UN-Behindertenrechtskonvention – Was ist das?

Da die Gleichstellung von Behinderten und die Inklusion in Deutschland und Reutlingen, so heißt der Ort in dem ich lebe, nur sehr schleppend woran geht, möchte ich heute über die UN-Behindertenrechtskonvention schreiben.

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Im Internet-Lexikon Wikipedia ist folgendes zu lesen:
Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten[1] und der EU[2] durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“).[3]
Die Konvention wurde über fünf Jahre erarbeitet und betrifft ca. 650 Mio. Menschen; keine andere wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert.[3]
Quelle: Wikipedia
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