In diesem Artikel erkläre ich was die europäische Norm EN 301 549 für barrierefreies Webdesign ist und warum ich mich freue, dass sie nun auch in Deutschland gilt.
Barrierefreies Webdesign: Definition
Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, dass sie von allen Menschen, auch Menschen mit Behinderungen und anderen körperlichen Einschränkungen, wahrgenommen und bedient werden kann.
Barrierefreies Webdesign: Die Entwicklungsgeschichte
Das Thema barrierefreies Webdesign hat in Deutschland angefangen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 1. Mai 2002.
Damals in §11 jetzt in § 12a Barrierefreie Informationstechnik werden öffentliche Stellen des Bundes dazu verpflichtet, bei Internetseiten von Behörden, barrierefreies Webdesign umzusetzen.
Am 24. Juli 2002 trat die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland in Kraft. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ist die deutsche Richtlinie um Webseiten barrierefrei zu gestalten. In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung waren Prüfungsschritte die durchgeführt werden müssen, um herauszufinden, ob eine Webseite barrierefrei ist oder nicht.
WCAG 1.0 wurde seit Mai 1999 empfohlen. Die Version WCAG 2.0 wurde nach mehr als neunjähriger Beratung am 11. Dezember 2008 verabschiedet, inzwischen liegt eine autorisierte deutsche Übersetzung vor. Im Juni 2018 hat die WAI die WCAG 2.1 verabschiedet. Die Web Accessibility Initiative (WAI) ist ein Bereich innerhalb des W3C, in der sich mehrere Arbeitsgruppen und Interessengruppen mit dem barrierefreien Zugang zum Web und seinen Inhalten beschäftigen. Das World Wide Web Consortium (kurz W3C) ist das Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web.
Nun gab es seit 11. Dezember 2008 zwei Richtlinien um barrierefreies Webdesign zu realisieren. Eine nationale, BITV, und eine Internationale, WCAG.
Im Jahr 2011 trat die BITV 2.0 in Kraft. Noch immer war Deutschland nicht gewillt, barrierefreies Webdesign nach europäischen oder internationalen Richtlinien zu verwirklichen.
Ab März 2021 gilt jetzt in Deutschland der HARMONISED EUROPEAN STANDARD Accessibility requirements for ICT products and services. In diesem harmonisierten europäischen Standard geht es um Anforderungen von Barrierefreiheit bei Hardware, Webseiten und Software. Dieser Standard heißt EN 301 549.
Anmerkung von Markus Lemcke
18 Jahre nach in Krafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz gibt es hier im Landkreis Reutlingen / Tübingen noch sehr viele Behörden die sich kategorisch weigern Webseiten und Apps barrierefrei entwickeln zu lassen. Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung die Behörden dazu zwingt dass Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen und somit Webseiten, Software und Apps zugänglich gestalten.
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