Barrierefreies Webdesign – Ausführliche Erklärung in Text, Bild und Video

Vor ca. 10 Jahren begann mein Interesse für barrierefreies Webdesign. Hier im „Schwabenländle“ gibt es noch immer viele Leute die so gar keine Ahnung haben um was es eigentlich geht wenn ich über Webdesign für Menschen mit Behinderungen rede. Deswegen schreibe ich nochmal einen ausführlichen Blogartikel in dem ich erkläre was behindertengerechtes Webdesign bedeutet und warum es wichtig ist, dass ALLE Seiten im Internet auf barrierefrei werden! Das Thema Barrierefreiheit bei Webdesign wird immer wichtiger, weil es auch ältere Menschen betrifft. Weil es mir sehr wichtig ist, damit Sie barrierefreies Webdesign verstehen, wird dieser Artikel sehr ausführlich. Das Thema barrierefreies Webdesign bzw. nutzbares Internet oder “Barrierefreiheit Internet” wird immer wichtiger. Aktion Mensch setzt sich auch stark dafür ein, dass Seiten im Internet frei von Barrieren gestaltet werden.

Definiton

Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse. Barrierefreiheit gibt es bei Gebäuden, auf der Straße oder in der EDV. Barrierefreiheit in der EDV bedeutet, dass Websites und Software barrierefreier gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Webseite / Software bedienen können.
Behindertengerechtes Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, dass sie auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrnehmbar ist. Es geht also darum dass Websites für alle Menschen wahrnehmbar und erfahrbar sind. Oft kommt auch der Begriff Barrierefreies Internet oder Barrierefreiheit Internet oder barrierefreie Webseiten / Websites / Internetseiten oder accessibility (=Zugänglichkeit) bei Webauftritten oder behindertengerechtes Webdesign anstelle von barrierefreies Webdesign vor. Dies meint aber das Gleiche.

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Der Webshop von Oma Eingeschränkt bekommt Besuch von der Suchmaschine Bärbel

Vor Weihnachten habe ich über den Webshop von Oma Eingeschränkt geschrieben um klar zu machen, dass barrierefreies Webdesign nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig ist. Link zu Geschichte: Oma Eingeschränkt bekommt vom Weihnachtsmann eine Webseite mit barrierefreies Webdesign . Heute bekommt der Webshop von Oma Eingeschränkt Besuch von der Suchmaschine Bärbel. Bärbel ist eine betagte Suchmaschine mit einem kleinen Wodka-Tick und wurde von Karl Kratz erfunden. Sie werden erstaunt sein liebe Leser, wie sehr sich die Suchmaschine Bärbel über den barrierefreien Webshop von Oma Eingeschränkt freut. Barrierefreies Webdesign  hat auch große Vorteile für die Suchmaschinenoptimierung!

Oma Eingeschränkt geht es wieder besser

Im oben verlinkten Blogartikel konnten Sie lesen wer Oma Eingeschränkt ist und dass Sie in sehr kurzer Zeit sehr viel Krankheiten bekam. Der Weihnachtsmann machte Ihren Webshop barrierefrei. Danach war Oma Eingeschränkt in der Lage Ihren Webshop trotz Krankheiten zu bedienen und freute sich, dass nun auch Menschen mit Behinderungen Ihrem Webshop einkaufen können. In Deutschland leben 12 Millionen Menschen mit Behinderung .
Die Krankheiten von Oma Eingeschränkt sind alle etwas besser geworden. Aber so gesund wie sie früher mal war wird Oma Eingeschränkt wohl nicht mehr!

Die Suchmaschine Bärbel entdeckt den Webshop Oma Eingeschränkt

Bärbel ist mal wieder unterwegs im Internet um Webseiten neu zu besuchen oder noch nie besuchte Webseiten sich anzuschauen. In Ihrer Hand stets griff bereit, die Wodkaflasche. Plötzlich entdeckt Bärbel eine Webseite die Ihr völlig unbekannt war. Kurz entschlossen „biegt“ Bärbel ab und entdeckt den Webshop von Oma Eingeschränkt.

Bärbel freut sich über fehlende Intros und Flashfilme

Bärbel jubelt „Super, da bin ich ja gleich auf der richtigen Webseite. Ich mag es gar nicht, wenn vor der eigentlichen Webseite noch irgendwelche Vor- bzw. Introseiten kommen wo eigentlich nur aufhalten. Mich interessiert doch nur die richtige Webseite und nicht irgendwelche langweilige Vorankündigungen. Diese Filme, die mit Flash erstellt werden sind auch voll doof! Da kann ich doch gar nichts lesen und bekomme somit vom ganzen Film nichts mit! Aber hier fehlt das alles zum Glück. Ich komme ohne Barrieren auf die Webseite!“.

