In diesem Blogartikel erkläre ich was Inklusion ist und warum es wichtig ist, dass sie auch in Deutschland umgesetzt wird!
Was ist Inklusion?
Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.
Quelle: Inklusion Schule
Eine andere Definition:
Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind. Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert/nichtbehindert“ keine Relevanz mehr hat.
Quelle: Inklusion was ist das?
Es geht also darum, dass alle Menschen in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Insbesondere geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr in „Sondereinrichtungen“ untergebracht werden, sondern zusammen mit Nichtbehinderten in den gleichen Kindergarten und in die gleiche Schule gehen. Auch im Berufsleben sollen Menschen mit und ohne Behinderung nicht mehr getrennt werden, sondern zusammen arbeiten.
Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Vielleicht fragen Sie sich, lieber Blogleser(in), wo oder wie ist überhaupt der Begriff Inklusion entstaden. Hier müssen Sie in der UN-Behindertenrechtskonvention nachschauen.
Auf der Startseite der Webseite ist folgendes zu lesen:
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities — CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet — neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen — eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist also eine Internationale „Vereinbarung“ die sicherstellen soll, dass Behinderte von den Menschenrechten nicht ausgegrenzt werden.
Innerhalb dieser UN-Behindertenrechtskonvention gibt es einen eigenen Abschnitt über Inklusion in dem folgendes steht:
Inklusion
In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von “Ausgegrenzten”, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.
Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.
Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und schlägt sich in einigen Punkten der Konvention nieder:
Artikel 13 CRPD: Zugang zur Justiz
Artikel 24 CRPD: Bildung
Artikel 25 CRPD: Gesundheit
Artikel 29 CRPD: Wahlrecht
Besonders stark diskutiert worden ist die „inklusive Bildung“ in Artikel 24 der Konvention. Darin garantieren die Vertragsstaaten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“. Der Normalfall soll danach sein, dass Kinder „nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden” (Artikel 24 Abs.2 a). Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als „Normalfall“ — es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit.
Quelle: Inklusion in der Behindertenrechtskonvention
Inklusion ist also keine deutsche „Erfindung“, sondern eine Internationale Vereinbarung!
Inklusion – was bedeutet das konkret?
In der UN-Behindertenrechtskonvention steht ziemlich deutlich, dass es keine Kindergärten und Schulen nur für behinderte Menschen geben soll. Es soll nur noch Kindergärten und Schulen geben in den es Menschen ohne UND Menschen mit Behinderungen gibt. Die Ausgrenzung von behinderten Menschen, die oft in Deutschland mit großer Euphorie betrieben wird, soll endgültig aufhören!
Inklusion – Die Kritiker
Inklusion wird in Deutschland noch heftig diskutiert. Es gibt viele Kritiker die der Meinung sind, dass behinderte Kinder die Entwicklung von Kindern ohne Behinderungen bremsen. Dies ist selbstverständlich eine sehr einseitige Sichtweise. Oft können Kinder ohne Behinderung von behinderten Kindern was lernen! Außerdem gibt es die Möglichkeit einem behinderten Kind einen Assistenten zur Seite zu stellen.
Oft wird auch damit argumentiert, dass Inklusion zuviel Geld kostet. Wenn Inklusion konsequent umgesetzt wird spart das Geld! Warum? Ganz einfach, es müssen keine Behindertenschulen, Behindertenkindergärten und andere Behinderteneinrichtungen neu gebaut werden. Es werden alle neuen Gebäude barrierefrei gebaut! Ein Gebäude für alle Menschen und nicht ein Gebäude für Nichtbehinderte und das selbe Gebäude nochmal für Behinderte!
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum in Deutschland der Gegenwind beim Thema Inklusion so groß ist. Seit 1994 steht im Grundgesetz dass kein Mensch wegen Behinderung benachteiligt werden darf. (Artikel 3 Grundgesetz ). Seit Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen ( Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) . Seit 2007 werden behinderte Menschen vor Diskriminierung geschützt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . Rechtlich ist also die Gleichstellung von behinderten Menschen schon lange vollzogen!
Warum gibt es so einen großen Gegenwind, wenn das geschriebene Recht in die Tat umgesetzt werden soll?
Oft habe ich den Eindruck, dass viele Menschen in Sachen „Behinderung“ nicht genügend informiert sind. Wobei ich ganz klar sagen muss, die Berichterstattung der Medien ist in den letzten Jahren erheblich besser geworden und das Internet bietet ebenso eine Fülle von Möglichkeiten sich über das Thema „Behinderung“ umfangreich zu informieren!
Für mich ist es nicht nachvollziehbar warum es in Deutschland so langsam voran geht mit der Inklusion.
Inklusion – Es fehlt ein Konzept!
Es gibt natürlich in Deutschland ein großes Problem: Es fehlt ein Konzept! Da ist aber auch nicht die Inklusion daran schuld, sondern die Bundesregierung hat Ihre Hausaufgaben nicht gemacht!
Für alles Mögliche gibt es Gesetze und Verordnungen nur für die Inklusion nicht. Da kann jeder machen wie er „lustig“ ist oder es aber auch bleiben lassen.
Folgende wichtigen Punkte müssen grundsätzlich gelöst werden:
Müssen alle behinderten Kinder in Regelschulen/Kindergärten und die Behindertenschulen / Kindergärten stehen dann leer? Warum können nicht Kinder ohne Behinderung auch in eine Behindertenschule/Behindertenkindergärten gehen?
Was geschieht mit Krankengymnasten, Ergotherapeuten und Sprachtherapeuten die bisher an Behindertenschulen / Behindertenkindergärten gearbeitet haben? Müssen die sich selbstständig machen? Regelschulen / Kindergärten besitzen keine Räumlichkeiten für Therapeuten.
Was wird aus Lehrer / Erzieher die bisher an einer Behindertenschule oder in einem Behindertenkindergarten gearbeitet haben? Die werden selbstverständlich, wegen Ihrem Fachwissen dringend benötigt! Die spannende Frage im Bürokratenstaat Deutschland ist, ob diese aufgrund Ihrer Ausbildung überhaupt in einer Regelschule oder in einem Regelkindergarten arbeiten dürfen!
Dies sind ganz grundsätzliche Probleme. Es kann nicht sein, dass jeder Landkreis diese Probleme „irgendwie“ löst. Wir benötigen bundesweite Lösungskonzepte!
Videos zur Inklusion
Damit das Thema „Inklusion“ anschaulicher wird, habe ich noch Videos herausgesucht:
Videolexikon Special: Inklusion
Pfarrer Rainer Schmidt: Inklusion ist vor allem eine Herzensangelegenheit
Prof. Theresia Degener: Menschenrechte gelten von Geburt an für jeden
Der Inklusion Song: Blind Foundation – Inklusion
Vision 2015: Inklusion in ganz Deutschland!
Ich wünsche mir für 2015 dass es zügiger voran geht bei der Umsetzung der Inklusion. Wir benötigen hier in Deutschland eine Gesellschaft die niemand ausgrenzt. Wir benötigen ein Menschenbild, dass die Fähigkeiten von Menschen in den Vordergrund stellt und nicht die Schwächen.