Digitale Barrierefreiheit – 10 Gründe warum es für die Gesellschaft wichtig ist

In diesem Artikel gibt es 10 Gründe warum digitale Barrierefreiheit für die Gesellschaft wichtig ist.

Digitale Barrierefreiheit – Definition

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Webseiten, Software und Apps so zu gestalten, dass alle Menschen, auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Webseiten, Software und Apps bedienen können. Ein anderes Wort für Barrierefreiheit ist Zugänglichkeit oder in Englisch Accessibility.

10 Gründe warum digitale Barrierefreiheit für die Gesellschaft wichtig ist

In diesem Abschnitt erkläre ich anhand von 10 Gründe, warum digitale Barrierefreiheit für die Gesellschaft wichtig ist. Ich möchte mit diesem Blogartikel die Umsetzung der Accessibility voranbringen.

Eine Frau im Rollstuhl sitzt vor einem Computer und links neben ihr steht ein Laptop
Quelle: nullplus-589677404 / Shutterstock.com

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Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Alternativtexte bei Bilder

In diesem Blogartikel erkläre ich warum Alternativtexte bei Bilder für barrierefreies Webdesign wichtig sind.

Blinde und einige sehbehinderte Menschen arbeiten mit einem Screenreader

Ein Screenreader ist ein Bildschirmleseprogramm. Wenn ein Mensch blind oder sehbehindert ist, heißt das nicht, dass er nicht am PC/Laptop arbeiten kann. Der Screenreader „spielt“ für den blinden oder sehbehinderten Menschen die Augen und liest den Bildschirminhalt. Die Vermittlung der Informationen auf dem Bildschirm können dabei auf zwei verschiedene Arten geschehen:

Der Screenreader kann nur lesen, deswegen hat er Probleme mit Bildern. Die können nicht gelesen. Deswegen benötigen Bilder Alternativtexte.

Computernutzung bei Blindheit und Sehbehinderung
Blinde Personen können Computer mithilfe einer Braillezeile nutzen. Das Computer-Ausgabegerät stellt Zeichen in Brailleschrift dar und wird üblicherweise durch Screenreader angesteuert. Bildquelle: zlikovec – 428299819 / Shutterstock.com

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Barrierefreies Webdesign: BITV und Gebärdensprache

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 hielt alle Bundesbehörden an, bis zum 22. März 2014 ihre Webseiten zu gestalten. Der Gehörlosenverband Hamburg hat die Webseiten überprüft, ob nun auch die Forderung nach Gebärdensprach-Filmen erfüllt wurde. Das Ergebnis ist erschreckend!

Um Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden wurde im Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen. Weil es in diesem Gesetz einen Paragraphen gibt, in dem es um Barrierefreiheit in der Informatik geht, wurde die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) geschaffen. Die BITV ist gültig für alle von Behörden herausgegebenen Internetauftritte der Bundesverwaltung. Ziel der BITV ist es, dass Webseiten für behinderte Menschen wahrnehmbar und bedienbar werden.

Am 12. September 2011 wurde eine neue Version der BITV – jetzt BITV 2.0 – veröffentlicht und ersetzte somit die alte Version vom 17. Juli 2002. Neu aufgenommen wurde die verbindliche Verpflichtung, bestimmte Inhalte auch in Videoform in Gebärdensprache und in Textform in Leichter Sprache bereit zu halten. Bis zum Stichtag, dem 22. März 2014 waren nun alle Behörden der Bundesverwaltung angehalten, ihre Verpflichtungen bezüglich der BITV 2.0 zu erfüllen und ihre Informationen barrierefrei anzubieten.

Der Gehörlosenverband Hamburg wollte nun wissen ob die Bundesbehörden ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Nach § 3 der BITV 2.0 sollen demnach Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.

Das Ergebnis war sehr ernüchternd: nur ca. 12 % aller geprüften Webseiten haben die Anforderung der BITV 2.0 erfüllt. Aus Sicht des Gehörlosenverbandes Hamburg stellt diese Prüfung ein beschämendes Ergebnis dar und es kommt die Frage auf: Nehmen die Bundesbehörden die Bedürfnisse gehörloser Menschen ernst?


Weiterführende Blogartikel:

Barrierefreies Webdesign – Was ist das?

Richtlinien für barrierefreies Webdesign

In diesem Artikel möchte ich erklären warum es Richtlinien zu barrierefreies Webdesign gibt und welche!

