Monat Juli – Disability Pride Month

Der Monat Juli ist der „Disability Pride Month“. Was das bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Was ist der Disability Pride Month?

Folgender Text ist übersetzt aus dem englischsprachigen Wikipedia:

Der Disability Pride Month findet im Juli statt, „um zu hören, was die Stimmen behinderter Menschen über ihre Rechte und ihre Bedürfnisse zu sagen haben“. Der Monat wurde gewählt, um anzuerkennen, dass der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, George HW Bush, am 26. Juli 1990 das Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen (ADA) unterzeichnete . Es wurde seitdem in anderen Ländern gefeiert wie dem Vereinigten Königreich und erhielt Medienaufmerksamkeit in Südafrika .
Es ist kein Bundesfeiertag in den USA und wird meist inoffiziell gefeiert; Einige lokale Regierungen erkennen den Monat jedoch an. Paraden finden in Los Angeles , New York , San Francisco , San Antonio und mehr statt. Ab 2015 wurde es von New York City unter seinem Bürgermeister Bill de Blasio anerkannt, um die 25 Jahre seit dem Tod der ADA zu ehren.

Ich bin stolz auf die vielen Sachen, die trotz meiner Körperbehinderung erreicht habe!
Ich bin stolz!

Markus Lemcke als Referent auf dem World Usability 2017
Ein Experte für digitale Barrierefreiheit darf auf einem Welttag für Benutzerfreundlichkeit einen Vortrag halten. P R I D E !!!!

Philosophie ist nicht nur Theorie!

Ich habe mir das erste Buch gekauft, dass von einem Philosophen namens Richard David Precht geschrieben wurde. Warum ich seit vielen Jahren sonntags die Fernsehsendung „Sternstunde der Philosophie“ schaue und ich mir dieses Buch gekauft habe, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

„Wir haben eine Europäische Union, eine Uno und eine Nato. Wenn in einem Land ein Diktator ein ganzes Land unterdrückt, können die alle nichts dagegen tun, warum eigentlich?“
Laut Anne Will, Sandra Maischberger und Markus Lanz muss man was gegen die Flüchtlinge tun, oder was mit den Flüchtlingen tun, aber niemand analysiert, warum soll viele Menschen Ihr Heimatland verlassen! Niemand verlässt doch freiwillig sein Heimatland!“
„Warum werden ausgerechnet Gesetze zur Sicherung von Gleichstellung von Behinderten und Gleichbehandlung von Menschen in Deutschland nie umgesetzt? In meiner Beamtenausbildung zum mittleren Dienst, habe ich gelernt, dass es in Deutschland eine Gewaltenteilung gibt. Legislative, Exekutive und Judikative. Die Presse ist die 4 Gewalt und hat eigentlich die demokratische Aufgabe die 3 anderen Gewalten zu kontrollieren. Warum machen die das nicht?“

Solche Gedanken beschäftigen mich schon sehr lange. Allerdings habe ich nicht gewusst, dass diese Gedanken philosophisch sind. Das weiß ich erst, seit ich sonntagmorgens in 3Sat die Fernsehsendung „Sternstunde der Philosophie“ anschaue.
Tatsächlich wurden alle 3 Themen, die ich oben beschrieben habe, in Sternstunde der Philosophie diskutiert. Beim Thema Presse als vierte Gewalt, ging es nicht um Gesetze für Behinderte, sondern es wurde allgemein darüber nachgedacht, ob es heutzutage noch sinnvoll ist, dass die Presse die Aufgabe der vierten Gewalt übernimmt. Inzwischen ist Sternstunde der Philosophie meine Lieblingsfernsehsendung!

Nun hat Richard David Precht ein neues Buch geschrieben mit dem Titel „Von der Pflicht“. Ich habe mir das Buch gekauft und werde es im August lesen.

Buch von Richard David Precht mit dem Titel "Von der Pflicht"
Buch von Richard David Precht mit dem Titel „Von der Pflicht“. Auf dem Buchcover sieht man eine Corona-Maske.

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Barrierefreiheit in der Informatik 2018: Ziele, Wünsche und Träume für Marlem-Software und Deutschland

In diesem Blogartikel geht es um Ziele in Sachen Barrierefreiheit in der Informatik und um Ziele des Unternehmens Marlem-Software.

Barrierefreiheit in der Informatik – Was ist das?

