbehinderungen lesbar sind, sowie digitale Angebote, die auch für Personen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sind. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen und digitale Hürden zu vermeiden.

Um es aber nochmal ganz klar und deutlich zu formulieren: Der Hauptgrund warum es digitale Barrierefreiheit gibt ist, damit Menschen mit Behinderung Webseiten, Software, Apps und Betriebssysteme bedienen können und somit für diese Personen auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben statt finden können. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet, dass Menschen mit Behinderung alle Aktivitäten ausüben können, die auch Personen ohne Behinderung selbstverständlich wahrnehmen.

Harmonisierter europäischer Standard Zugänglichkeitsanforderungen für ICT-Produkte und -Dienstleistungen
ETSI – Harmonisierter europäischer Standard Zugänglichkeitsanforderungen für ICT-Produkte und -Dienstleistungen

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Neues Web-Portal für barrierefreie Hotels, Gaststätten, Kneipen und Behindertenparkplätze in ganz Deutschland ist online

Markus Lemcke, Spezialist für barrierefreies Webdesign und Behindertensoftware, hat das Web-Portal www.barrierefrei-mobil.info ins Rennen geschickt.

Ziel dieses Web-Portales ist es, eine Auflistung von barrierefreien Hotels, Gaststätten, Kneipen und Behindertenparkplätzen in ganz Deutschland aufzubauen. Momentan gibt es schon Daten zu 6 verschiedenen Bundesländern.

Wichtigstes Kriterium für die Aufnahme von Hotels, Gaststätten und Kneipen ist die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer. Ist ein Gebäude für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich, wird es auch nicht aufgenommen. Ausnahmen kann es bei Hotels geben.

Da es in diesem Web-Portal um Barrierefreiheit geht, war es Markus Lemcke wichtig, dass die Richtlinien für barrierefreies Webdesign umgesetzt werden.

Für jede Gaststätte, Kneipe oder Hotel gibt es 3 Hauptkriterien die immer geprüft und angegeben werden. Anzahl der Stufen, Behinderten-WC und Behindertenparkplätze. Gibt es Spezielle Serviceleistungen wie z. B. das vorlesen der Speisekarte für Blinde, wird dies unter „Bemerkungen“ angegeben.

Damit man das barrierefreie Ziel auch findet, ist bei den Adressen eine Google-Maps-Karte integriert, aus der ein Routenplaner von google-maps aufgerufen werden kann. Für jede aufgenommene Gemeinde wird eine Adresse angelegt, in der auch barrierefreie Ausflugsziele und Behindertenparkplätze in der jeweiligen Gemeinde aufgelistet werden.

Außerdem gibt es eine Linkliste zu Webseiten mit Thema „Barrierefreiheit“, ein Lexikon in welchem viele Begriffe erklärt werden und FAQs in welchen wichtige Fragen beantwortet werden und wertvolle Tipps zur effektiven Nutzung des Web-Portals gegeben wird.

Da seit Mai 2002 die Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben ist, findet man auch die entsprechen den Paragraphen und Gesetze auf dem Web-Portal.

Wer Markus Lemcke helfen möchte barrierefreie Daten zu sammeln, kann dies über die Kontaktseite tun. Außerdem freut sich Markus Lemcke, wenn andere Webseitenbesitzer einen Link auf sein Web-Portal setzen.