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Webseiten keine Barrieren enthalten für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen oder Behinderungen.

Warum gibt es Richtlinien für barrierefreies Webdesign?

Damit eine Webseite barrierefrei ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien richten sich danach, welche Behinderungsart welche Probleme im Umgang mit Internetseiten hat. Ziel der Richtlinien ist es, dass möglichst viele Behinderungsarten und andere Einschränkungen berücksichtigt werden. Das Internet soll für alle Mensche zugänglich und wahrnehmbar sein. Deswegen gibt es Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Es gibt Internationale und nationale Richtlinien für barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Webdesign – Internationale Richtlinien – WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 sind die Internationalen Richtlinien für barrierefreies Webdesign.
Somit wurde barrierefreies Webdesign internationaler Standard. WCAG 2.0 Richtlinien wurden am 11. Dezember 2008 veröffentlicht.
Die Richtlinien sind in 4 Prinzipien gruppiert:

  • Wahrnehmbar (z.B. visuelle Inhalten brauchen eine Textalternative)
  • Bedienbar (insbesondere Tastaturbedienung)
  • Verständlich
  • Robust (Kompatibilität)

Hier der Link: Barrierefreies Webdesign mit der Richtlinie WCAG 2.0

Barrierefreies Webdesign – deutsche Richtlinien – die BITV 2.0

Die BITV 2.0 sind die nationalen Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Die Richtlinien der BITV 2.0 wurden abgeleitet von den Richtlinien der WCAG 2.0 für barrierefreies Webdesign. Somit gibt es auch hier die oben genannten Prinzipien.
Hier der Link: Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0

Welche Richtlinie kommt wann zur Anwendung?

Nun stellt sich vielleicht der Leser die Frage: Welche Richtlinie benötige ich wann?
Wenn Sie eine deutsche Webseite barrierefrei machen möchten, verwenden Sie die deutsche Richtlinien der BITV 2.0. Möchten Sie eine Webseite aus dem Ausland barrierefrei machen in dem es keine nationalen Richtlinien gibt, dann verwenden Sie die WCAG 2.0.

barrierefrei Web – was ist das?

Beim surfen finde ich immer wieder Begriffe, die nicht eindeutig sind für Nichtfachleute. Der Begriff „barrierefrei Web“ klingt grammatikalisch furchtbar, taucht aber oft im Internet auf. Deswegen hier eine kurze Erklärung was „barrierefrei Web“ bedeutet.

Barrierefrei Web ist eine Kurzform von barrierefreies Webdesign. Barrierefreies Webdesign hat das Ziel dass Internetseiten so gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen eine Webseite nutzen können.
Seit 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen. In diesem Gesetz werden staatliche Einrichtungen dazu verpflichtet Ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Das Web (=Internet) ist so wichtig, dass es allen Menschen zu Verfügung stehen soll. Deswegen soll barrierefreies Web für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und andere Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Welche Vorteile hat barrierefrei Web:

  • Es ist frei von Darstellungsfehlern
  • Es ist suchmaschinenfreundlich
  • Es ist einfacher zu pflegen
  • Es ist funktionaler
  • Es ist langlebig
  • Im Fall von Unternehmenswebseiten sorgt es für mehr potentielle Kunden
  • Es ist auch für Smartphones und Iphones zugänglich

Hier einige Kriterien für barrierefrei Web:

  • Bilder benötigen Alternativtexte damit sie von der Software von Blinden wahr genommen werden können.
  • Ausreichend Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe ist für Farbenblinde wichtig
  • Eine skalierbare(=mit Hilfe des Browsers vergrößerbare) Schrift ist für Sehbehinderte wichtig
  • Keine Frames verwenden ist für blinde Menschen wichtig
  • Leichte bzw. einfache Sprache ist für Menschen mit Lernbehinderung wichtig

Folgende Blogartikel beschäftigen sich mit barrierefrei(es) Web:

Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe
Warum ist barrierefreies Webdesign für Unternehmen wichtig?

 

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten

In der BITV 2.0 in der Anforderung 3.1 ist zu lesen „Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten“. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Das Internet ist für alle da. Menschen mit Hauptschulabschluss, mit Mittlere Reife, mit Abitur, mit Lernbehinderung und mit geistiger Behinderung. Dies hat Konsequenzen für die Gestaltung von Texten auf Webseiten. Ebenso sollte auch der Browser wissen welche Sprache auf der Webseite verwendet wird. Aber lange Rede kurzer Sinn, ich erkläre es der Reihe nach.