Barrierefreiheit in der Informatik oder Accessibility in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedient werden können.
In folgendem Video wird Barrierefreiheit in der Informatik erklärt.

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Barrierefreiheit in der Informatik: Jahresrückblick 2017 – Marlem-Software

Hier kommt ein Jahresrückblick was sich alles bei meinem Unternehmen Marlem-Software getan hat.

Das Ziel für 2017

Im Januar 2017 habe ich mir ein konkretes Ziel gesetzt:
Marlem-Software soll in Sachen Barrierefreiheit in der Informatik die Nummer 1 werden in Deutschland, Österreich und Schweiz!
Hier muss ich aber was erklären. Das Ziel ist nicht, dass ich behaupte: Ich bin der beste!
Das Ziel ist, dass ANDERE sagen, dass ich der BESTE bin!

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Welttag der Menschen mit Behinderungen 2017 – Markus Lemcke: Behindert in Reutlingen

Gestern war der 3. Dezember 2017. Der dritte Dezember ist jedes Jahr der Welttag der Menschen mit Behinderungen, auch wenn die Reutlinger Tageszeitung „Reutlinger General Anzeiger“ nie darüber berichtet. Ich schreibe heute über einige Erlebnisse die ich in Reutlingen regelmäßig erleben muss.

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Europäische Protesttag der Menschen mit Behinderungen 2017: Wie barrierefrei ist die Informatik in Deutschland

Der europäische Protesttag der Menschen mit Behinderungen 2017 und die Umsetzung der Barrierefreiheit in der Informatik in Deutschland ist Inhalt des Artikels.

Europäischer Protesttag der Menschen mit Behinderungen – Was ist das?

Der 5. Mai ist der europäische Protest-Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Das ist schwere Sprache und bedeutet: Am 5. Mai gehen viele Menschen mit und ohne Behinderung auf die Straße. Und setzen sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
Diesen Protest-Tag gibt es schon seit vielen Jahren. Der Verein Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. hat sich dafür stark gemacht.

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Markus, Berufen von Gott, trotz oder gerade wegen der Behinderung!?

Heute möchte ich über ein Thema schreiben, dass schon lange überfällig ist: Mein Glaube an Gott! Am Ende des Artikels gibt es sogar eine „Brücke“ zu meinem Unternehmen Marlem-Software.

Warum dieser Blogartikel?

Trotz Gleichstellungs-und Gleichbehandlungsgesetze müssen Menschen mit Behinderungen noch immer viele Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten hinnehmen. Die Suche nach einem Lebenspartner ist auch alles andere als einfach. Da ist die Gefahr groß, dass Menschen mit Behinderungen Gott für diese Ungerechtigkeiten verantwortlich machen.
Ich möchte mit diesem Blogartikel aufzeigen, dass die Ungerechtigkeiten in dieser Welt nicht von Gott kommen, sondern von den Menschen. Als Christ mit Behinderung möchte ich, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen den Weg zu Gott finden und trotz viele „Weltlichen“ Ungerechtigkeiten an einen liebenden, gerechten Gott glauben können.

Ich bin Christ und gehe in die Kirche ICF-Reutlingen.

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Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Markus Lemcke aus Reutlingen war zum ersten Mal dabei

Am Samstag den 5. März war ich zum ersten Mal auf einer Deutschen Meisterschaft im Rollstuhlfechten. Dieses Jahr war sie in Heidelberg. Was ich dort erlebt habe, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Rollstuhlfechten – wie alles begann

Seit Juni 2013 bin ich in der Fechtabteilung des TSG Reutlingen . Der Grund warum ich mit fechten begonnen habe waren Schmerzen an der linken Schulter. Näheres können Sie im Blogartikel „Die Lust zum Rollstuhlfecht-Sieg, die tobt in mir!“ nachlesen.

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Die Anreise

Samstag morgen um 3:45Uhr klingelte der Wecker. Um 4:00 Uhr war meine Mutter da und half mir die Fechtstrümpfe und Fechthose anzuziehen. Die Fechtstrümpfe sind sehr lang, dass ist mit einer Hand schwierig.
Geplante Abfahrt war um 5:45uhr. Meine Mutter und ich waren schon um 5:20Uhr am Treffpunkt. Um ca. 6:00uhr ging es los Richtung Heidelberg.
Um ca. 7:30Uhr waren wir bereits in der Turnierhalle.

