Warum ist barrierefreies Webdesign für Unternehmen wichtig?

Im Blogartikel „Was bedeutet barrierefreie Informationstechnik?“ habe ich geschrieben, dass Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind Ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Mit diesem Artikel möchte ich erklären, warum es trotzdem sinnvoll ist eine Unternehmenswebseite auf barrierefreies Webdesign umzustellen.

In Deutschland leben 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung. Davon sind 7 Millionen schwerbehindert, dass bedeutet sie haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Diese große Anzahl von Menschen muss von Unternehmern als potentieller Kundenkreis wahr genommen werden! Unternehmen die im Internet Produkte oder eine Dienstleistung (z. B. Pizza-Express) verkaufen, sollten sich im klaren sein, dass Menschen mit Behinderung viel öfter im Internet einkaufen als in einem Geschäft.

Rollstuhlfahrer die das Haus ohne fremde Hilfe nicht verlassen können, aber zwei nichtbehinderte Hände haben können im Internet Einkäufe tätigen. Bücher, CDs, DVDs, Weihnachts-und Geburtstagsgeschenke für Freunde oder Familienmitglieder. Alles kann im Internet eingekauft werden.

Menschen die gehörlos(telefonieren können diese Menschen verständlicherweise nicht!) sind, können im Internet Pizza bestellen! Sie werden sich einen Pizza-Express suchen, bei dem man auf der Webseite die Pizza bestellen kann!

Obwohl ich selber „nur“ gehbehindert bin und ein Auto besitze kaufe ich trotzdem lieber im Internet ein. Es spart einfach sehr viel Zeit! Bis ich von meiner Wohnung beim Parkplatz bin, bis ich dann nach Reutlingen in die Innenstadt gefahren bin, bis ich dann einen Behindertenparkplatz gefunden habe der „gnädiger“ Weise frei ist, bis ich dann vom Behindertenparkplatz zur Buchhandlungen gelaufen bin, das alles ist extrem Zeitintensiv! Da geht das Einkaufen im Internet wesentlich schneller!

Was bedeutet nun barrierefreies Webdesign?

Ein Webseite die nach den Grundsätzen des barrierefreien Webdesign erstellt wurde, ist für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutzbar(=zugänglich). Das bedeutet, dass Blinde, Sehbehinderte, Spastiker, Farbenblinde, Menschen mit altersbedingten Sehproblemen den kompletten Inhalt der Webseite wahrnehmen können!
In Deutschland gibt es eine Verordnung, die BITV 2.0, die festlegt wie eine Webseite beschaffen sein muss, damit sie barrierefrei ist.

Um es nochmal ganz klar auf den Punkt zu bringen:
Barrierefreies Webdesign bringt für Unternehmen neue Kunden und somit mehr Umsatz!

Was bedeutet barrierefreie Informationstechnik?

Eigentlich ist es nicht sinnvoll nachdem ich so viele Artikel über Barrierefreiheit geschrieben habe, solch einen Grundsatzartikel zu schreiben. Ich hatte heute ein Telefonat mit einer Person die in der IT-Branche arbeitet und Sie hatte so überhaupt keine Ahnung was Barrierefreiheit ist, deswegen dieser Blogartikel!

Im Mai 2002 wurde ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet. Dieses Gesetz soll Benachteiligung von behinderten Menschen vermeiden.
In diesem Gesetz gibt es folgenden Paragraphen:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Dieser Paragraph ist die Grund warum solche Begriffe wie „Barrierefreies Internet“ „barrierefreies Webdesign“, und „barrierefreie Softwareentwicklung“ entstanden sind.

Das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG ) wurde geändert und trat am 1. September 2016 in Kraft. Hier der neue Paragraph: Barrierefreie Informationstechnik – das neue Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

Obiger Paragraph verpflichtet staatliche Einrichtungen Ihre Webseiten und Software barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet Ihre Webseiten und Software barrierefrei zu gestalten, sie sollten es tun!

In folgendem Video wird Barrierefreiheit in der Informatik erklärt.

Folgende Blogartikel liefern weitere Informationen zu barrierefreie Informationstechnik:

Was ist barrierefreie Softwareentwicklung?