Hauptsprache der Webseite angeben

Damit Screenreader wissen in welcher Sprache eine Webseite geschrieben ist, müssen Sie die Hauptsprache der Webseite angeben. Wenn Sie Ihre Webseite auf HTML5 schon umgestellt haben, können Sie die Hauptsprache so angeben:
<html xml:lang=“de“ lang=“de“>
Screenreader können den gelesen Text in Braille übersetzen oder vorlesen. Damit das vorlesen klappt muss eine Wortliste in der richtigen Sprache geladen werden.

Anderssprachige Abschnitte ausgezeichnet

Wenn Sie innerhalb einer Seite die Sprache wechseln müssen Sie das ebenfalls mit dem Lang-Attribut kennzeichnen. So können Sie einzelne Abschnitte in anderen Sprachen schreiben, so dass die Screenreader es erkennen.

Anderssprachige Wörter ausgezeichnet

Einzelne Wörter die in einer anderen Sprache geschrieben werden, müssen ebenfalls mit dem Lang-Attribut ausgezeichnet werden.

Diese Kriterien sind wichtig, damit der Screenreader von blinden und sehbehinderten Menschen mit Webseiten klar kommen. Jetzt kommen Kriterien für Webseitenbesucher.

Vermeiden Sie verschachtelte Sätze

Menschen mit einer Lernbehinderung haben Probleme mit verschachtelten Sätzen. Deswegen sollten Sie Ihre Sätze kurz halten und lieber mehrere Sätze schreiben.

Vermeiden Sie Fachausdrücke, wenn es möglich ist

Auf Webseiten für ein bestimmtes Fachgebiet wird gerne mit Fachchinessisch (=Fachausdrücke) um sich geworfen. Wann immer es geht, sollten Sie Fachausdrücke vermeiden. Eine andere Idee ist, dass Sie Fachausdrücke in einem Nebensatz erklären, oder Sie erstellen ein Lexikon in dem Sie die Fachausdrücke erklären.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, haben Sie die Anforderung 3.1 „ Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten“ erfüllt.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: was bedeutet valides HTML?

In diesem Artikel erkläre ich was HTML ist, was „valide“ bedeutet und warum das für barrierefreies Webdesign eine wichtige Rolle spielt.

Bevor ich zu barrierefreies Webdesign komme, möchte ich für alle nichtfachmenschen die zu verwendeten Begiffe erklären. HTML (HyperText Markup Language) ist eine Dokumentbeschreibungssprache. HTML besitzt Kommandos, die sogenannten Tags, mit denen Webseiten geschrieben(=entwickelt) werden.

Was bedeutet „valide“? Statt valide könnte auch das Wort „gültig“ verwendet werden. Valides HTML bedeutet dass die Schreibweise der HTML-Tags gewisse „Schreibregeln“ entspricht und somit gültig ist. Wenn Sie jetzt Ihre Webseite auf valides HTML überprüfen möchten, können Sie das mit dem HTML-Validator durchführen. Wenn Ihre Webseite oder eine Unterseite bei der Überprüfung Errors(=Fehler) enthält ist Ihre Webseite nicht valide und somit auch nicht barrierefrei! Warum ist das so?

Menschen mit Behinderungen surfen nicht immer mit dem Microsoft BrowserInternet Explorer“ nur weil dieser standardmäßig installiert ist. Behinderte suchen sich den Browser aus, der aufgrund Ihrer körperlichen Einschränkung am besten geeignet ist. Wenn eine Webseite valides HTML enthält, ist meistens(leider nicht immer) gewährleistet dass diese Webseite in jedem Browser korrekt dargestellt wird. Wenn Webentwickler nicht validen HTML-Code erstellen weil es bei den aktuellen Browsern funktioniert, kann es ein „böses“ erwachen geben, wenn die Browser ihre Bereitschaft „fehlerhaftes HTML richtig anzuzeigen“ verändern.