Die Suchmaschine Bärbel mag keine Frames

Bärbel nimmt einen großen Schluck aus der Wodkaflasche und denkt weiter laut nach während sie sich den Webshop von Oma Eingeschränkt weiter anschaut: „Ich habe auch keine Rahmen … öhm ich meinte Frames gesehen. Die „Dinger“ bringen mich ständig durcheinander! Aber der Programmierer des Webshops hat das Problem der Navigation ohne Frames gelöst! Sehr gut! Auch hier gibt es keine Barriere für mich als Suchmaschine!“

Bärbel ist begeistert von Alternativtexten bei Bildern

Bärbel möchte nun die Bilder untersuchen. Sie seufzt: „Irgendwie blöd, mit Bildern fange ich zunächst mal gar nichts an. Ich kann Bilder nicht sehen, ich kann doch nur Text lesen. Irgendwie ist das ne ganz schön doofe Einschränkung. Ich fühle mich auf Webseiten mit vielen Bildern so richtig behindert … Webseiten von Fotografen haben oft viele Bilder. Da schaue ich kurz drauf und gehe dann wieder. Solche Seiten bringen mir echt gar nichts. Ja, irgendwie ist nicht sehen und nur lesen können eine richtige Behinderung!“. Bärbel nimmt einen Schluck Wodka und wird leicht melancholisch: „Bin ich überhaupt eine gute Suchmaschine, wenn ich nur lesen kann?“.
Als Bärbel sich die Bilder anschaut strahlt sie plötzlich: „Cool, die Bilder haben Alternativtexte! Das bedeutet, dass ich lesen kann was auf den Bildern zu sehen ist. Was für ein genialer Programmierer war hier am Werk.

Bärbel freut sich über Textalternativen bei Videos

Mutig und voller Zuversicht schaut die Suchmaschine Bärbel sich die Videos an. Tatsächlich, auch hier gibt es Alternativtexte. Bärbel fühlt sich zum ersten mal auf einer Webseite mit Videos so richtig wohl!

Sogar gültiges HTML, Wow !

Als letztes möchte Bärbel sich noch anschauen ob der Web-Programmierer die „Befehle“ korrekt eingesetzt hat. Bei der „Auszeichnungssprache“ HTML, mit der Webseiten programmiert werden, heißen die „Befehle“ Tags. Für diese Tags gibt es eine Art Rechtschreibregel. Wenn diese eingehalten wird, nennt sich das „gültiges HTML“. Dieses gültige HTML ist für Suchmaschinen sehr wichtig!
Die Suchmaschine Bärbel nimmt nochmal einen großen Schluck Wodka und liest sich das HTML durch. „Perfekt!!! Alles korrekt, gültiges HTML!“ Bärbel kann ihr Glück kaum fassen!
Im HTML stehen Kommentare in denen der Weihnachtsmann, der ja die Webseite barrierefrei gemacht hat, erklärt das der Webshop nach den Grundlagen des barrierefreies Webdesign erstellt wurde und warum es wichtig war und welche Krankheiten Oma Eingeschränkt hatte. Bärbel lief eine Träne des Mitgefühls die Suchmaschinenbacke runter als sie das las. Tief bewegt murmelte sie „Oma Eingeschränkt, weil deine Webseite so super toll für mich zum lesen war und es überhaupt keine Barrieren für mich gab, wird deine Webseite so richtig weit vorne landen, das verspreche ich Dir! Du bekommst Webseitenbesucher ohne Ende!“. Bärbel nahm den letzten Schluck Wodka aus der Flasche. Ihre Stimmung wurde wieder besser und Sie freute sich, dass dieser Webshop so super toll für sie zu lesen war. Sie zog weiter und sang überschwenglich: „barrierefreies Webdesign, so sollen alle Webseiten sein, barrierefreies Webdesign, ach wie ist das fein. Barrierefreies Webdesign soll im ganzen Internet vorhanden sein, barrierefreies Webdesign …“

Nach ein paar Tagen war der Webshop von Oma Eingeschränkt unter den für sie wichtigen Suchbegriffen tatsächlich ganz weit vorne in der Suchmaschine und die Zahl der Einkäufer vervielfachten sich!

barrierefreies Internet – Was ist das?

