Digitale Barrierefreiheit: barrierefreie Softwareentwicklung, Webentwicklung und Appentwicklung

Marlem-Software
Barrierefreiheit in der Informatik

Digitale Barrierefreiheit - Alle Richtlinien im Überblick

In den letzten Jahren hat die digitale Barrierefreiheit eine zunehmende Bedeutung erlangt. Vor allem öffentliche Stellen des Bundes sind gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten, Software und Apps barrierefrei zu gestalten. Mit dieser steigenden Bedeutung sind auch immer mehr Richtlinien entstanden. In diesem Dschungel kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten.

Mein Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Richtlinien für die digitale Barrierefreiheit zu geben. Denn diese Richtlinien sind entscheidend, um eine umfassende Barrierefreiheit in der digitalen Welt zu gewährleisten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht nur ein Ziel ist, sondern auch eine gesetzliche Anforderung darstellt. Zusätzlich möchte ich Empfehlungen geben, welche Richtlinien in welchen Situationen angewendet werden sollten und warum. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind.

Was ist der Sinn der Richtlinien für die digitale Barrierefreiheit?

Der Sinn der Richtlinien für die digitale Barrierefreiheit liegt darin, sicherzustellen, dass Menschen mit verschiedenen Arten von körperlichen Beeinträchtigungen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne solche Einschränkungen. Diese Beeinträchtigungen können durch Unfälle, Krankheiten wie Schlaganfälle oder Verletzungen entstehen, die durch Kriege verursacht wurden. Richtlinien für die digitale Barrierefreiheit sollen gewährleisten, dass jeder, unabhängig von einer Behinderung oder körperlichen Einschränkung, Webseiten, Software und Apps uneingeschränkt nutzen kann. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die bestehenden Richtlinien und Informationen darüber, nach welchen Kriterien das IT-Unternehmen Marlem-Software entscheidet, wann und warum eine bestimmte Richtlinie zum Einsatz kommt.

Barrierefreies Webdesign

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so programmiert wird, dass sie für Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar ist. Für barrierefreies Webdesign gibt es die folgenden Richtlinien:

In folgendem Video erkläre ich 5 Kriterien von barrierefreies Webdesign:

Barrierefreie Softwareentwicklung

Barrierefreie Softwareentwicklung bedeutet, dass eine Software so programmiert wird, dass sie für Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar ist. Für die barrierefreie Softwareentwicklung gibt es folgende Richtlinien:

In folgendem Video erkläre ich barrierefreie Softwareentwicklung mit Python und Qt6:

Barrierefreie Appentwicklung

Barrierefreie Appentwicklung bedeutet, dass eine Software so programmiert wird, dass sie für Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar ist. Bei der Entwicklung barrierefreier Apps steht ebenfalls die uneingeschränkte Nutzung durch Menschen mit verschiedenen Einschränkungen im Fokus. Für die barrierefreie Appentwicklung gibt es folgende Richtlinien:

Geografische Gültigkeit von Richtlinien

Die oben genannten Richtlinien gelten nicht überall auf der Welt gleich. Die EN 301 549 ist eine europäische Richtlinie, die speziell für Länder der Europäischen Union gilt. Die anderen Richtlinien wurden von internationalen Unternehmen erstellt. Das bedeutet, dass sie weltweit gelten.

Ein einfaches Beispiel dazu: Wenn eine Webseite in den USA erstellt wird, muss sie gemäß der internationalen Richtlinie WCAG 2.2 barrierefrei sein. Die europäische Richtlinie EN 301 549 kann in diesem Fall nicht angewendet werden. Die WCAG ist also eine sehr wichtige Richtlinie, wenn es darum geht die Barrierefreiheit bei Webseiten, Software und Apps umzusetzen.

Richtlinien für bestimmte Programmiersprachen

Es ist ratsam, die jeweils passende Richtlinie in Abhängigkeit von der verwendeten Programmiersprache zu wählen. Während sich WCAG und EN 301 549 gut für Webseiten und progressive Web-Apps eignen, sind sie für Software, die in C#, Java oder Python entwickelt wurde, möglicherweise nicht die ideale Wahl. Hier können andere Richtlinien und Vorgehensweisen besser geeignet sein, je nach den spezifischen Anforderungen der Programmiersprache.

Aber wenn es um Software geht, die mit Programmiersprachen wie C#, Java oder Python entwickelt wird, ist es keine gute Idee, sie barrierefrei nach der Richtlinie EN 301 549 oder der Richtlinie WCAG zu gestalten. Die Unterschiede zwischen der Web-Programmierung und den genannten Programmiersprachen sind einfach zu groß. Softwareentwickler, die unbedingt barrierefreie Software nach EN 301 549 entwickeln möchten, empfehle ich, Web-Anwendungen zu erstellen oder auf progressive Web-Apps umzusteigen. Dasselbe gilt für die App-Entwicklung. Es funktioniert gut, progressive Web-Apps barrierefrei nach EN 301 549 zu gestalten. Aber native Apps, die mit Java, Kotlin oder Swift programmiert werden, sollten nicht nach EN 301 549 barrierefrei gestaltet werden.