Ein weiterer Grund warum valides HTML für barrierefreies Webdesign wichtig ist, sind Screenreader . Blinde und Sehbehinderte Menschen verwenden einen Screenreader um überhaupt einen Computer / Laptop bedienen zu können. Der Screenreader kann den Inhalt einer Webseite nur dann korrekt „lesen“ wenn die Webseite valides HTML enthält.
Damit Sie jetzt nicht einfach sagen „es gibt so wenig Blinde das lohnt sich nicht“ würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diesen Link gründlich studieren „Blindheit und Sehbehinderung in Deutschland“ .

Dadurch das viele Menschen mit Behinderungen in Heime, Sonderkindergärten und Sonderschulen untergebracht sind, ist es vielen Menschen gar nicht klar wie viel behinderte Menschen in Deutschland leben.

Die BITV 2.0  schreibt valides HTML zwingend vor! Das bedeutet, wenn Ihre Webseite barrierefrei nach BITV 2.0 sein soll, muss sie valides HTML enthalten.

Zum Schluss möchte ich noch einen persönlichen Grund anführen warum ich schon immer auf valides HTML geachtet habe. Für mich ist es ein Qualitätsmerkmal! So wie ein Aufsatz ohne Rechtschreibfehler zeigt, dass der Autor des Aufsatzes die Rechtschreibregeln perfekt beherrscht, so zeigt eine Webseite die valides HTML enthält, dass der Entwickler die HTML-Syntax beherrscht. Wenn Ihre Webseite HTML-Valide ist, zeigen Sie, dass Sie Ihr „Handwerk“ verstehen.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Alternativen für CAPTCHAs

CAPTCHA bedeutet Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart. Das bedeutet wörtlich: „Vollautomatischer öffentlicher Turing-Test zur Unterscheidung zwischen Computern und Menschen“. Was da genau bedeutet und warum Captchas für barrierefreies Webdesign ein Problem sind und wie Sie dieses Problem lösen, dass erfahren Sie in diesem Artikel.

Leider gibt es heutzutage viele Programme, sie heißen Bots, die völlig ungefragt Formulare mit unsinnigen Texten ausfüllen und dann den Formular-Inhalt abschicken. Der Formular-Inhalt wird per Mail an einen „armen“ Menschen geschickt, der mit diesem Inhalt nichts anfangen kann.

Um sich vor solch unliebsamen Formular-Inhalten und Mails zu schützen wurden die Captchas erfunden. Ein Captcha ist ein Bild auf dem eine Folge von Buchstaben und Zahlen zu sehen ist. Die Zeichen werden mit Absicht etwas verzerrt dargestellt und/oder mit einem komplizierten Hintergrund schwer lesbar gemacht. Sie müssen dann diese Zeichen in ein Eingabefeld eingeben und mit einem Schalter die Eingabe bestätigen.  Nur wenn die dargestellten Zeichen richtig ins Eingabefeld eingegeben wurde, werden die zuvor eingegebenen Formulardaten abgeschickt. 

Grundsätzlich ist die Idee der Captchas ja nicht schlecht, allerdings haben blinde und sehbehinderte Menschen die mit einem Screenreader arbeiten keine Chance das Captcha zu erkennen, weil der Screenreader Bilder nicht „lesen“ kann. Deswegen ist es unabdingbar dass dieses Captcha-Bild einen Alternativtext bekommt, damit das Captcha-Bild barrierefrei ist.

Allerdings steht in der BITV 2.0 folgendes:
„Mindestens eine nicht bildbasierte CAPTCHA-Alternative muss vorhanden sein.“

Also muss noch eine andere Lösung her. Es gibt die Möglichkeit textuelle Aufgaben zu stellen:

Welcher der vier Begriffe passt nicht zu den anderen drei?

Zweig Trapez Kreis Dreieck
Hose schreien sprechen reden
Auto Kugelschreiber Füller Bleistift

Unter den Auswahlbegriffen befindet sich jeweils ein Eingabefeld für die Antwort und ein Schalter zum Abschicken der Antwort. Wenn die Eingaben richtig sind, werden z. B. Die Formulardaten übermittelt.

Eine andere Möglichkeit ist, das einfache Rechenaufgaben gestellt werden und die Zahlen in Buchstaben dargestellt werden.

Beispiel:

Wieviel ist eins plus drei?

Eine weitere Idee ist, dass Sie eine Blacklist(=schwarze Liste) erstellen. Hier stehen Begriffe drin, die einfach in einem Formular nichts zu suchen haben wie z. B. „Sex“, „Kondom“ usw. Bevor das Formular abgeschickt wird, überprüfen Sie ob Begriffe vorkommen, die in Ihrer Backlist vorhanden sind. Wenn ja, wird das Formular nicht abgeschickt.