Der Begriff barrierefreies Internet wird laut Google Keyword Planner oft gesucht. Deswegen schreibe ich einen eigenen Blogartikel über barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Gesetzliche Grundlage

Im Mai 2002 wurde von der Bundesregierung ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Das Gesetz soll Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vermeiden. In diesem Gesetz gibt es einen § 11 Barrierefreie Informationstechnik in dem folgendes steht:

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.
(2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(3) Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.
(4) Unberührt bleiben die Regelungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zugunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
(5) Die Pflichten aus Abschnitt 2a gelten nicht für Websites und mobile Anwendungen jener öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete oder für diese konzipierte Dienstleistungen anbieten.
(6) Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen des Bundes ausnahmsweise absehen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden.
(7) Der Bund wirkt darauf hin, dass gewerbsmäßige Anbieter von Websites sowie von grafischen Programmoberflächen und mobilen Anwendungen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, aufgrund von Zielvereinbarungen nach § 5 Absatz 2 ihre Produkte so gestalten, dass sie barrierefrei genutzt werden können.
(8) Angebote öffentlicher Stellen im Internet, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden, sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten.

Barrierefreies Internet – Definition

Barrierefreies Internet bedeutet, dass Internetseiten / Webseiten so gestaltet sind dass sie keine Barrierefreien bzw. Hindernisse für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben. Barrieren können sein:

  • zu kleine Schriftgrößen
  • zu wenig Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe
  • Internetseiten sind nicht komplett per Tastaturbedienbar
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Keine Frames

Barrierefreies Internet ist gleichbedeutend wie barrierefreies Webdesign.

Barrierefreies Internet – Zielgruppe

Die Hauptzielgruppe von barrierefreies Internet sind Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderung bekommen durch die Nutzung des Internets ganz neue Möglichkeiten. Webshops bieten die Möglichkeit einkaufen zu können ohne das Haus zu verlassen. Social Media-Plattformen bieten die Möglichkeit Bekanntschaften zu knüpfen auch wenn die Person in einem Behindertenheim wohnt.
Eine weitere Zielgruppe von barrierefreies Internet sind ältere Menschen. Ältere Menschen können ähnliche Einschränkungen haben wie Menschen mit Behinderungen. Wenn im Alter die Sehkraft nachläßt wird es schwer Texte auf Webseiten zu lesen die eine sehr kleine Schriftgröße haben. Farbfehlsichtigkeiten können ebenso altersbedingt auftreten. Deswegen sind ältere Menschen ebenso eine Zielgruppe für barrierefreies Internet.

Barrierefreies Internet – Richtlinien

Damit barrierefreies Internet umgesetzt werden kann sind Kriterien notwendig die festlegen wann eine Webseite barrierefrei ist. Diese Kriterien werden als Richtlinien zusammengefasst. Es gibt nationale Richtlinien die nur in Deutschland gelten und internationale Richtlinien.
Nationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0
Internationale Richtlinien: Barrierefreies Webdesign mit der WCAG 2.0
Wenn ich zum Beispiel eine Webseite aus Österreich barrierefrei machen soll nehme ich die WCAG 2.0.

Barrierefreies Internet – Testen

Wie kann barrierefreies Internet getestet werden? Die Kriterien für barrierefreies Internet sind so komplex, dass es nicht möglich ist, diese per Software zu überprüfen. Einzelne Kriterien können automatisiert überprüft werden, aber alle Kriterien funktionieren nicht. Barrierefreies Internet testen bedeutet also von Hand die Webseiten anhand der entsprechenden Richtlinien zu überprüfen.

Barrierefreies Internet ist für alle Menschen wichtig

Stellen Sie sich vor Sie brechen sich den rechten Arm und können deswegen diesen für die Bedienung des Computers nicht einsetzen. Sie haben plötzlich eine körperliche Einschränkung die Sie daran hindert den Computer so zu bedienen wie gewohnt. Plötzlich kann es sein, dass Sie ebenfalls von Barrierefreies Internet profitieren.
Barrierefreies Internet ist also für alle Menschen wichtig!

Barrierefreies Internet für Mobiltelefone Ipads und Tablets

Viele Behinderte nutzen sehr gerne Smartphones, Iphones, Ipads und Tablets. Ich übrigens auch! Diese Geräte verschaffen Menschen mit Behinderungen viele neue Möglichkeiten. Dieswegen ist barrierefreies Internet für diese Mobilgeräte ebenso sehr wichtig.