Turnierhalle der Deutschen Meisterschaft im Rollstuhlfechten in Heidelberg morgens gegen 7::30uhr

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Die Klassifizierung

Im Behindertensport, egal welche Sportart, gibt es eine große Herausforderung: Das sportliche vergleichen von Menschen mit völlig unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen. Deswegen gibt es verschiedene Kategorien je nach schwere der körperlichen Einschränkung.
Im Prinzip darf jeder am Rollstuhlfechten teilnehmen, der durch eine dauerhafte Einschränkung Nachteile beim nicht-behinderten Fechten hat. Dazu zählen also nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Amputierte oder Personen mit einer Knieversteifung.

Die Einteilung erfolgt in die Kategorien A, B und C. Bei komplettem Querschnitt kann man die Einteilung leicht vornehmen:

Fechter der Klasse A besitzen noch vollständig intakte Rücken- und Bauchmuskulatur, meist sind sie noch in der Lage, auf den Beinen zu stehen oder sogar zu laufen.

Fechter der Klasse B besitzen keine vollständige Rücken- und Bauchmuskulatur mehr, haben aber keine Einschränkungen im Bereich Arme und Hände.

Fechter der Klasse C haben auch keine vollständige Funktion von Armen und Händen aufzuweisen.

Eine Klassifizierung von inkompletten Querschnitten, Amputierten etc. ist nicht so einfach wie oben beschrieben. Zur Einstufung wurde von einer Klassifizierungskommission ein Verfahren entwickelt, wonach durch fechtspezifische Funktionstests die Einteilung vorgenommen wird.
Quelle: Rollstuhlfechten
Die Feststellung der Kategorie nennt sich Klassifizierung. Ich musste vor dem Turnier in eine Umkleidekabine und zwei Damen haben verschiedene Untersuchungen und Tests mir gemacht um meine Kategorie herauszufinden. Ich musste bestimmte Bewegungen mit den Armen und mit dem Oberkörper machen. Aufgrund dieser Tests und meines muskulösen Oberkörpers wurde ich in Kategorie B eingestuft.
Das war ein Schock für mich. Meine Trainer hatten mir gesagt, ich bin Kategorie C. Ich habe 3 Jahre jetzt als Kategorie C Fechter gefochten und plötzlich Kategorie B. Sicher fragen Sie sich, warum das so wichtig ist. Es geht um die Abstände zwischen den Rollstühlen. Da Kategorie C-Fechter mehr eingeschränkt sind aufgrund ihrer Behinderung, ist der Abstand weniger groß zum Gegnerischen Rollstuhl wie bei Kategorie B.
Ich musste also die deutsche Meisterschaft in einem Abstand zum Gegner fechten, den ich vorher noch nie trainiert hatte. Aufgrund meines Protests, holten die Damen meinen Trainer Philipp Pleier. Es wurde vereinbart dass die Damen mich während des Turniers beobachten und wenn sie aufgrund der Beobachtungen zu einem anderen Ergebnisses kommen, wird die Klassifizierung korrigiert. So kam es auch. Nach dem Turnier wurde ich in die Kategorie C eingestuft. Aber eben erst nach dem Turnier.

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft 2016 – Die Vorrunde

Die Vorrunde wurde in zwei Gruppen gefochten. In meiner Gruppe waren sehr viel B-Kategorie-Fechter die mit dem Oberkörper sehr viel beweglicher waren als ich. Joachim Friess, ein C-Kategorie-Fechter aus Heidelberg, war auch in meiner Gruppe. In der ersten Runde musste ich gleich gegen meinen Vereinsfreund Jörg Dinkelacker. Ich habe nicht wirklich gut gefochten und mit sehr viel Glück 5:4 gewonnen!
Nach Jörg, hatte ich eine Reihe von Gegnern die mit dem Oberkörper sehr viel beweglicher waren wie ich. Deswegen fehlte mir der Mut anzugreifen. Ich habe meinen Arm ganz lang gemacht und versucht den Gegner am Handgelenk zu treffen bzw. wenn er sich vor beugt um mich zu treffen, dass ich einen Armtreffer setzen kann.
Irgendwann kam ich dann gegen Joachim Friess. Wir kennen uns schon seit zwei Jahren. In meinen gedanklichen Vorbereitungen wollte ich ihn angreifen, harte Degenschläge machen und meine Muskelkraft ausspielen. Ich habe im letzten Jahr sehr viel Muskeltraining gemacht zuhause mit Gewichte, weil ich bei der Deutschen Meisterschaft gegen Gegner wie Joachim meine Muskelkraft als Vorteil ausspielen wollte. 100Mal bin ich im Kopf durchgegangen was ich in solch einem Gefecht versuchen werde. Jetzt saß ich vor Joachim wie ein Kaninchen vor der Schlange und alle tollen Pläne waren weg! Nichts ist mir eingefallen von all dem was ich mir vorgenommen hatte im Gefecht gegen Joachim. Nicht mal angreifen! Deswegen verlor ich sehr deutlich mit 5:2.

