Weil ich auch schon einen Kunden aus Österreich hatte für den ich eine barrierefreie Webseite mit WordPress erstellte, schreibe ich heute über barrierefreies Webdesign aus bzw. in Österreich. Außerdem würde ich mich über noch mehr Aufträge aus Österreich freuen.
Barrierefreies Webdesign – Was ist das?
Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse. Barrierefreiheit gibt es bei Gebäuden, auf der Straße oder in der EDV. Barrierefreiheit in der EDV bedeutet, dass Websites und Software barrierefreier gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Webseite / Software bedienen können.
Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, dass sie auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrnehmbar ist. Es geht also darum dass Webseiten für alle Menschen wahrnehmbar und erfahrbar sind. Oft kommt auch der Begriff Barrierefreies Internet oder Barrierefreiheit Internet oder barrierefreie Webseiten / Websites / Internetseiten oder accessibility (=Zugänglichkeit) bei Webauftritten oder behindertengerechtes Webdesign anstelle von barrierefreies Webdesign vor. Dies meint aber das Gleiche. Barrierefreiheit mit Wordpress gehört auch zu barrierefreies Webdesign.
Für Leute die lieber Video schauen, wird hier barrierefreises Webdesign als Video erklärt:
Barrierefreies Webdesign – Gesetzliche Grundlagen in Österreich
Seit 2006 gibt es in Österreich ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG, BGBl I Nr. 82/2005). Dieses Gesetz bietet die Rechtsgrundlage für Barrierefreies Webdesign.
Barrierefreiheit wird im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wie folgt definiert:
Was bedeutet Barrierefreiheit – § 6 Abs. 5 BGStG
„Barrierefrei sind … Systeme der Informationsverarbeitung …, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen finden Sie im folgenden Link:
BARRIEREFREIE WEBSITES Rechtliche Grundlagen und vorhandene Empfehlungen Juni 2015
Barrierefreies Webdesign – Verpflichtung der Privatwirtschaft
In diesem Punkt schaue ich ganz neidisch auf Österreich. In Deutschland ist die Privatwirtschaft nicht dazu verpflichtet ihre Webseiten barrierefrei zu machen. In Österreich schon. Seit Januar 2016 sind in Österreich auch Einkaufsläden, die sogenannten Online-Shops, zu barrierefreies Webdesign verpflichtet, wie folgender Artikel zeigt:
Österreichische Onlinehändler seit Januar 2016 zur barrierefreien Gestaltung ihrer Website verpflichtet
Barrierefreie Webdesign – Richtlinien
In Deutschland haben wir nationale Richtlinien für barrierefreies Webdesign, weil den Deutschen die internationalen zu streng sind. Die Österreicher sind hier unkomplizierter.
In § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) ist die Zielsetzung gesetzlich verankert, barrierefreien Zugang zu behördlichen Internetauftritten für Menschen mit Einschränkungen bis 1. Jänner 2008 umzusetzen. Damit sollen internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit umgesetzt und eingehalten werden. In Verwaltungsbereichen wo dies noch nicht der Fall ist, ergibt sich daher dringender Handlungsbedarf.
Mit den – am 11. Dezember 2008 durch das World Wide Web Consortium veröffentlichten – Web Content Accessiblity Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) ist nun ein flexibler und testbarer, neuer Standard für barrierefreies Webdesign verfügbar. Dieser deckt Zugänglichkeitsanforderungen für alle Arten von Web-Inhalten (Text, Bilder, Audio und Video) sowie Web-Applikationen ab und definiert Technologie unabhängige Richtlinien und Erfolgskriterien.
In Österreich gilt also die WCAG 2.0
Barrierefreies Webdesign – Testen
Es gibt noch immer keine Webseite oder Software mit der es möglich ist, eine Webseite auf Barrierefreiheit automatisiert zu testen. Die
Kriterien sind so komplex dass sie nur von einem Menschen der systematisch die Richtlinien durch geht überprüft werden können. Das ist aber auch ganz gut so, weil es eingeschränkten Menschen eine Möglichkeit bietet mit ihrem behinderungsbedingten Fachwissen Geld zu verdienen.