Zur barrierefreie Informationstechnik gehört die barrierefreie Softwareentwicklung. Wenn eine Software so entwickelt wird, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen diese Software bedienen können, dann ist das barrierefreie Softwareentwicklung. Nachstehende Links gehören zu barrierefreie Softwareentwicklung:

Folgendes Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Dotnet:

Das nächste Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Java – Swing:

Was ist barrierefreies Webdesign?

Ein weitere Baustein der barrierefreie Informationstechnik ist das barrierefreie Webdesign. Barrierefreies bedeutet dass eine Webseite so programmiert wird dass sie auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedienbar ist. Folgende Artikel beschäftigen sich mit barrierefreies Webdesign:

Oben ist die Schriftfarbe gut sichtbar, weil ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe gewählt wurde unten nicht
Auf dem Bild sehen Sie eine Webseite bei der oben der Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe in Ordnung ist und unten ist der Farbkontrast sehr schlecht.

Hier noch ein Video zu barrierefreies Webdesign:

Barrierefreiheit bei Betriebssystemen

Damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen Coomputer, Laptops, Smartphones, Iphones, Tablets und Ipads bedienen können müssen auch Betriebssysteme barrierefrei sein. Nachstehende Artikel beschäftigen sich mit barrierefreie Informationstechnik bei Betriebssysteme:

Zugangshilfen beim Betriebssystem Linux - Ubuntu das Register "Sehen"

Auf dem Bild sehen Sie die Zugangshilfen für behinderte Menschen des Betriebssystems Ubuntu.

Hier gibt es noch ein Video zum Thema „Barrierefreiheit bei Betriebssysteme“:

 

Barrierefreie App-Entwickling

Auch Apps sollten so entwickelt werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bedient werden können. Dieser Vorgang nennt sich barrierefreie App-Entwicklung. Folgender Artikel erklärt was barrierefreie Apps sind:

Apps für Menschen mit Behinderung

Apps können das Alltagsleben von Menschen mit Behinderungen enorm erleichtern. Deswegen habe ich mich auch mit Apps für Behinderte beschäftigt:

Was bedeutet Accessibility?

Accessibility ist englisch und bedeutet wörtlich übersetzt Zugänglichkeit. Gemeint ist aber Barrierefreiheit. In folgendem Artikel wird erklärt was Accessibility bedeutet.

barrierefreie Informationstechnik – Beratung

Wenn Sie Beratung möchten in Sachen barrierefreie Informationstechnik dann schreiben Sie mir eine Mail an info@marlem-software.de oder rufen Sie mich an: 07121/504458 .

Barrierefreies Webdesign mit Google Tools

Das Unternehmen Google hat Tools entwickelt, die das überprüfen von barrierefreiem Webdesign erleichtern.

Rachel Shearer, Software-Ingenieur bei Google erklärt: „Alleine die Zahl der Sehbehinderten in den USA ist größer, als die Menge aller Internetnutzer in Kanada“.
Google sah deswegen die Notwendigkeit, Testwerkzeuge zu entwickeln um das barrierefreie Webdesign voran zu treiben. Es gibt nun „Accessibility Developer Tools“ für den Chrome Browser. Diese Erweiterung ist Open Source und funktioniert bei Google-Browser Chrome ab Version 21.0.137.1. Es ist darauf zu achten, dass „experimentelle Erweiterungen“ in dein Einstellungen aktiviert ist.

Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0

Beim barrierefreien Webdesign geht es darum, eine Webseite so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen wahrnehmbar ist. Nachdem im Gleichstellungsgesetz von 2002 festgelegt wurde, dass Webseiten und Programme barrierefrei gestaltet werden sollen, wurde die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland ins Leben gerufen. Am 22. September 2011 trat nun die BITV 2.0 in Kraft.

Barrierefreies Webdesign – Definition

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen, auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wahrgenommen und bedient werden können.

