Barrierefreies Webdesign – Warum ist das für Behörden und Unternehmen im Jahr 2018 wichtig

In diesem Blogartikel möchte darstellen, warum es dieses Jahr für Behörden und Unternehmen wichtig ist, ihre Webseiten barrierefrei zu machen.

Barrierefreies Webdesign – Definition

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, dass diese für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen und anderen körperlichen Einschränkungen, bedienbar und wahrnehmbar ist.

Wie groß ist die Zielgruppe?

In Deutschland leben laut Webseite des statischen Bundesamtes über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen .
Da Senioren auch körperliche Einschränkungen haben können, möchte ich erwähnen dass es in Deutschland 17 Millionen Senioren gibt.

Behörden sind zu barrierefreies Webdesign gesetzlich verpflichtet

Im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 steht:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Seit 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichbehandlungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
Nach § 12 Barrierefreie Informationstechnik Absatz 1 sind Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet Webseiten, Programme und Apps so zu gestalten dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Somit ist ganz klar, dass Behörden seit 1. Mai 2002 dazu per Gesetz verpflichtet sind, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.

Barrierefreies Webdesign – Warum ist das für Unternehmen wichtig?

Das Gleichstellungsgesetz für Behinderte

Im Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen in § 12 Barrierefreie Informationstechnik Absatz 7 werden Unternehmen zunächst nicht dazu verpflichtet ihre Webseiten barrierefrei zu machen:

(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.

Anmerkung von Markus zum Gleichstellungsgesetz für Behinderte

Unternehmen sind zunächst nicht zur Barrierefreiheit bei Webseiten verpflichtet. Das Wirken der Bundesregierung ist leider noch nicht bis Reutlingen vorgedrungen.

Die Inklusion

Die Inklusion steht in den Unbehindertenrechtskonventionen und ist somit ein Menschenrecht.
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung in den gleichen Kindergarten, die gleiche Schule gehen und auch am Arbeitsplatz miteinander arbeiten.

Ein Beispiel für IT-Unternehmen

Ein Softwareunternehmen beschließt, sie möchten ihre Software nicht barrierefrei machen. Jetzt ruft ein Kunde an und fragt ob die Software barrierefrei ist. Sie haben einen Bewerber der blind ist und möchten dieses blinden Bewerber einstellen. Wenn nun das Softwareunternehmen dem Kunde mitteilt, dass ihre Software nicht barrierefrei ist und sie auch nicht vorhaben die Software barrierefrei machen zu lassen, kann es gut sein, dass der Kunde sich ein anderes Softwareunternehmen sucht.

Das Bild zeigt Java-Code der zeigt wie eine Swing-Programmoberfläche für Screenreader zugänglich gemacht werden kann
Barrierefreie Softwareentwicklung mit Java Swing

Die Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von derzeit 28 Länder. Sinn der EU ist es Meinungsverschiedenheiten zwischen friedlich zu lösen. Außerdem beschließt die EU Gesetze die in allen Mitgliedstaaten gelten.
Inzwischen gibt es eine EU-Richtlinie für Barrierefreier Webzugang. Mit dem barrierefreien Webzugang sollen Texte, Bilder, Formulare und Navigation im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich und verständlich gemacht werden.
Es soll zudem sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen gemäß dem Übereinkommen der VN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit genießen und den gleichen Zugang zu Informationen erhalten.
Den vollständigen Text können Sie hier lesen:
Rat der Europäischen Union Barrierefreier Webzugang

Schlussbemerkung

Folgende Gründe gibt es warum sich Behörden und Unternehmen sich um barrierefreies Webdesign im Jahr 2018 sollten:

  • § 12 Barrierefreie Informationstechnik im Gleichstellungsgesetz für Behinderte
  • Inklusion
  • Die Europäische Union

Wenn Sie Fragen haben schreiben Sie eine Mail info@marlem-software.de oder rufen Sie an 07121/504458 .

Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

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