Rollstuhlfechten Deutsche Meisterschaft: Markus Lemcke versucht den Gegner zu treffen

Die erste k.o.-Runde

Weil ich gegen Jörg glücklich gewonnen hatte, kam ich in die erste k.o.-Runde. k.o.-Runde bedeutet, für den Verlierer ist die Deutsche Meisterschaft beendet!
Die Turnierausloser hatten irgendwie was gegen uns Reutlinger …
Ich musste gegen mein Vereinsfreund Max! Max und ich sind ungefähr gleich gut, wobei ich denke, dass er noch einen Tick besser fechtet wie ich! Ich stellte mich also auf einen sehr harten Kampf ein, bei dem es durchaus sein kann das ich verliere und dann die langersehnte Deutsche Meisterschaft für mich zu Ende ist.
Weil es für dieses Duell entscheidend war, muss ich vorher noch was erklären. Im Training haben wir gefochten wer zuerst 5,10 oder 15 Treffer beim Gegner setzt, gewinnt das Gefecht. Bei der deutschen Meisterschaft kam noch der Faktor Zeit dazu. Wenn eine bestimmte Zeit, entweder 3 oder 9 Minuten abgelaufen ist, gewinnt der Rollstuhlfechter, welcher die meisten gemacht Treffer hat. Diese Tatsache brachte mich auf eine Idee
Aus irgendwelchen Gründen war ich gegen Max von Beginn an immer leicht in Führung. Nach und nach wurde der Abstand größer. Beim Stand von 8 zu 4 für mich, beschloss ich, dass ich mit einem 8 zu 4 zufrieden bin und deswegen nur noch verteidige. Ich hielt meinen Oberkörper zurück und machte meinen Fechtarm lang und versuchte so Max auf Abstand zu halten bzw. ihn an der Hand zu treffen. Der Plan funktionierte und ich machte auf diese Weise 7 Treffer und gewann das Gefecht mit 15:4. Die erste k.o.-Runde war überstanden!

Die zweite k.o.-Runde – das Aus!

Die zweite k.o.-Runde verlor ich 15 zu 2! ganz deutlich. Dieser Gegner, gegen den ich verlor, wurde allerdings am ende zweiter in der Kategorie B / C.

Die Schluss-Tabelle

Hier liste ich die Abschluss-Tabelle auf der Kategorie B / C:

PlatzNationNameVereinJg.
1GERCHEEMA BalwinderTUS Maccabi Rostock1979
2GERKRATZAT HolgerOSC Berlin1967
3GERBARTMANN UweJena Caputs1961
4SUIDE OLIVEIRA Frederico NoahFechtclub Bern1999
5GERFRIESS JoachimFC Heidelberg/TSG Rohrbach1978
6GERWIDMAIER TimSV Böblingen1990
7GERLEMCKE MarkusTSG Reutlingen1970
8GERNEUMANN NilsTSG Reutlingen2000
9GERVIERIG AndreasSV 1845 Esslingen1987
10GERMAGVAS MaximilianTSG Reutlingen1986
11GERDINKELACKER JörgTSG Reutlingen1986

Siegerehrung Kategorie B/C Deutsche Meisterschaft im Rollstuhlfechten

Erst Frust, dann glücklich!

Die Tatsache, dass ich es nicht ins Finale geschafft habe und nicht einmal unter die besten drei, hat mich zunächst sehr deprimiert.
Als ich Samstagabends zuhause war und meine Urkunde anschaute war ich glücklich. „Markus, Du warst auf einer deutschen Meisterschaft. Das hast Du im Schach nie geschafft, obwohl Du über 30 Jahre Schach gespielt hast!“, ging durch meinen Kopf. Als ich die Schlusstabelle sah, war ich dann richtig stolz! Joachim Friess war gerade zwei Plätze vor mir. Andreas Vierig, der schon sehr viel länger fechtet wie ich, war sogar hinter mir!
Plötzlich war ich richtig stolz!