Hier noch ein Youtube-Video dass barrierefreies Webdesign erklärt:

Das Gesetz

Im Mai 2002 wurde ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, welches die Benachteiligung von behinderten Menschen verhindern soll. In diesem Gesetz gibt es den § 12a Barrierefreie Informationstechnik in dem staatliche Einrichtungen dazu verpflichtet sind, ihre Webseiten und Programme barrierefrei zu gestalten. Nun musste erst einmal definiert werden, welche Kriterien eine Webseite erfüllen muss, damit sie barrierefrei ist.

Richtlinien: WCAG 2.0 und BITV 2.0

Die WCAG Working Group ist eine internationale Arbeitsgemeinschaft, welche die Richtlinien erarbeitet hat. Veröffentlicht wurde die WCAG 2.0 von der W3C. Leider ist es im Bürokratenstaat Deutschland nicht möglich, diese Richtlinien 1 zu 1 zu übernehmen. Wir deutschen benötigen unbedingt was Eigenständiges, eine VERORDNUNG: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 .

Private und kommerzielle Webseiten sind nicht verpflichtet, ihre Webseite nach BITV 2.0 barrierefrei zu gestalten. Dass es von Privatpersonen, die oft auch Baukastenwebseiten haben, nicht verlangt werden kann, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, leuchtet mir sofort ein. Warum kommerzielle Webseiten nicht dazu verpflichtet werden, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Personen, die aufgrund Ihrer Behinderung nicht selbstständig das Haus verlassen können, aber geistig sehr wohl in der Lage sind, Einkäufe zu tätigen, verwenden das Internet sehr häufig als Einkaufsmöglichkeit. Renommierte Webseiten mit Einkaufsmöglichkeiten gehören, wenn es nach mir ginge, dazu verpflichtet, ihre Webauftritte barrierefrei zu gestalten. Die Wirtschaft muss endlich lernen, dass behinderte Menschen kein „Störfaktor der Gesellschaft“ sind, sondern potentielle Kunden! In Deutschland gibt es rund 10 Millionen Menschen mit Behinderung. Bei einer Gesamtbevölkerung von 83 Millionen sind das über 10%. Das lohnt sich also sehr wohl.

Die Anforderungen von BITV 2.0

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) wurde am 12.09.2011 vom Bundesministerium Arbeit und Soziales verordnet. Sie richtet sich an die Gestaltung von Informationstechnik. Diese muss Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Internetseiten und den Erwerb von Informationen sowie die Bedienung möglich und zugänglich machen.
Dazu sind diverse anzuwendende Standards, Anforderungen und Bedingungen in verschiedenen Prioritäten zu berücksichtigen. Die Startseite der Website muss laut der BITV 2.0 in Gebärdensprache oder zumindest leicht verständlicher Sprache drei wichtige Bereiche erklären:

  • Informationen zum Inhalt
  • Hinweise zur Navigation der Website
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache

Die Inhalte von BITV 2.0

Die Richtlinien der BITV 2.0 gliedern sich in unterschiedliche Prioritäten. Zur ersten Priorität gehören beispielsweise die folgenden Anforderungen:

  • Zwar existieren einige Ausnahmeregeln, dennoch muss grundsätzlich für jeden Nicht-Text-Inhalt auch eine Text-Alternative bereitgestellt werden, welche den Zweck des Inhalts verdeutlicht.
  • Diese Alternativtexte müssen ebenfalls für alle zeitgesteuerten Medien installiert und angeboten werden. Das betrifft sowohl Videos als auch Audiodateien, für die entweder Untertitel oder Audio-Deskriptionen in Frage kommen.
  • Jegliche Inhalte auf der Website müssen ohne Informations- oder Strukturverlust in verschiedenen Wiedergabeformen abrufbar sein.
  • Den Besuchern der Website muss die Wahrnehmung der Inhalte sowie die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund grundsätzlich möglich gemacht werden.

Auch im Bereich der zweiten Priorität der BITV 2.0 sind einige wichtige Anforderungen für die behindertengerechte Darstellung von Inhalten und visuellen Darstellungen verankert:

  • Besuchern und Inhaltsinteressierten muss genügend Zeit zum Lesen und verarbeiten der Inhalte gegeben werden. Das bedeutet, dass zeitliche Limits für die Inhaltsdarstellung nicht erlaubt sind.
  • Die Zugänglichkeit zur Funktionalität muss über die gesamte Zeitdauer des Seitenbesuchs über eine Tastatur gewährleistet sein. Hierzu eigenen sich beispielsweise Bildschirmtastaturen.
  • Die Inhalte der Seite müssen so dargestellt werden, dass in keinem Fall epileptische Anfälle entstehen können.