Barrierefreies Internet bringt Erfolg!!!

Barrierefreies Internet sorgt definitiv mehr Besucher. Wenn Ihre Webseiten barrierefrei sind bekommen Sie auch Behinderte Webseitenbesucher. Es gibt ca. 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Das sind alles potentielle Webseitenbesucher bzw. Kunden. Barrierefreies Internet bringt Erfolg!

Barrierefreies Internet – an wen kann ich mich wenden?

Haben Sie Lust bekommen auf barrierefreies Internet und suchen jemand der Ihnen dabei hilft? Dann rufen Sie mich an: 07121/504458

barrierefrei Web – was ist das?

Beim surfen finde ich immer wieder Begriffe, die nicht eindeutig sind für Nichtfachleute. Der Begriff „barrierefrei Web“ klingt grammatikalisch furchtbar, taucht aber oft im Internet auf. Deswegen hier eine kurze Erklärung was „barrierefrei Web“ bedeutet.

Barrierefrei Web ist eine Kurzform von barrierefreies Webdesign. Barrierefreies Webdesign hat das Ziel dass Internetseiten so gestaltet sind, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen eine Webseite nutzen können.
Seit 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen. In diesem Gesetz werden staatliche Einrichtungen dazu verpflichtet Ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Das Web (=Internet) ist so wichtig, dass es allen Menschen zu Verfügung stehen soll. Deswegen soll barrierefreies Web für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und andere Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Welche Vorteile hat barrierefrei Web:

  • Es ist frei von Darstellungsfehlern
  • Es ist suchmaschinenfreundlich
  • Es ist einfacher zu pflegen
  • Es ist funktionaler
  • Es ist langlebig
  • Im Fall von Unternehmenswebseiten sorgt es für mehr potentielle Kunden
  • Es ist auch für Smartphones und Iphones zugänglich

Hier einige Kriterien für barrierefrei Web:

  • Bilder benötigen Alternativtexte damit sie von der Software von Blinden wahr genommen werden können.
  • Ausreichend Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe ist für Farbenblinde wichtig
  • Eine skalierbare(=mit Hilfe des Browsers vergrößerbare) Schrift ist für Sehbehinderte wichtig
  • Keine Frames verwenden ist für blinde Menschen wichtig
  • Leichte bzw. einfache Sprache ist für Menschen mit Lernbehinderung wichtig

Folgende Blogartikel beschäftigen sich mit barrierefrei(es) Web:

Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe
Warum ist barrierefreies Webdesign für Unternehmen wichtig?

 

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten

In der BITV 2.0 in der Anforderung 3.1 ist zu lesen „Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten“. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Das Internet ist für alle da. Menschen mit Hauptschulabschluss, mit Mittlere Reife, mit Abitur, mit Lernbehinderung und mit geistiger Behinderung. Dies hat Konsequenzen für die Gestaltung von Texten auf Webseiten. Ebenso sollte auch der Browser wissen welche Sprache auf der Webseite verwendet wird. Aber lange Rede kurzer Sinn, ich erkläre es der Reihe nach.

Hauptsprache der Webseite angeben

Damit Screenreader wissen in welcher Sprache eine Webseite geschrieben ist, müssen Sie die Hauptsprache der Webseite angeben. Wenn Sie Ihre Webseite auf HTML5 schon umgestellt haben, können Sie die Hauptsprache so angeben:
<html xml:lang=“de“ lang=“de“>
Screenreader können den gelesen Text in Braille übersetzen oder vorlesen. Damit das vorlesen klappt muss eine Wortliste in der richtigen Sprache geladen werden.

Anderssprachige Abschnitte ausgezeichnet

Wenn Sie innerhalb einer Seite die Sprache wechseln müssen Sie das ebenfalls mit dem Lang-Attribut kennzeichnen. So können Sie einzelne Abschnitte in anderen Sprachen schreiben, so dass die Screenreader es erkennen.

Anderssprachige Wörter ausgezeichnet

Einzelne Wörter die in einer anderen Sprache geschrieben werden, müssen ebenfalls mit dem Lang-Attribut ausgezeichnet werden.

Diese Kriterien sind wichtig, damit der Screenreader von blinden und sehbehinderten Menschen mit Webseiten klar kommen. Jetzt kommen Kriterien für Webseitenbesucher.