Wie geht es weiter?

Zunächst ein Dankeschön an alle meine Trainer! Ein besonderes Dankeschön an meine Fechttrainerin Beate Hummel. Als das Rollstuhlfechten los ging, war sie eine ganze Weile unsere Haupttrainerin. Sie hat es geschafft mich für den Fechtsport so zu begeistern, dass ich sogar das Schach spielen ganz aufgehört habe um mich nur noch auf das Fechten konzentrieren zu können. Danke Beate!
Wie es weiter geht? Wer mich kennt, der weiss es! Wenn ich mir mal vorgenommen habe, dass ich im Rollstuhlfechten deutscher Meister werden möchte, dann lasse ich mich von einem Rückschlag nicht davon abbringen. In zwei Jahren ist die Deutsche Meisterschaft wieder in Heidelberg. Da versuche ich es erneut, deutscher Meister zu werden in der Kategorie C!

Gruppenfoto: Rollstuhlfechter und Trainer vom TSG Reutlingen
Hintere Reihe: Saskia, Johannes, Beate, Markus, Nils und Philipp.
Vorne: Jörg und Max

Behinderung: welche Gesetze gibt es für behinderte Menschen

In diesem Artikel möchte ich einen Überblick geben über Gesetze und Paragraphen die behinderten Menschen Rechte verschaffen.

Warum schreibt ein Informatiker über Gesetze?

Das Unternehmen Marlem-Software hat das Ziel die Informatik barrierefrei zu machen. Der Mensch Markus Lemcke, also ich, hat das Ziel das behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.
Leider werden noch immer viele Gesetze, welche Behinderten ein besseres Leben ermöglichen würden, nicht ausreichend umgesetzt. Oft werden Behinderte in bestimmten Bereichen benachteiligt obwohl es rechtswidrig ist.
Deswegen möchte ich hier ein paar Gesetze anschauen und welche Rechte für behinderte Menschen daraus entstehen.

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Grundordnung für das rechtliche und politische Handeln der Bundesrepublik Deutschland. Im 3. Artikel des Grundgesetzes steht folgendes:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im fettgedruckten Satz steht, dass der Staat niemand wegen einer Behinderung benachteiligen darf. Keine Benachteiligung bedeutet jedoch nicht, dass behinderte Menschen gleiche Rechte und Chancen haben.
Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

Im Mai 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Ich möchte hier einige der Paragraphen in diesem Behindertengleichstellungsgesetz wiedergeben und erläutern. Das ganze Gesetz kann hier nachgeschaut werden:
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

(1) Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1.
Anlass und Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen,
2.
Art und Weise der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern oder anderen geeigneten Hilfen für die Kommunikation zwischen hör- oder sprachbehinderten Menschen und den Trägern öffentlicher Gewalt,
3.
die Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder eine Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Dolmetscherdienste oder den Einsatz anderer geeigneter Kommunikationshilfen und
4.
welche Kommunikationsformen als andere geeignete Kommunikationshilfen im Sinne des Absatzes 1 anzusehen sind.

Quelle: § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

Anmerkung von Markus:
Jede Behörde sollte eigentlich darauf eingestellt sein, mit gehörlosen Menschen kommunizieren zu können. Aber ist das in der Praxis schon so? In Reutlingen habe ich nicht den Eindruck, dass die Behörden darauf eingerichtet sind. Wichtig ist mir aber, dass Gehörlose wissen, dass sie ein RECHT darauf haben. Sie können in bestimmten Situationen einen Gebärdendolmetscher verlangen.

§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bei welchen Anlässen und in welcher Art und Weise die in Absatz 1 genannten Dokumente blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden.
Quelle: § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken

Anmerkung von Markus:
Behinderte, vor allem Blinde, können keine Formulare in Papierform ausfüllen ohne fremde Hilfe. Deswegen sind Behörden durch diesen Paragraphen dazu verpflichtet, Formulare in elektronischer Form zu Verfügung zu stellen. Durch meine Körperbehinderung ist es für mich auch wesentlich einfacher ein Word-Dokument oder eine PDF-Datei auszufüllen wie ein Stück Papier.
Hier in Reutlingen haben eigentlich alle Behörden ihre Formulare in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, aber die Sachbearbeiter wissen es nicht. Deswegen bekomme ich noch oft Formulare in Papierform. Dagegen darf und muss man sich als Mensch mit Behinderung wehren. Wir haben ein Recht darauf.
Ein Tipp: Wenn Sie ein Formular in Papierform bekommen, dann schauen Sie auf der Webseite der entsprechen Behörde nach. Hier in Reutlingen gibt es auf den Webseiten die Formulare in Word oder PDF-Format.