Worauf muss ich als Website-Betreiber achten?

Betreiben Sie daher selbst eine Website oder haben Sie es zukünftig vor, ist es wichtig, auf die entsprechenden Anforderungen der BITV 2.0 zu achten. Wie diese zu erfüllen sind, habe ich mit meinem Unternehmen Marlem-Software über die Jahre perfektioniert. Barrierefreies Webdesign orientiert sich an verschiedenen Hauptfaktoren. Diese sind beispielsweise:

  • Die Bereitstellung von Alternativtexten zu allen inhaltlichen sowie durch verschiedene Medien dargestellten Informationen
  • Die Orientierung, Navigation und Steuerung der Website für Personen mit Behinderungen
  • Das Angebot von unterstützenden Hilfsmöglichkeiten wie der Bildschirmtastatur
  • Alternativen Informationsangaben zu Bildern, Videos und Audiodateien

Europäische Union: Webshops müssen barrierefrei werden

Obwohl ich trotz meiner Behinderung und aufgrund des Besitzes eines Pkw nicht gezwungen bin, im Internet einzukaufen, erwerbe ich meine IT-Fachbücher lieber im Web als im Laden. Allein die Suche nach einem freien Behindertenparkplatz kann extrem nervenaufreibend sein. Deswegen sollten auch Webshops sich über Barrierefreiheit Gedanken machen. Die Europäische Union, abgekürzt EU, verpflichtet jetzt auch Online-Händler zur Barrierefreiheit:

  • Barrierefreiheit im E-Commerce – Onlinehändler müssen nachrüsten

Auch wenn in Deutschland wieder viel gejammert wird, weil angeblich die Kosten zu hoch sind, begrüße ich diesen Schritt der Europäischen Union. Deutschland muss lernen, dass das Ausgrenzen von bestimmten Personengruppen gesetzeswidrig ist.

Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn auch Besitzer von gewerblichen Webseiten sich dazu entscheiden könnten, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Bei meinem Unternehmen Marlem-Software erhalten Sie barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 !

Hier noch ein Youtube-Video von mir Webdesign Reutlingen – Zugänglich und barrierefrei als Video:

Weitere Artikel zum Thema:

Barrierefreies Webdesign aus Tübingen und Umgebung von Marlem-Software

Marlem-Software bietet barrierefreies Webdesign aus Tübingen und Umgebung.

Wer im Internet erfolgreich sein möchte, muss überregional bekannt sein. Das barrierefreie Webdesign ist mir ein ganz besonderes Anliegen. Deswegen möchte ich auch in der Region Tübingen Werbung für barrierefreies Webdesign machen. Barrieren im Webdesign gibt es für blinde, für Sehbehinderte und anderes körperlich eingeschränkte Menschen. Menschen im fortgeschrittenen Alter können auch Einschränkungen im Sehen oder Hören besitzen. Barrierefreies Webdesign nimmt Rücksicht auf unterschiedliche Einschränkungen von Menschen. Aufgrund von körperlchen Beeinträchtigungen nutzen behinderte Menschen und Menschen im fortgeschrittenen Alter, das Internet mehr, als andere Menschen. Behinderte Menschen kaufen oft im Internet ein, weil viele Behinderte ohne fremde Hilfe das Haus gar nicht verlassen können. Die Wahl des Online-Shops hängt zu 100% davon ab, ob er für behinderte Menschen zugänglich(=Accessibility) ist oder nicht. Also auch bei Online-Shops spielt barrierefreies Webdesign eine wichtige Rolle! Wenn Sie aus der Region Tübingen sind und einen Online-Shop besitzen den Sie auf barrierefreies Webdesign umstellen möchten, dann sind Sie bei mir richtig.