Um das Problem deutlich zu machen, hier ein Beispiel: Menschen mit Sehbehinderungen passen häufig die Schriftgröße in ihrem Betriebssystem an. Sie erwarten, dass diese Einstellung auch in der Software übernommen wird. Allerdings kann die Programmiersprache Python nicht auf das Betriebssystem zugreifen. Ein Python-Entwickler könnte zwar in seiner Software die Möglichkeit bieten, die Schriftgröße anzupassen, aber warum sollte er das tun? Eine Software, die mit C# oder JavaFX entwickelt wurde, kann diese Einstellungen direkt aus dem Betriebssystem übernehmen.

Es liegt nicht in meinem Interesse, hier eine Abneigung gegen bestimmte Programmiersprachen zu schüren. Ich habe bereits mehrere barrierefreie Python-Programme erstellt. Die Installation von Python-Programmen auf verschiedenen Betriebssystemen ist wesentlich einfacher als bei Java-Programmen.

Ja, Barrierefreiheit ist wichtig, aber bei der Auswahl der Programmiersprache gibt es auch andere Kriterien zu beachten, wie zum Beispiel die Plattformunabhängigkeit!

Um mein Anliegen kurz und klar zu formulieren: Bevor eine Webseite, Software oder App entwickelt wird, sollte man zunächst überlegen, welche Richtlinie zur verwendeten Programmiersprache passt.

Mit dem Accessibility Scanner kann bei Android- und progressive Web Apps überprüft werden, ob die Schaltflächen eine Mindestgröße erfüllen.

Folgendes Video zeigt wie der Accessibility Scanner verwendet wird:

Wenn Kriterien fehlen, werden Menschen ausgeschlossen!

Es gibt mittlerer "Experten" die möchten alles mit der EN 301 549 barrierefrei machen. Davon rate ich dringend ab. Es gibt Prüfschritte die sind in anderen Richtlinien vorhanden und in der EN 301 549 nicht. Wenn Prüfschritte nicht vorhanden sind, werden Menschen ausgeschlossen! Ein Beispiel: Es gibt Menschen die haben eine motorische Einschränkung in den Händen. Meine Behinderung heißt Spastik. Ich habe Glück gehabt, ich kann meine Linke Hand so präzise bewegen, dass ich mit dem Mauszeiger oder mit dem Finger jeder Schalfläche "treffe". Es gibt Menschen die meine Behinderung haben die können das nicht, weil die motorische Einschränkung in den Händen so stark ist. Deswegen gibt es in der WCAG den Prüfschritt "Criterion 2.5.8 Target Size (Minimum)". In den Richtlinien von Google zur barrierefreien App-Entwicklung für Android heißt der Prüfschritt "Use large, simple controls". Hier geht es darum, dass Bedienelemente eine Mindestgröße haben, damit Menschen mit motorisch eingeschränkten Händen eine Chance haben, Bedienelemente zu treffen. In der EU-Richtlinie EN 301 549 fehlt dieser Prüfschritt. Wenn eine Webseite, Software oder App nach EN 301 549 barrierefrei programmiert werden, müssen Bedienelemente keine Mindestgröße haben, das bedeutet, Menschen mit starken motorischen Einschränkungen werden von der Bedienung der Webseite, Software oder App ausgeschlossen.

Das IT-Unternehmen Marlem-Software sorgt dafür, dass alle Menschen Webseiten, Software und Apps bedienen können

Wenn ich Webseiten, Software oder Apps programmieren, wenn ich Kunden berate und Schule, geht es immer darum, dass alle Menschen in der Lage sind eine Webseite, Software oder App zu bedienen. Im Klartext: Bei meiner Arbeit steht der Mensch im Vordergrund, nicht die Richtlinie! Eine Webseite, Software oder App ist für mich nicht barrierefrei, wenn sie alle Prüfschritte der EU-Richtlinie EN 301 549 erfüllen, sondern wenn alle Prüfschritte erfüllt sind, damit alle Menschen die Webseite, Software oder App bedienen können.

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt beantworte ich Häufig gestellte Fragen.

Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?

Alle Regierungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene müssen sicherstellen, dass ihre Websites, Software und Apps so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, damit jeder, unabhängig von seinen körperlichen Fähigkeiten, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Informationen hat.

Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Software, Apps und Betriebssysteme so gestaltet werden, dass alle Menschen sie nutzen können, auch Menschen mit Behinderungen oder anderen körperlichen Einschränkungen.

Was ist Barrierefreiheit in der IT?

Barrierefreiheit in der IT bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben. Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen möchten Websites, Software, Apps und Betriebssysteme genauso nutzen können wie Menschen ohne Behinderungen. Barrierefreiheit in der IT macht das möglich.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Digitale Barrierefreiheit ist entscheidend, damit Menschen mit Behinderungen die gleichen Websites, Programme und Apps nutzen können wie Menschen ohne Behinderungen. Ein Beispiel: Die aktuelle Schachsoftware, mit der Schachgroßmeister und Schachgroßmeisterinnen trainieren, ist für blinde Menschen nicht bedienbar. Digitale Barrierefreiheit sollte sicherstellen, dass diese Schachsoftware auch von blinden Menschen genutzt werden kann.

Haben Sie noch Fragen? Gerne dürfen Sie mich anrufen: 07072/1278463 oder schreiben eine Mail: info@marlem-software.de !