Eigentlich ist es nicht sinnvoll nachdem ich so viele Artikel über Barrierefreiheit geschrieben habe, solch einen Grundsatzartikel zu schreiben. Ich hatte heute ein Telefonat mit einer Person die in der IT-Branche arbeitet und Sie hatte so überhaupt keine Ahnung was Barrierefreiheit ist, deswegen dieser Blogartikel!
Im Mai 2002 wurde ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet. Dieses Gesetz soll Benachteiligung von behinderten Menschen vermeiden.
In diesem Gesetz gibt es folgenden Paragraphen:
§ 12a Barrierefreie Informationstechnik
(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.
Dieser Paragraph ist die Grund warum solche Begriffe wie „Barrierefreies Internet“ „barrierefreies Webdesign“, und „barrierefreie Softwareentwicklung“ entstanden sind.
Das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG ) wurde geändert und trat am 1. September 2016 in Kraft. Hier der neue Paragraph: Barrierefreie Informationstechnik – das neue Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )
Obiger Paragraph verpflichtet staatliche Einrichtungen Ihre Webseiten und Software barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet Ihre Webseiten und Software barrierefrei zu gestalten, sie sollten es tun!
In folgendem Video wird Barrierefreiheit in der Informatik erklärt.
Folgende Blogartikel liefern weitere Informationen zu barrierefreie Informationstechnik:
Was ist barrierefreie Softwareentwicklung?
Zur barrierefreie Informationstechnik gehört die barrierefreie Softwareentwicklung. Wenn eine Software so entwickelt wird, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen diese Software bedienen können, dann ist das barrierefreie Softwareentwicklung. Nachstehende Links gehören zu barrierefreie Softwareentwicklung:
Folgendes Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Dotnet:
Das nächste Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Java – Swing:
Was ist barrierefreies Webdesign?
Ein weitere Baustein der barrierefreie Informationstechnik ist das barrierefreie Webdesign. Barrierefreies bedeutet dass eine Webseite so programmiert wird dass sie auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedienbar ist. Folgende Artikel beschäftigen sich mit barrierefreies Webdesign:
Auf dem Bild sehen Sie eine Webseite bei der oben der Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe in Ordnung ist und unten ist der Farbkontrast sehr schlecht.
Hier noch ein Video zu barrierefreies Webdesign:
Barrierefreiheit bei Betriebssystemen
Damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen Coomputer, Laptops, Smartphones, Iphones, Tablets und Ipads bedienen können müssen auch Betriebssysteme barrierefrei sein. Nachstehende Artikel beschäftigen sich mit barrierefreie Informationstechnik bei Betriebssysteme:
Auf dem Bild sehen Sie die Zugangshilfen für behinderte Menschen des Betriebssystems Ubuntu.
Hier gibt es noch ein Video zum Thema „Barrierefreiheit bei Betriebssysteme“:
Barrierefreie App-Entwickling
Auch Apps sollten so entwickelt werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bedient werden können. Dieser Vorgang nennt sich barrierefreie App-Entwicklung. Folgender Artikel erklärt was barrierefreie Apps sind:
Apps für Menschen mit Behinderung
Apps können das Alltagsleben von Menschen mit Behinderungen enorm erleichtern. Deswegen habe ich mich auch mit Apps für Behinderte beschäftigt:
Was bedeutet Accessibility?
Accessibility ist englisch und bedeutet wörtlich übersetzt Zugänglichkeit. Gemeint ist aber Barrierefreiheit. In folgendem Artikel wird erklärt was Accessibility bedeutet.
barrierefreie Informationstechnik – Beratung
Wenn Sie Beratung möchten in Sachen barrierefreie Informationstechnik dann schreiben Sie mir eine Mail an info@marlem-software.de oder rufen Sie mich an: 07121/504458 .