Letztes Jahr ist die BITV 2.0 in Kraft getreten. Sie ist die gesetzliche Grundlage für barrierefreies Webdesign. Ich kenne den Inhalt der BITV 2.0 und kann Sie dementsprechend kompetent beraten.

Übrigens, auch die Suchmaschnen freuen sich sehr über Webseiten mit einem barrierefreien Webdesign. Barrierefreies Webdesign ist also eine gute Vorraussetzung für eine erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung.

Mein Unternehmen bietet barrierefreies Webdesign aus der Region Tübingen.

Sind Sie interessiert? Dann Rufen Sie mich an: 07121/504458

Barrierefreies Webdesign in Reutlingen und Tübingen

In diesem Artikel geht es um barrierefreies Webdesign in Reutlingen und Tübingen.

Wenn Sie Ihre Internetseite ohne Barrieren für behinderte und ältere Menschen Gestalten möchten, dann nennt das „barrierefreies Webdesign„. Bei einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft sind Menschen im fortgeschrittenen Alter eine wichtige Zielgruppe für barrierefreies Webdesign. Auch sie sind oft sehr dankbar über Webseiten die nach Richtlinien für barrierefreies Webdesign erstellt worden sind. barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Internetseite auf körperliche und geistige Einschränkungen von Menschen Rücksicht nimmt. Barrierefreies Webdesign ist suchmaschinenfreundlich. Deswegen bringt barrierefreies Webdesign auch mehr Besucher.

Definiton

Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse. Barrierefreiheit gibt es bei Gebäuden, auf der Straße oder in der EDV. Barrierefreiheit in der EDV bedeutet, dass Websites und Software barrierefreier gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Webseite / Software bedienen können.
Behindertengerechtes Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, dass sie auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrnehmbar ist. Es geht also darum dass Websites für alle Menschen wahrnehmbar und erfahrbar sind. Oft kommt auch der Begriff Barrierefreies Internet oder Barrierefreiheit Internet oder barrierefreie Webseiten / Websites / Internetseiten oder accessibility (=Zugänglichkeit) bei Webauftritten oder behindertengerechtes Webdesign anstelle von barrierefreies Webdesign vor. Dies meint aber das Gleiche.

In nachstehenden Video geht es um Webdesign Reutlingen – Zugänglich und barrierefrei

Barrierefreies Webdesign für Reutlingen – Richtlinien

Es werden Richtlinien benötigt, um zu beurteilen ob eine Website nach den Grundlagen des barrierefreien Websites erstellen, erstellt wurde. So existieren internationale und nationale (also für Deutschland geltende) Richtlinien für solche Sites.

International gelten die Web Content Accessibility Guidelines wcag 2 .

In Deutschland gilt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Wenn ich eine Webseite z. B. aus Österreich frei von Barrieren machen soll, wende ich die WCAG 2 an. Bei Seiten aus Deutschland die BITV 2.0 .

accessibility bei Websites gibt es also national und international.

Auch in der Fachliteratur wird die Bedeutung von barrierefreies Webdesign immer wichtiger. Für mich ist barrierefreies Webdesign ein Qualitätsmerkmal.

barrierefreie Webseiten in Reutlingen und Tübingen – Testen

Es gibt noch immer keine Webseite oder Software mit der es möglich ist, eine Webseite auf Barrierefreiheit automatisiert zu testen. Die
Kriterien sind so komplex dass sie nur von einem Menschen der systematisch die Richtlinien durch geht überprüft werden können. Das ist aber auch ganz gut so, weil es eingeschränkten Menschen eine Möglichkeit bietet mit ihrem behinderungsbedingtem Fachwissen Geld zu verdienen. In Deutschland wird auf behindertengerechtes Webdesign nach der BITV 2.0 getestet.

Das Bild zeigt ein Formular barrierefrei gestaltet mit Tastenkürzel und guter Anzeige des Tastenfokus
Das Bild zeigt ein barrierefreies Formular mit Tastenkürzel und gut sichtbaren Tastaturfokus.