Vermeiden Sie verschachtelte Sätze

Menschen mit einer Lernbehinderung haben Probleme mit verschachtelten Sätzen. Deswegen sollten Sie Ihre Sätze kurz halten und lieber mehrere Sätze schreiben.

Vermeiden Sie Fachausdrücke, wenn es möglich ist

Auf Webseiten für ein bestimmtes Fachgebiet wird gerne mit Fachchinessisch (=Fachausdrücke) um sich geworfen. Wann immer es geht, sollten Sie Fachausdrücke vermeiden. Eine andere Idee ist, dass Sie Fachausdrücke in einem Nebensatz erklären, oder Sie erstellen ein Lexikon in dem Sie die Fachausdrücke erklären.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, haben Sie die Anforderung 3.1 „ Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten“ erfüllt.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: was bedeutet valides HTML?

In diesem Artikel erkläre ich was HTML ist, was „valide“ bedeutet und warum das für barrierefreies Webdesign eine wichtige Rolle spielt.

Bevor ich zu barrierefreies Webdesign komme, möchte ich für alle nichtfachmenschen die zu verwendeten Begiffe erklären. HTML (HyperText Markup Language) ist eine Dokumentbeschreibungssprache. HTML besitzt Kommandos, die sogenannten Tags, mit denen Webseiten geschrieben(=entwickelt) werden.

Was bedeutet „valide“? Statt valide könnte auch das Wort „gültig“ verwendet werden. Valides HTML bedeutet dass die Schreibweise der HTML-Tags gewisse „Schreibregeln“ entspricht und somit gültig ist. Wenn Sie jetzt Ihre Webseite auf valides HTML überprüfen möchten, können Sie das mit dem HTML-Validator durchführen. Wenn Ihre Webseite oder eine Unterseite bei der Überprüfung Errors(=Fehler) enthält ist Ihre Webseite nicht valide und somit auch nicht barrierefrei! Warum ist das so?

Menschen mit Behinderungen surfen nicht immer mit dem Microsoft BrowserInternet Explorer“ nur weil dieser standardmäßig installiert ist. Behinderte suchen sich den Browser aus, der aufgrund Ihrer körperlichen Einschränkung am besten geeignet ist. Wenn eine Webseite valides HTML enthält, ist meistens(leider nicht immer) gewährleistet dass diese Webseite in jedem Browser korrekt dargestellt wird. Wenn Webentwickler nicht validen HTML-Code erstellen weil es bei den aktuellen Browsern funktioniert, kann es ein „böses“ erwachen geben, wenn die Browser ihre Bereitschaft „fehlerhaftes HTML richtig anzuzeigen“ verändern.

Ein weiterer Grund warum valides HTML für barrierefreies Webdesign wichtig ist, sind Screenreader . Blinde und Sehbehinderte Menschen verwenden einen Screenreader um überhaupt einen Computer / Laptop bedienen zu können. Der Screenreader kann den Inhalt einer Webseite nur dann korrekt „lesen“ wenn die Webseite valides HTML enthält.
Damit Sie jetzt nicht einfach sagen „es gibt so wenig Blinde das lohnt sich nicht“ würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diesen Link gründlich studieren „Blindheit und Sehbehinderung in Deutschland“ .

Dadurch das viele Menschen mit Behinderungen in Heime, Sonderkindergärten und Sonderschulen untergebracht sind, ist es vielen Menschen gar nicht klar wie viel behinderte Menschen in Deutschland leben.

Die BITV 2.0  schreibt valides HTML zwingend vor! Das bedeutet, wenn Ihre Webseite barrierefrei nach BITV 2.0 sein soll, muss sie valides HTML enthalten.

Zum Schluss möchte ich noch einen persönlichen Grund anführen warum ich schon immer auf valides HTML geachtet habe. Für mich ist es ein Qualitätsmerkmal! So wie ein Aufsatz ohne Rechtschreibfehler zeigt, dass der Autor des Aufsatzes die Rechtschreibregeln perfekt beherrscht, so zeigt eine Webseite die valides HTML enthält, dass der Entwickler die HTML-Syntax beherrscht. Wenn Ihre Webseite HTML-Valide ist, zeigen Sie, dass Sie Ihr „Handwerk“ verstehen.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Ist barrierefreies Internet und barrierefreies Webdesign zwei verschiedene Dinge?