Was bei den Alternativen zu Captchas wichtig ist: Sie sollten leicht zu lösen sein. Es geht nicht darum einen barrierefreien Intelligenztest durchzuführen, sondern unnötige Mails mit unsinnigen Formulardaten zu verhindern. Sie sollten bei der „Erfindung“ von Captchas bedenken, dass es auch Menschen mit Lernbehinderungen gibt, funktionale Analphabeten oder Menschen mit Migrationshintergrund . Diese Menschen sollten ebenfalls in der Lage sein, Ihre Captchas korrekt auszufüllen.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Welche Hilfsmittel gibt es für die Prüfung

Dies ist der erste Artikel in der Reihe „Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0“. Bevor ich die einzelnen Kriterien beleuchte, möchte ich Ihnen verraten welche Hilfsmittel Sie installieren sollten, damit die Prüfung nach BITV 2.0 nicht in Stress ausartet.

Bevor Sie anfangen Webseiten auf Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 zu testen, sollten Sie optimal darauf vorbereitet sein. Deswegen möchte ich hier Hilfsmittel vorstellen, die Ihnen das Leben erleichtern beim Testen.

 

Browser-Erweiterungen

Für den Internet-Explorer und den Firefox gibt es Browser-Erweiterungen zum Testen von barrierefreies Webdesign.
Web Accessibility Toolbar (WAT), Version 2011 für den Internet Explorer Plugin für den Internet Explorer mit zahlreichen nützlichen Funktionen für die Prüfung auf Zugänglichkeit(=barrierefreies Webdesign).

Web Developer Toolbar, Version 1.1.9 für den Browser Firefox und Google Chrome
Erweiterung für Firefox mit zahlreichen nützlichen Funktionen für die Prüfung auf Zugänglichkeit.

Juicy Studio Accessibility Toolbar, Version 1.6 für den Browser Firefox
Erweiterung für Firefox mit Funktionen für die Prüfung von WAI-ARI-Elementen.

Diese 3 Toolbars sollten Sie alle installieren um barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 Testen zu können.

 

Wichtige Webseiten zur Prüfung von barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0

Hier folgen noch einige wichtige Webseiten die Sie kennen sollten:
W3C-Validator
Online-Dienst des W3C zur Prüfung von HTML-Dokumenten auf Validität.

Veraltete Elemente und Attribute
Bookmarklet „Veraltete Elemente und Attribute“

Inhalte gegliedert (  )
Bookmarklet „Inhalte gegliedert“

Was ein W3C-Validator ist und was Bookmarklets sind, erfahren Sie in entsprechenden Artikeln. Hier geht es mir nur darum, dass Sie für Ihre weitere Arbeit alles „griffbereit“ haben.

Mit obigen Hilfsmitteln sind Sie gerüstet um eine Webseite auf barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 zu prüfen.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Am 22. September 2011 trat die BITV 2.0  in Kraft. Deswegen gibt es jetzt eine Artikelreihe über Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0.

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, das Menschen mit Unterschiedlichen Einschränkungen / Behinderungen sie wahrnehmen/lesen können. Ich mache ein paar Beispiele:
Blinde und Sehbehinderte die mit einem Screenreader Arbeiten, benötigen bei Bilder Alternativtexte, weil der Screenreader nur lese und nicht sehen kann. Ebenso ist es für Blinde und Sehbehinderte wichtig, dass die komplette Webseite mit der Tastatur bedienbar ist, weil sie nicht mit einer Computermaus arbeiten können. Menschen mit einer Farbsehschwäche benötigen einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe, weil sie sonst die Schrift nicht erkennen können.
In oben genannter BITV 2.0 sind alle Kriterien aufgeführt die erfüllt sein müssen, damit man nach deutschem Recht von barrierefreies Webdesign sprechen kann.

Wenn Sie wissen möchten warum für Unternehmenswebseiten barrierefreies Webdesign wichtig ist sollten sie den Blogartikel „Warum ist barrierefreies Webdesign für Unternehmen wichtig“ lesen.

Folgende Artikel sind geplant:

Wenn Sie weitere Themenwünsche haben, dürfen Sie mir gerne eine Mail schreiben an: info@marlem-software.de oder rufen Sie mich an 07121/504458


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