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
1.
die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
2.
die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
3.
die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

Anmerkung von Markus:
Webseiten und Programme von Behörden, müssen barrierefrei sein. Für Unternehmen besteht keine Pflicht ihre Webseiten und Programme barrierefrei zu machen. Meine Berufserfahrung hat gezeigt, dass Behörden Barrierefreiheit zum Nulltarif haben möchten. Deswegen sind 14 Jahre nach in Kraft treten des Gleichberechtigungsgesetzes noch immer einige Webseiten und noch viele Programme nicht barrierefrei. Also liebe Behinderten wehrt Euch! Wenn Ihr auf einer Webseite seid, die nicht barrierefrei ist, schreibt der Behörde eine Mail und beschwert Euch.
Wenn ihr in einer Behörde arbeitet und mit Programmen arbeitet, die nicht barrierefrei sind, dann wehrt Euch. Die Behörden sind dazu verpflichtet ihre Programme barrierefrei zu machen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Grundgesetz schützt Menschen mit Behinderung vor dem Staat. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet den Staat Chancengleichheit für Behinderte zu schaffen. Was noch fehlt ist ein Schutz wenn es Bürger gegen Bürger geht.
Das AGG definiert in Paragraph 1 folgendes Ziel:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle: § 1 Ziel des Gesetzes

Anmerkung von Markus:
Absagen bei Bewerbungen oder Kündigungen wegen einer Behinderung sind noch immer Alltag von vielen behinderten Menschen. Äußerungen wie „Man bist du behindert!“ oder „Du siehst so richtig behindert aus!“ sind umgangssprachliche Redewendungen die zwischen Menschen ohne Behinderung immer wieder vorkommen. Oft steckt keine böse Absicht dahinter, sondern geschieht es aus Unüberlegtheit. Dennoch wird hier das Wort „Behinderung“ als Schimpfwort verwendet.
Private Krankenkassen lehnen eine Mitgliedschaft von Behinderten ab, weil sie zu hohe Kosten befürchten.
Leider habe ich auch eine Kirche kennengelernt die aus „theologischen“ Gründen Menschen mit Behinderungen für minderwertig erklärt. Derartiges Ansinnen ist weit weg vom dem was in der Bibel steht. In solch einem Fall macht es keinen Sinn zu versuchen sich mit Hilfe dem Gleichbehandlungsgesetz zu wehren. Einfach Kirche verlassen und den Rest vom Leben einen großen Bogen um diese Kirche machen.

Schlussbemerkung.

Ich hoffe dieser Blogartikel hilft, dass Menschen mit Behinderungen Ihre Rechte kennen und sich gegeben falls wehren, wenn sie beabsichtigt oder unbeabsichtigt benachteiligt werden.

Rollstuhlfechten – Trainingsendspurt für die deutschen Meisterschaften

Vom 4. bis zum 6. März 2016 bin ich auf der deutschen Meisterschaft im Rollstuhlfechten. Ich möchte in meiner Fechtklasse nicht schlechter als Platz 2 abschneiden, aber eigentlich möchte ich Meister werden!

Durch die unterschiedlichen Behinderungsarten gibt es beim Rollstuhlfechten „Kategorien“. In Kategorie A fechten Menschen mit meiner leichten Behinderung, in Kategorie B Menschen mit einer „mittelschweren“ Behinderung und in Kategorie C Menschen mit einer schweren Behinderung.

Ich fechte in Kategorie C!

Um ab 4. März 2016 körperlich top fit zu sein, habe ich mir folgendes Trainingsprogramm auf erlegt das ab sofort gilt:

Montag und Freitag Training in der Storlach-Halle

Montag bis Freitag, also jeden Tag, eine Stunde Muskeltraining mit Gewichte.

Samstag 1 Stunde Sportkegeln im Sportheim Betzingen

Der Endspurt beginnt!