Als Computer und oder Internetneuling ist die Begriffswelt sehr verwirrend. Wenn Sie Ihre Webseite für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich machen möchten müssen Sie in Google nach jemand suchen der das kann. Aber nach welchem Begriff suchen Sie? Barrierefreies Internet oder barrierefreies Webdesign oder ganz anders? In diesem Artikel verrate ich es!

Zunächst einmal zur Begriffsklärung. „Barrierefreies Internet“ ist ein sehr unglücklicher Begriff. Der Begriff „Internet“ ist sehr allgemein. Schließlich besteht das „Internet“ aus mehrere Webseiten. Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, in diesem Fall Webseiten, uneingeschränkt nutzbar sind für alle Menschen. Insbesondere soll Barrierefreiheit auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rücksicht nehmen. Ein Barrierefreies Internet würde also bedeuten, dass alle Webseiten im ganzen Internet barrierefrei sind. Das ist aber mit barrierefreies Internet nicht gemeint.

Nach was klingt barrierefreies Webdesign? Webdesign ist die Gestaltung, der Aufbau und die Nutzerführung von Webseiten. Es geht also nur am Rande um Optik, sondern eher um Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit. Leider wird oft mit Webdesign optische Eindrücke und Farbgestaltung verbunden. Da dies Kriterien sind die von jedem Menschen individuell gesehen werden, eignen sie sich nicht als Wesensmerkmal für Webdesign. Zur Gestaltung, Aufbau und Nutzerführung gibt es klare Regeln.

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite bei der Gestaltung, dem Aufbau und der Nutzerführung auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rücksicht nimmt.

Wenn Sie jemamd suchen der Ihre Webseite barrierefrei macht, sollten Sie eigentlich nachdem Suchbegriff „barrierefreies Webdesign“ suchen. Da aber genauso viel Leute nach „barrierefreies Internet“ suchen, können Sie auch diesen Begriff vewenden. Somit sind diese Begriffe von der Bedeutung her tatsächlich gleich. Da aber „barrierefreies Webdesign“ der gängige Begriff ist, sollten Sie nach „barrierefreies Webdesign“ suchen.

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Alternativen für CAPTCHAs

CAPTCHA bedeutet Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart. Das bedeutet wörtlich: „Vollautomatischer öffentlicher Turing-Test zur Unterscheidung zwischen Computern und Menschen“. Was da genau bedeutet und warum Captchas für barrierefreies Webdesign ein Problem sind und wie Sie dieses Problem lösen, dass erfahren Sie in diesem Artikel.

Leider gibt es heutzutage viele Programme, sie heißen Bots, die völlig ungefragt Formulare mit unsinnigen Texten ausfüllen und dann den Formular-Inhalt abschicken. Der Formular-Inhalt wird per Mail an einen „armen“ Menschen geschickt, der mit diesem Inhalt nichts anfangen kann.

Um sich vor solch unliebsamen Formular-Inhalten und Mails zu schützen wurden die Captchas erfunden. Ein Captcha ist ein Bild auf dem eine Folge von Buchstaben und Zahlen zu sehen ist. Die Zeichen werden mit Absicht etwas verzerrt dargestellt und/oder mit einem komplizierten Hintergrund schwer lesbar gemacht. Sie müssen dann diese Zeichen in ein Eingabefeld eingeben und mit einem Schalter die Eingabe bestätigen.  Nur wenn die dargestellten Zeichen richtig ins Eingabefeld eingegeben wurde, werden die zuvor eingegebenen Formulardaten abgeschickt. 

Grundsätzlich ist die Idee der Captchas ja nicht schlecht, allerdings haben blinde und sehbehinderte Menschen die mit einem Screenreader arbeiten keine Chance das Captcha zu erkennen, weil der Screenreader Bilder nicht „lesen“ kann. Deswegen ist es unabdingbar dass dieses Captcha-Bild einen Alternativtext bekommt, damit das Captcha-Bild barrierefrei ist.

Allerdings steht in der BITV 2.0 folgendes:
„Mindestens eine nicht bildbasierte CAPTCHA-Alternative muss vorhanden sein.“

Also muss noch eine andere Lösung her. Es gibt die Möglichkeit textuelle Aufgaben zu stellen:

Welcher der vier Begriffe passt nicht zu den anderen drei?