Das Bild zeigt ein barrierefreies Formular mit Tastenkürzel und gut sichtbaren Tastaturfokus.
barrierefreie Internetseite für Menschen mit Behinderung
Die Hauptzielgruppe von barrierefreies Webdesign sind Menschen mit Behinderungen. Das oben erwähnte Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist der Hauptgrund für barrierefreies Webdesign. Somit sind Menschen mit Behinderung die wichtigste Zielgruppe.
barrierefreie Webseiten für Menschen im fortgeschrittenen Alter
Oben erwähntes Gleichstellungsgesetz richtet sich nur an Menschen mit Behinderung. Oft haben aber auch ältere Menschen Probleme beim Besuchen von Internetauftritten. Im fortgeschrittenen Alter lässt die Sehkraft oft nach. Deswegen ist eine kleine Schrift auf einer Webseite eine Barriere! Schriftgrößen sollten auf Websites so angegeben werden, dass sie mit Hilfe von entsprechenden Browser-Menüs (Im Internet-Explorer bei älteren
Versionen „Textgröße“, im Firefox ebenso wie in der aktuellen Version des Internet-Explorers „Zoom“) vergrößert werden können. Ein behindertengerechter Internetauftritt ist auch für Menschen im fortgeschritten Alter wichtig.
barrierefreie Websites für Menschen mit Farbsehschwäche
Ebenso ist zu wenig Farbkontrast zwischen Schriftfarbe / Hintergrundfarbe ein Problem für ältere Menschen. Der Farbkontrast zwischen Schriftfarbe /
Hintergrundfarbe sollte gut gewählt sein. Ein dunkelblauer Hintergrund und eine rote Schriftfarbe ist keine gute Idee. Ein positives Beispiel wäre ein
hellblauer Hintergrund und eine schwarze Schrift.
Solche Webseiten helfen demnach älteren Menschen und Menschen mit Farbsehschwäche!
Auf dem Bild ist oben ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe zu sehen und unten ein sehr schlechter Farbkontrast.
Eine barrierefreie Internetseite für vorübergehend kranke Menschen
Stellen Sie sich vor, Sie haben den rechten Arm gebrochen oder eine Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk. Plötzlich haben Sie eine körperliche Einschränkung. Sie können nicht mehr gleichzeitig Computermaus und Tastatur bedienen! In solch einem Fall freuen Sie sich, wenn Sie Webseiten besuchen die nach Kriterien der Barrierefreiheit erstellt wurden.
Webdesign für Behinderte in der Fachliteratur
Früher wurde das Thema in der Fachliteratur nie erwähnt! Inzwischen sehe ich es mit Freude, dass Bücher die “Professionelles Webdesign” im Titel haben, ein extra Kapitel diesem Thema widmen. Websites ohne Barrieren gelten also inzwischen als professionell! Das erste Buch zu diesem Thema hat Jan Eric Hellbusch geschrieben.
Zugänglichkeit bei Internetseiten für Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets
Viele Menschen mit Behinderung, ich auch, sind begeisterter Nutzer von Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Deswegen bringt eine Webseite erstellt nach den Richtlinien der Barrierefreiheit auch hier Vorteile! Achten Sie darauf, dass Webauftritte für Mobiltelefone ebenfalls frei von Barrieren umgesetzt werden.
Auf diesem Bild wird der Blog des Unternehmens Marlem-Software auf einem Ipad angezeigt.
Marlem-Software bietet barrierefreies Webdesign auch für Österreich
Ich habe diesen Blogartikel geschrieben, weil ich auch für Österreich barrierefreies Webdesign anbieten möchte.
Ich biete für Österreich:
- Analyse von Webseiten auf Barrierefreiheit nach der WCAG 2.0
- Ausarbeitung von Lösungskonzepten für die analysierte Webseite
- Erstellung von neuen barrierefreien Webseiten mit WordPress nach WCAG 2.0
Rufen Sie mich an unter 07121/504458 oder schreiben Sie mir eine Mail: info@marlem-software.de .