Barrierefreie Informationstechnik – das neue Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

Seit 1. September 2016 ist das überarbeitete Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Der Paragraph „Barrierefreie Informationstechnik“, der ein wichtiger Grund ist, warum es mein Unternehmen gibt, hat sich geändert, deswegen gibt es diesen Blogartikel.

Was ist das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

In Paragraph 1 des Behindertengleichstellungsgesetz ist u.a. folgendes zu lesen:
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Anmerkung von Markus:

Eine sehr gute Idee, Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Nur sollte dies auch in der Praxis umgesetzt werden. Hier in Reutlingen ein sehr schwieriges Thema aber ich werde diesmal versuchen etwas Druck auszuüben, ich habe da auch schon eine Idee …

Was ist Barrierefreie Informationstechnik?

Barrierefreie Informationstechnik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme so entwickelt werden, dass Menschen mit Behinderungen oder anderen körperlichen Einschränkungen damit arbeiten können.
Eine Ausführliche Erklärung gibt es in diesem Blogartikel:

§ 12 Barrierefreie Informationstechnik – Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

Im letzten Behindertengleichstellungsgesetz war es der §11, jetzt ist es der Paragraph 12. Dort ist folgendes zu lesen:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.

(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.

Anmerkung von Markus:

Zuerst müssen wir klären, was „Öffentliche Stellen“ sind. Öffentliche Stellen sind staatliche Einrichtungen. Zum Beispiel Rathäuser, Landratsämter und Finanzämter. Die sind nach Absatz 1 dazu verpflichtet ihre Webseiten, Programme und jetzt sogar Apps barrierefrei zu gestalten.
In Absatz 2 geht es darum, dass die Träger öffentlicher Gewalt elektronische Informationsangebote für Ihre Beschäftigten barrierefrei gestalten sollen. Das könnte dazu führen, dass die Träger öffentlicher Gewalt mehr Menschen mit Behinderungen einstellen. Über diese Entwicklung sollen sogar Berichte erstellt werden.
In Absatz 3 wird behauptet, dass die Bundesregierung sich ebenfalls darum kümmern möchte, dass Unternehmer ihre Webseiten und Programme barrierefrei programmieren. Wie die supertolle Bundesregierung das bewerkstelligen möchte, ist mir höchst unklar.

§ 12 Barrierefreie Informationstechnik – Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG ) – Schlussbemerkung

Es hat sich ein bißchen was geändert im Paragraph 12 Barrierefreie Informationstechnik des Behindertengleichstellungsgesetzes ( BGG ). Für mich, als Nicht-Jurist, ist nicht klar, ob diese Gesetzesänderung zu einer Verbesserung meiner Auftragslage führen wird.
Einer der Hauptgründe warum ich jetzt für einen einzigen Paragraph einen ganzen Blogartikel „verschwende“ ist, weil ich nochmal klar stellen wollte, dass mein Unternehmen „Marlem-Software“ mit Schwerpunkt „Barrierefreiheit in der Informatik“ keine Spinnerei ist, sondern §12 Barrierefreie Informationstechnik des Behindertengleichstellungsgesetz ist die Grundlage meines Unternehmens.


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Autor: Markus Lemcke

Ich bin Markus Lemcke, Softwareentwickler, Webentwickler, Appentwickler, Berater und Dozent für barrierefreies Webdesign, barrierefreie Softwareentwicklung mit Java, C# und Python, Barrierefreiheit bei den Betriebssystemen Windows, Android, IOS, Ubuntu und MacOS.

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