Webdesign für Menschen mit Behinderung in der Fachliteratur

Früher wurde das Thema in der Fachliteratur nie erwähnt! Inzwischen sehe ich es mit Freude, dass Bücher die “Professionelles Webdesign” im Titel haben, ein extra Kapitel diesem Thema widmen. Websites ohne Barrieren gelten also inzwischen als professionell! Das erste Buch zu diesem Thema hat Jan Eric Hellbusch geschrieben.

Zugänglichkeit bei Internetseiten für Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets

Viele Menschen mit Behinderung, ich auch, sind begeisterter Nutzer von Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Deswegen bringt eine Webseite erstellt nach den Richtlinien der Barrierefreiheit auch hier Vorteile! Achten Sie darauf, dass Webauftritte für Mobiltelefone ebenfalls frei von Barrieren umgesetzt werden.

Der Blog von Marlem-Software angezeigt auf einem Ipad
Die Ipad-Ansicht von Marlem’s Blog

Barrierefreies Webdesign für Unternehmen aus Reutlingen

Am 12. Mai 2017 war ich in Stuttgart in der Hochschule der Medien und habe folgenden Vortrag gehalten:
Accessibility Day 2017 in der Hochschule der Medien Stuttgart. Mein Vortrag kann online angeschaut werden: Who cares. Warum sich Unternehmen jetzt um digitale Barrierefreiheit kümmern sollten

Ich biete barrierefreies Wedesign in Reutlingen und Tübingen.

Wenn Sie Ihre Webseite nach den Richtlinien für barrierefreies Webdesign gestalten möchten, sprechen Sie mit mir: 07121/504458 oder schicken Sie eine Mail: info@marlem-software.de .


Weitere Artikel zum Thema:

SEO und Barrierefreiheit – Ein Traumteam

Gastartikel von  lomali

Wie versprochen, befasse ich mich heute mit den zwei – für uns sehr wichtigen – Themen SEO und Barrierefreiheit. Ihr meint sicher, dass sowohl die Suchmaschinenoptimierung als auch die Barrierefreiheit sehr komplexe Themen sind und man für deren Beachtung viel Geld ausgeben muss.

Wenn Unwissenheit im Spiel ist, gibt es wie in vielen Bereichen im Leben Vorurteile, die gar nicht oder nur zum Teil stimmen. Auch bei diesen zwei Themen gibt es Vorurteile und oft sind das die Gleichen.

Aktualisierung bitte!
Diese zwei Themen haben nicht nur gemeinsame Vorurteile, wie Zeitintensiv, kostspielig und kompliziert, sondern müssen zusammen behandelt werden, da sie in sehr vielen Bereichen ineinander reinspielen.

Wenn man z. B. eine zwei Jahre alte Webseite für die Suchmaschinen und Barrierefreiheit optimieren möchte, ist das klar zeitintensiv und diese Zeit möchte auch bezahlt werden.

Die Ursache, dass eine nachträgliche Optimierung oftmals – muss es aber nicht sein – zeitintensiv ist, liegt nicht in der Komplexität der Themen. Eher sind die vielen selbsternannten Webdesigner schuld. Sie verfügen oftmals über altes HTML-Wissen oder meinen, man könne mit Generatoren, wie es sie zu tausende im Internet gibt, eine korrekt strukturierte Webseite basteln.

Dieser Umstand führt dazu, dass sehr viele Webseiten nicht richtig strukturiert sind und auf alten HTML-Standards aufbauen.

Der aktuelle HTML-Standard XHTML 1.0 und das neue HTML5 zwingen Programmierer dazu, optimiert für Suchmaschinen und Barrierefreiheit zu arbeiten.

Der richtige Weg
Man kann z. B. bei XHTML 1.0 den Doctype STRICT verwenden. Mit diesem Doctype sind die Regeln für das HTML-Dokument besonders streng definiert (einige tags sind z.B. nicht mehr erlaubt). Bei Regelverstoss werden die Fehler umgehend vom W3C-Validator gemeldet. Er prüft beispielsweise ob alle Bilder einen Alternativtext haben. Auch überprüft er die korrekte Codierung und Strukturierung der Webseite.

