Da die Gleichstellung von Behinderten und die Inklusion in Deutschland und Reutlingen, so heißt der Ort in dem ich lebe, nur sehr schleppend woran geht, möchte ich heute über die UN-Behindertenrechtskonvention schreiben.
Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Im Internet-Lexikon Wikipedia ist folgendes zu lesen:
Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten[1] und der EU[2] durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“).[3]
Die Konvention wurde über fünf Jahre erarbeitet und betrifft ca. 650 Mio. Menschen; keine andere wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert.[3]
Quelle: Wikipedia
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