Protesttag der Behinderten am 5. Mai 2015

Heute gibt es keinen IT-Fachartikel. Heute geht es in diesem Blogartikel um Gleichstellung von behinderten Menschen und die Frage, warum der 5. Mai als Protesttag für behinderte Menschen benötigt wird!

Gesetze wie im Paradies!

Im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 steht:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
Seit August 2006 gibt es ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in welchem, u.a. behinderte Menschen vor Diskriminierung geschützt werden.

Jetzt werden Sie, lieber Blogleser, fragen „Ist doch alles super! Warum protestieren die Behinderten überhaupt?“.

Moment, die Gesetze sind die Theorie, jetzt schauen wir uns an, ob die Gesetze auch umgesetzt werden!

Das Paradies, ist leider nur auf Papier!

Zunächst möchte ich klären, wieviel Behinderte es in Deutschland gibt. Auf der Webseite des statistischen Bundesamtes gibt es folgende Interessante Tabelle:
Behinderte Menschen
Die Tabelle hat einen kleinen Haken: Es sind nur Schwerbehinderte gezählt worden. Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat. Wer einen Grad der Behinderung unter 50 hat, ist behindert, aber nicht schwerbehindert!
Auf Rollingplanet ist von 12 Millionen behinderte die Rede:
In Deutschland leben wesentlich mehr Behinderte, als bisher angenommen 

Interessant ist auch dieser Artikel:
Barrierefreies Reisen: Mit dem Rollstuhl in ferne Länder
Hier ist zu lesen, dass in allen Ländern, welche der Europäischen Union angehören, gibt es 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung! Wow! Das ist die Einwohnerzahl von Deutschland!
Ich wollte durch diese Zahlen einfach klären, dass es so langsam schwierig ist von einer „Minderheit“ zu sprechen, wenn von Menschen mit Behinderungen gesprochen wird!
Aber jetzt, zurück zum Thema. Wie werden obige Gesetze umgesetzt?

Im obigen erwähnten Gleichstellungsgesetz gibt es folgende Paragraphen:
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Das Landratsamt in Reutlingen veranstaltet Inklusionskonferenzen, aber das Gebäude des Landratsamts ist jenseits der Barrierefreiheit.

Desweiteren gibt es diesen Paragraphen:
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
Alle Behörden sollten Formulare in elektronischer, barrierefreier Form bereitstellen. In Reutlingen wissen die wenigsten Sachbearbeiter in Behörden bescheid!
Wenn Formulare nicht in elektronischer Form zur Verfügung stehen, benötigen viele Behinderte, z. B. Blinde und Sehbehinderte, Hilfe beim ausfüllen von Formularen. Nehmen Sie mal an ein blinder Mensch hat keine Eltern mehr und muss einen Hartz4-Antrag ausfüllen. Dann ist er gezwungen einem wild, fremden Menschen Einblick zu gewähren in seine Vermögensverhältnisse!

Noch ein Paragraph:
§ 11 Barrierefreie Informationstechnik
Behörden sollten Webseiten und Programme barrierefrei umprogrammieren lassen. Wenn die Behörden diesen Paragraph umsetzen würden, hätten viele Behinderte, z. B. Blinde und Sehbehinderte, bessere Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen. Außerdem halte ich es für wichtig, dass Internetseiten für alle Menschen wahrnehmbar sein sollten. Schließlich gibt es ja dafür eine Verordnung für Deutschland.
Wenn diese Paragraphen umgesetzt werden, wäre das eine enorme Verbesserung!

Behindert ist wer einen Parkplatz sucht!

Behindertenparkplätze sind eigentlich für Menschen mit Behinderungen gedacht. Ich kenne fast alle Behindertenparkplätze in Reutlingen. Wenn ich in der Stadt einen Termin habe, wäre es wünschenswert, wenn der von mir angefahrene Behindertenparkplatz auch frei wäre. Oft parken aber Menschen ohne Behinderung auf Behindertenparkplätze, weil selten die Behindertenparkplätze kontrolliert werden!

Halt! Stop! Ich bin kontrolliert worden. Jawohl! Als ich mit meinem Auto auf einem Behindertenparkplatz  parkte, fuhr ein Polizeiauto neben mich und meinte, dass ich da nicht parken darf, weil ich keinen Parkausweis habe. Ich staunte nicht schlecht. Der Parkausweis lag gut sichtbar vorne drin und mein Behindertengerechten Umbau ist schon beim hineinschauen ins Auto gut zu erkennen. Ich blieb freundlich und höflich und erklärte, dass der Parkausweis für Behindertenparkplätze vorne drin liegt! Die Polizisten schauten etwas verwirrt, fuhren dann aber weiter!

Die gute Nachricht ist: Es werden gelegentlich Behindertenparkplätze kontrolliert in Reutlingen. Die schlechte Nachricht ist, dass die Behinderten und nicht die Nichtbehinderten kontrolliert werden!

Nun möchte ich meinen Protestartikel beenden! Es gibt leider sehr viel Gründe warum dieser Protesttag notwendig ist. Ich hoffe dass eines Tages mal anders ist.