So bemüht sich der Webdesigner von Anfang an richtig und genau zu arbeiten. Dadurch werden automatisch die elementaren Grundlagen der SEO und Barrierefreiheit berücksichtigt.

Ein Tipp an alle jungen Webdesigner am Rande:
Die Struktur und die Gestaltung einer guten Webseite ist immer gut in HTML- und CSS-Definitionen aufgeteilt.

Was hat SEO eigentlich mit Barrierefreiheit zutun?
Viele Leute schauen diese zwei wichtigen Themen immer getrennt an und produzieren so gegebenenfalls mehr Kosten bei der Realisierung der Webseite.

Wenn man sich aber einmal vor Augen führt, wie die Suchmaschinen mit ihren Webcrawlers die eigene Webseite durchsuchen und analysieren, dann erkennt man, dass dieses Vorgehen sich gar nicht sehr von den Vorgehen eines Screen-Readers für sehbehinderte Besucher unterscheidet.

Ein sehr interessanter Bereich der Barrierefreiheit ist die Medienvielfalt im Internet. Seh- und Hörbehinderte können Videos bzw. Musik nicht wahrnehmen. Eine barrierefreie Webseite muss deshalb immer eine Alternative zu den Medien bieten, eine Transkription.

Wenn wir nun den Schritt zur Suchmaschinenoptimierung machen, können wir mit Transkriptionen unserer Medien unsere Platzierung in den Suchmaschinen verbessern. Bis heute können die Webcrawlers noch keine Videos und Musik auf Stichworte durchsuchen oder analysieren.

Es gibt noch viel mehr Bereiche einer Webseite in denen sich SEO und Barrierefreiheit ergänzen.

Mehr Vorbereitung, geringere Kosten
Ihr seht wie man mit geringem Aufwand gerade zwei sehr wichtige Themen einer guten Webseite umsetzen kann. Kleinerer Aufwand heisst auch tiefere Kosten bei der Realisation.

Wie schon oben geschrieben, ist die nachträgliche Optimierung sehr viel mühsamer und teuerer. Deshalb muss man schon in der Planungsphase und bei der Gestaltung bzw. Programmierung sich Gedanken machen, wie weit man in die SEO und Barrierefreiheit reingehen möchte.

Es wäre vielleicht sinnvoll mangels Kenntnisse in diesen Bereiche auch Fachleute hinzuziehen. Je nach Budget nur als Berater oder auch als Teammitglied bei der Realisation der Webseite.

Alles das muss man schon in den ersten Stunden des Projektes berücksichtigen, ansonsten kostet es unnötig viel mehr.

Und nun?
Ich hoffe, dass ihr euch ein Bild über die Verbindung und Wichtigkeit dieser zwei Themen machen könnt. Es gibt noch vieles zu entdecken und ich habe nur wenige Punkte erwähnt. Gebt uns doch ein Feedback. Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr mit eurer Webseite bei der Suchmaschinenoptimierung und Barrierefreiheit gemacht habt. Vielleicht wollt ihr ja eine neue Webseite erstellen und braucht einen Fachmann. Wir helfen euch sehr gerne!

Was ist die „Web Accessibility Initiative“ (WAI)?

Es gibt einige Begriffe die im Zusammenhang mit Barrierefreies Internet immer wieder vorkommen. Hier möchte ich erläutern, was sich hinter den Begriff „Web Accessibility Initiative“ verbirgt.

Die Web Accessibility Initiative(WAI) ist eine Arbeitsgruppe der W3C , die sich mit dem barrierefreien Zugang zum Internet beschäftigt. Die W3C ist das World Wide Web Consortium-Gremium, welches sich um die Standardisierung des World Wide Web(=Internet) kümmert.

Das Ziel der WAI (Web Accessibility Initiative) ist es, das Internet möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sind auch eine Zielgruppe der WAI (Web Accessibility Initiative).

Die „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ (WCAG 1.0) beinhalten Anforderungen an die Webseitenprogrammierung als auch an Inhaltsarchitekturen, Layout-Grundlagen und Technik-Verwendung. Sie wurden von der Web Accessibility Initiative veröffentlicht.

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland, baut auf die Web Content Accessibility Guidelines 1.0 auf.