Barrierefreiheit bei Webshops – Warum wird das 2018 wichtig

In diesem Blogartikel möchte ich erklären was Barrierefreiheit bei Webshops bedeutet und warum das 2018 wichtig wird.

Barrierefreiheit in der Informatik

Barrierefreiheit in der Informatik oder Accessibility in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedient werden können.

Webshops – Was ist das?

Ein ‚Webshop‘ ist eine im Internet veröffentlichte Webseite, auf welcher deren Besucher nicht mehr nur Informationen einsehen, sondern zusätzlich auch Produkte erwerben können. Die ersten Webshops sind in den 90er Jahren entstanden, eine der am meisten genutzten Software für Webshops ist Magento.

Das Bild zeigt ein Laptop und viele andere Gegenstände die den Begriff Webshop beschreiben sollen
Das Bild zeigt ein Laptop und viele andere Gegenstände.

Barrierefreiheit bei Webshops

In diesem Abschnitt möchte ich erklären, was Barrierefreiheit bei Webshops bedeutet.

Zielgruppe

Menschen mit Behinderungen und Senioren haben es oft aufgrund Ihrer körperlichen Einschränkungen nicht so einfach das Haus zu verlassen um einzukaufen, deswegen ist die Möglichkeit im Internet einkaufen zu können sehr attraktiv.

Gesetzliche Grundlage

Seit 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichbehandlungsgesetz für Menschen mit Behinderungen.
§ 12 Barrierefreie Informationstechnik steht folgendes:

12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Anmerkung von Markus:

Zuerst müssen wir klären, was „Träger öffentlicher Gewalt“ sind. Träger öffentlicher Gewalt sind staatliche Einrichtungen. Zum Beispiel Rathäuser, Landratsämter und Finanzämter. Die sind nach Absatz 1 dazu verpflichtet ihre Webseiten, Programme und jetzt sogar Apps barrierefrei zu gestalten.
In Absatz 2 geht es darum, dass die Träger öffentlicher Gewalt elektronische Informationsangebote für Ihre Beschäftigten barrierefrei gestalten sollen. Das könnte dazu führen, dass die Träger öffentlicher Gewalt mehr Menschen mit Behinderungen einstellen. Über diese Entwicklung sollen sogar Berichte erstellt werden.
In Absatz 3 wird behauptet, dass die Bundesregierung sich ebenfalls darum kümmern möchte, dass Unternehmer ihre Webseiten und Programme barrierefrei programmieren. Wie die supertolle Bundesregierung das bewerkstelligen möchte, ist mir höchst unklar.
Wichtig ist: Webshopinhaber sind per Gleichstellungsgesetz für Behinderte nicht dazu verpflichtet Ihre Webshops barrierefrei zu machen.

Richtlinien

Da ein Webshop eine Internetseite ist, gelten bei Webshops die selben Richtlinien wie bei Webseiten:
Für Deutschland die BITV 2.0.
Außerhalb Deutschland die WCAG 2.0

Die Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von derzeit 28 Länder. Sinn der EU ist es Meinungsverschiedenheiten zwischen friedlich zu lösen. Außerdem beschließt die EU Gesetze die in allen Mitgliedstaaten gelten. Das soll dazu führen, dass bestimmte Themen in allen EU-Ländern einheitlich geregelt sind. Zum Beispiel das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites

Mit dem barrierefreien Webzugang sollen Texte, Bilder, Formulare und Navigation im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich und verständlich gemacht werden.
Es soll zudem sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen gemäß dem Übereinkommen der VN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit genießen und den gleichen Zugang zu Informationen erhalten.
Den vollständigen Text können Sie hier lesen:
Rat der Europäischen Union Barrierefreier Webzugang

Anmerkung von Markus:

Man muss kein Hellseher sein um zur Schlussfolgerung zu kommen, dass die EU irgendwann auch eine Richtlinie für Barrierefreiheit bei Software geben wird.

Barrierefreiheit bei Webshops – die wichtigsten Kriterien

In diesem Abschnitt möchte ich die Kriterien besprechen die unabdingbar sind, damit ein Webshop für ein großen Teil der Menschen mit Behinderungen bedienbar ist. Das bedeutet es sind ausgewählte und nicht alle Kriterien.

Screenreadertauglichkeit

Ein Screenreader ist eine Software welche den Bildschirminhalt vorliest oder in Blindenschrift übersetzt. Der Webshop muss so gestaltet sein, dass Screenreader den Inhalt des Webshops ohne Probleme lesen können.

Tastaturbedienbarkeit

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass der Webshop per Tastatur bedienbar ist. Menschen die nicht oder schlecht sehen können, sind nicht in der Lage den Computer mit der Computermaus zu bedienen. Sie können folgenden Selbsttest machen liebe Blogleser: Schließen Sie die Augen und versuchen Sie den Mauszeiger ganz gezielt an eine bestimmte Stelle des Monitors zu bewegen. Das geht definitiv nicht. Deswegen muss eine Webseite komplett per Tastatur bedienbar sein. Wenn Sie einen Webshop auf Tastaturbedienbarkeit testen möchten, versuchen Sie durch wiederholtes drücken der Tabulatortaste alle Bedienelemente des Webshops zu erreichen. Wenn Ihnen das gelingt, dann ist der Webshop per Tastatur bedienbar und somit auch für blinde und sehbehinderte Menschen bedienbar.

Der Tastaturfokus muss deutlich sichtbar sein

Für Menschen mit Sehbehinderung ist es wichtig, dass deutlich zu sehen ist welches Bedienelement im Webshop aktiv ist. Ein Webshop kann sehr komplex sein. Deswegen ist es wichtig, dass das aktive Bedienelement deutlich und sofort erkennbar ist. Als gute Methode um ein Bedienelement hervorzuheben ist es die Hintergrundfarbe Gelb zu machen.

Ein guter Farbkontrast ist für Menschen mit Farbfehlsichtigkeit wichtig

Farbfehlsichtigkeit bedeutet, dass Menschen nicht in der Lage sind, jeder Farbe den korrekten Farbnamen zu zuordnen. Außerdem sind diese Menschen nicht in der Lage zu wissen welche Farben zusammen passen. Deswegen ist es bei Webshops wichtig, dass auf einen guten Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe geachtet wird. Um den Farbkontrast zu überprüfen kann der Colour Contrast Analyser kostenlos heruntergeladen werden.

Schriften die vergrößert werden können

Oft sind die Buchstaben auf Webseiten oder Webshops für Menschen mit Sehbehinderung und ältere Menschen zu klein. Deswegen ist es wichtig, dass die Schriftgröße im Browser per Zoom vergrößert werden kann. Dies hilft Menschen mit Sehbehinderung und älteren Menschen.

Schlussbemerkung: Barrierefreiheit bei Webshops

Einkaufen im Internet ist für Menschen mit Behinderungen und anderen körperlichen Einschränkungen eine tolle Sache. Deswegen freue ich mich dass die EU hier Druck macht und hoffe, dass diese Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt wird.
Wenn Sie Fragen haben schreiben Sie eine Mail info@marlem-software.de oder rufen Sie an 07121/504458 .

Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

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