Der Begriff „barrierefreie Informatik“ wird noch selten verwendet und wenige wissen was er bedeutet. Deswegen erkläre ich in diesem Blogartikel was „barrierefreie Informatik“ bedeutet.
Barrierefreie Informatik – Das Gesetz
Im Jahr 2002 wurde ein Gleichstellungsgesetz erlassen, welches Benachteiligung von behinderten Menschen vermeiden soll. Da die Nutzung der Informatik ein wichtiger Bestandteil ist, damit behinderte Menschen am Leben teilnehmen können gibt es im oben genannten Gesetz folgenden Paragraphen:
§ 12a Barrierefreie Informationstechnik
(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.
Anmerkung zum Gesetz von Markus
Weil das Gesetzesdeutsch etwas schwierig zu verstehen ist, möchte ich erklären was dieser Paragraph meint:
Staatliche Einrichtungen, also alle Behörden, sind dazu verpflichtet Ihre Webseiten und Programme so zu entwickeln, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen diese bedienen können. Es gibt also nun auch Barrierefreiheit in der Informatik, somit die Barrierefreie Informatik. Folgende Bereiche gibt es in der Barrierefreien Informatik:
Barrierefreie Informatik – Barrierefreies Webdesign
Wenn eine Webseite für Menschen mit Behinderung bedienbar ist, wird das auch barrierefreies Webdesign genannt. Näheres über barrierefreies Webdesign erfahren Sie in diesem Blogartikel: Barrierefreies Webdesign.
Das Bild zeigt eine Webseite mit einem guten Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe oben und einen schlechten Farbkontrast unten.
Barrierefreie Informatik – Barrierefreie Software-Entwicklung
Das erstellen von Programmen nennt sich Software-Entwicklung. Das erstellen von Software die für Menschen mit Behinderung bedienbar ist, nennt sich barrierefreie Software-Entwicklung .
Das Bild zeigt eine barrierefreie Java-Software entwickelt mit der Java-Schnittstelle Swing in welcher der Tastaturfokus gut sichtbar ist.
Barrierefreie Informatik – Computerbetriebssysteme
Das Betriebssystem Windows entwickelt sich immer weiter und bekommt mit jeder Version neue Möglichkeiten die Menschen mit Behinderung helfen sollen. In folgendem Link geht es um Barrierefreiheit beim Betriebssystem Windows 10: Eingabehilfe / Erleichterte Bedienung / Barrierefreiheit von Windows 10.
Das Bild zeigt die Erleichterte Bedienung bei Windows 10.
Hier noch ein Bildschirmbild von einem anderen Computerbetriebssystem:
Das Bild zeigt die Zugangshilfen des Betriebssystems Ubuntu.
Barrierefreie Informatik – Handybetriebssysteme
Für Menschen mit Behinderung ist es ebenfalls wichtig ein Smartphone oder Iphone bedienen zu können. Auch hier spielt die barrierefreie Informatik eine wichtige Rolle. Folgende Artikel beschäftigen sich mit der Barrierefreiheit von Handybetriebssystemen:
Barrierefreie Informatik – Barrierefreie Apps
Wenn Smartphones und Iphones von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bedienbar sein sollen, müssen barrierefreie Apps entwickelt werden. Zur Zeit gibt es noch viel zu wenig barrierefreie Apps. Näheres können Sie im Blogartikel „Barrierefreie Apps – Was ist das?“ lesen.
Diese einzelne Bereiche gehören zur barrierefreien Informatik.
Barrierefreie Informatik – Beratung
Wenn Sie in Sachen barrierefreie Informatik Beratung benötigen, dann rufen Sie mich an:
Tel: 07121/504458
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Weiterführende Blogartikel:
Barrierefreies Webdesign – Was ist das?