Behinderung: welche Gesetze gibt es für behinderte Menschen

In diesem Artikel möchte ich einen Überblick geben über Gesetze und Paragraphen die behinderten Menschen Rechte verschaffen.

Warum schreibt ein Informatiker über Gesetze?

Das Unternehmen Marlem-Software hat das Ziel die Informatik barrierefrei zu machen. Der Mensch Markus Lemcke, also ich, hat das Ziel das behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.
Leider werden noch immer viele Gesetze, welche Behinderten ein besseres Leben ermöglichen würden, nicht ausreichend umgesetzt. Oft werden Behinderte in bestimmten Bereichen benachteiligt obwohl es rechtswidrig ist.
Deswegen möchte ich hier ein paar Gesetze anschauen und welche Rechte für behinderte Menschen daraus entstehen.

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Grundordnung für das rechtliche und politische Handeln der Bundesrepublik Deutschland. Im 3. Artikel des Grundgesetzes steht folgendes:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im fettgedruckten Satz steht, dass der Staat niemand wegen einer Behinderung benachteiligen darf. Keine Benachteiligung bedeutet jedoch nicht, dass behinderte Menschen gleiche Rechte und Chancen haben.
Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

Im Mai 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Ich möchte hier einige der Paragraphen in diesem Behindertengleichstellungsgesetz wiedergeben und erläutern. Das ganze Gesetz kann hier nachgeschaut werden:
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

(1) Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1.
Anlass und Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen,
2.
Art und Weise der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern oder anderen geeigneten Hilfen für die Kommunikation zwischen hör- oder sprachbehinderten Menschen und den Trägern öffentlicher Gewalt,
3.
die Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder eine Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Dolmetscherdienste oder den Einsatz anderer geeigneter Kommunikationshilfen und
4.
welche Kommunikationsformen als andere geeignete Kommunikationshilfen im Sinne des Absatzes 1 anzusehen sind.

Quelle: § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

Anmerkung von Markus:
Jede Behörde sollte eigentlich darauf eingestellt sein, mit gehörlosen Menschen kommunizieren zu können. Aber ist das in der Praxis schon so? In Reutlingen habe ich nicht den Eindruck, dass die Behörden darauf eingerichtet sind. Wichtig ist mir aber, dass Gehörlose wissen, dass sie ein RECHT darauf haben. Sie können in bestimmten Situationen einen Gebärdendolmetscher verlangen.

§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bei welchen Anlässen und in welcher Art und Weise die in Absatz 1 genannten Dokumente blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden.
Quelle: § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken

Anmerkung von Markus:
Behinderte, vor allem Blinde, können keine Formulare in Papierform ausfüllen ohne fremde Hilfe. Deswegen sind Behörden durch diesen Paragraphen dazu verpflichtet, Formulare in elektronischer Form zu Verfügung zu stellen. Durch meine Körperbehinderung ist es für mich auch wesentlich einfacher ein Word-Dokument oder eine PDF-Datei auszufüllen wie ein Stück Papier.
Hier in Reutlingen haben eigentlich alle Behörden ihre Formulare in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, aber die Sachbearbeiter wissen es nicht. Deswegen bekomme ich noch oft Formulare in Papierform. Dagegen darf und muss man sich als Mensch mit Behinderung wehren. Wir haben ein Recht darauf.
Ein Tipp: Wenn Sie ein Formular in Papierform bekommen, dann schauen Sie auf der Webseite der entsprechen Behörde nach. Hier in Reutlingen gibt es auf den Webseiten die Formulare in Word oder PDF-Format.

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
1.
die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
2.
die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
3.
die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

Anmerkung von Markus:
Webseiten und Programme von Behörden, müssen barrierefrei sein. Für Unternehmen besteht keine Pflicht ihre Webseiten und Programme barrierefrei zu machen. Meine Berufserfahrung hat gezeigt, dass Behörden Barrierefreiheit zum Nulltarif haben möchten. Deswegen sind 14 Jahre nach in Kraft treten des Gleichberechtigungsgesetzes noch immer einige Webseiten und noch viele Programme nicht barrierefrei. Also liebe Behinderten wehrt Euch! Wenn Ihr auf einer Webseite seid, die nicht barrierefrei ist, schreibt der Behörde eine Mail und beschwert Euch.
Wenn ihr in einer Behörde arbeitet und mit Programmen arbeitet, die nicht barrierefrei sind, dann wehrt Euch. Die Behörden sind dazu verpflichtet ihre Programme barrierefrei zu machen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Grundgesetz schützt Menschen mit Behinderung vor dem Staat. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet den Staat Chancengleichheit für Behinderte zu schaffen. Was noch fehlt ist ein Schutz wenn es Bürger gegen Bürger geht.
Das AGG definiert in Paragraph 1 folgendes Ziel:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle: § 1 Ziel des Gesetzes

Anmerkung von Markus:
Absagen bei Bewerbungen oder Kündigungen wegen einer Behinderung sind noch immer Alltag von vielen behinderten Menschen. Äußerungen wie „Man bist du behindert!“ oder „Du siehst so richtig behindert aus!“ sind umgangssprachliche Redewendungen die zwischen Menschen ohne Behinderung immer wieder vorkommen. Oft steckt keine böse Absicht dahinter, sondern geschieht es aus Unüberlegtheit. Dennoch wird hier das Wort „Behinderung“ als Schimpfwort verwendet.
Private Krankenkassen lehnen eine Mitgliedschaft von Behinderten ab, weil sie zu hohe Kosten befürchten.
Leider habe ich auch eine Kirche kennengelernt die aus „theologischen“ Gründen Menschen mit Behinderungen für minderwertig erklärt. Derartiges Ansinnen ist weit weg vom dem was in der Bibel steht. In solch einem Fall macht es keinen Sinn zu versuchen sich mit Hilfe dem Gleichbehandlungsgesetz zu wehren. Einfach Kirche verlassen und den Rest vom Leben einen großen Bogen um diese Kirche machen.

Schlussbemerkung.

Ich hoffe dieser Blogartikel hilft, dass Menschen mit Behinderungen Ihre Rechte kennen und sich gegeben falls wehren, wenn sie beabsichtigt oder unbeabsichtigt benachteiligt werden.