Barrierefreies Webdesign: BITV und Gebärdensprache

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 hielt alle Bundesbehörden an, bis zum 22. März 2014 ihre Webseiten zu gestalten. Der Gehörlosenverband Hamburg hat die Webseiten überprüft, ob nun auch die Forderung nach Gebärdensprach-Filmen erfüllt wurde. Das Ergebnis ist erschreckend!

Um Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden wurde im Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen. Weil es in diesem Gesetz einen Paragraphen gibt, in dem es um Barrierefreiheit in der Informatik geht, wurde die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) geschaffen. Die BITV ist gültig für alle von Behörden herausgegebenen Internetauftritte der Bundesverwaltung. Ziel der BITV ist es, dass Webseiten für behinderte Menschen wahrnehmbar und bedienbar werden.

Am 12. September 2011 wurde eine neue Version der BITV – jetzt BITV 2.0 – veröffentlicht und ersetzte somit die alte Version vom 17. Juli 2002. Neu aufgenommen wurde die verbindliche Verpflichtung, bestimmte Inhalte auch in Videoform in Gebärdensprache und in Textform in Leichter Sprache bereit zu halten. Bis zum Stichtag, dem 22. März 2014 waren nun alle Behörden der Bundesverwaltung angehalten, ihre Verpflichtungen bezüglich der BITV 2.0 zu erfüllen und ihre Informationen barrierefrei anzubieten.

Der Gehörlosenverband Hamburg wollte nun wissen ob die Bundesbehörden ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Nach § 3 der BITV 2.0 sollen demnach Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.

Das Ergebnis war sehr ernüchternd: nur ca. 12 % aller geprüften Webseiten haben die Anforderung der BITV 2.0 erfüllt. Aus Sicht des Gehörlosenverbandes Hamburg stellt diese Prüfung ein beschämendes Ergebnis dar und es kommt die Frage auf: Nehmen die Bundesbehörden die Bedürfnisse gehörloser Menschen ernst?


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