Barrierefreie Appentwicklung: Fangen Sie jetzt damit an?

Dieser Artikel ist der letzte Artikel der Reihe „barrierefreie Appentwicklung“.

Warum eine ganze Artikelreihe „barrierefreie Appentwicklung?

Im Behindertengleichstellungsgesetz – BGG in §12a Barrierefreie Informationstechnik Absatz 1 steht seit 1. September 2016 folgendes:

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.

Quelle: Behindertengleichstellungsgesetz – BGG § 12a Barrierefreie Informationstechnik

Kurz:
Öffentliche Stellen des Bundes sind seit September 2016 dazu verpflichtet Apps barrierefrei zu gestalten.
Wenn in der Suchmaschine Google nach „barrierefreie Appentwicklung“ gesucht wird, gibt es nur sehr wenig IT-Dienstleister welche die barrierefreie Appentwicklung als Dienstleistung anbieten.
Es hat sich also seit 2016 so gut wie nichts getan. Das möchte ich mit meiner Artikelreihe versuchen zu ändern.

Tastatur mit einer Taste auf der Barrierefrei steht
Quelle: Edler von Rabenstein – 252045538 / Shutterstock.com

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