Zweig Trapez Kreis Dreieck
Hose schreien sprechen reden
Auto Kugelschreiber Füller Bleistift

Unter den Auswahlbegriffen befindet sich jeweils ein Eingabefeld für die Antwort und ein Schalter zum Abschicken der Antwort. Wenn die Eingaben richtig sind, werden z. B. Die Formulardaten übermittelt.

Eine andere Möglichkeit ist, das einfache Rechenaufgaben gestellt werden und die Zahlen in Buchstaben dargestellt werden.

Beispiel:

Wieviel ist eins plus drei?

Eine weitere Idee ist, dass Sie eine Blacklist(=schwarze Liste) erstellen. Hier stehen Begriffe drin, die einfach in einem Formular nichts zu suchen haben wie z. B. „Sex“, „Kondom“ usw. Bevor das Formular abgeschickt wird, überprüfen Sie ob Begriffe vorkommen, die in Ihrer Backlist vorhanden sind. Wenn ja, wird das Formular nicht abgeschickt.

Was bei den Alternativen zu Captchas wichtig ist: Sie sollten leicht zu lösen sein. Es geht nicht darum einen barrierefreien Intelligenztest durchzuführen, sondern unnötige Mails mit unsinnigen Formulardaten zu verhindern. Sie sollten bei der „Erfindung“ von Captchas bedenken, dass es auch Menschen mit Lernbehinderungen gibt, funktionale Analphabeten oder Menschen mit Migrationshintergrund . Diese Menschen sollten ebenfalls in der Lage sein, Ihre Captchas korrekt auszufüllen.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0: Welche Hilfsmittel gibt es für die Prüfung

Dies ist der erste Artikel in der Reihe „Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0“. Bevor ich die einzelnen Kriterien beleuchte, möchte ich Ihnen verraten welche Hilfsmittel Sie installieren sollten, damit die Prüfung nach BITV 2.0 nicht in Stress ausartet.

Bevor Sie anfangen Webseiten auf Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 zu testen, sollten Sie optimal darauf vorbereitet sein. Deswegen möchte ich hier Hilfsmittel vorstellen, die Ihnen das Leben erleichtern beim Testen.

 

Browser-Erweiterungen

Für den Internet-Explorer und den Firefox gibt es Browser-Erweiterungen zum Testen von barrierefreies Webdesign.
Web Accessibility Toolbar (WAT), Version 2011 für den Internet Explorer Plugin für den Internet Explorer mit zahlreichen nützlichen Funktionen für die Prüfung auf Zugänglichkeit(=barrierefreies Webdesign).

Web Developer Toolbar, Version 1.1.9 für den Browser Firefox und Google Chrome
Erweiterung für Firefox mit zahlreichen nützlichen Funktionen für die Prüfung auf Zugänglichkeit.

Juicy Studio Accessibility Toolbar, Version 1.6 für den Browser Firefox
Erweiterung für Firefox mit Funktionen für die Prüfung von WAI-ARI-Elementen.

Diese 3 Toolbars sollten Sie alle installieren um barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 Testen zu können.

 

Wichtige Webseiten zur Prüfung von barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0

Hier folgen noch einige wichtige Webseiten die Sie kennen sollten:
W3C-Validator
Online-Dienst des W3C zur Prüfung von HTML-Dokumenten auf Validität.

Veraltete Elemente und Attribute
Bookmarklet „Veraltete Elemente und Attribute“

Inhalte gegliedert (  )
Bookmarklet „Inhalte gegliedert“

Was ein W3C-Validator ist und was Bookmarklets sind, erfahren Sie in entsprechenden Artikeln. Hier geht es mir nur darum, dass Sie für Ihre weitere Arbeit alles „griffbereit“ haben.

Mit obigen Hilfsmitteln sind Sie gerüstet um eine Webseite auf barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 zu prüfen.


Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe

Am 22. September 2011 trat die BITV 2.0  in Kraft. Deswegen gibt es jetzt eine Artikelreihe über Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0.

Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, das Menschen mit Unterschiedlichen Einschränkungen / Behinderungen sie wahrnehmen/lesen können. Ich mache ein paar Beispiele:
Blinde und Sehbehinderte die mit einem Screenreader Arbeiten, benötigen bei Bilder Alternativtexte, weil der Screenreader nur lese und nicht sehen kann. Ebenso ist es für Blinde und Sehbehinderte wichtig, dass die komplette Webseite mit der Tastatur bedienbar ist, weil sie nicht mit einer Computermaus arbeiten können. Menschen mit einer Farbsehschwäche benötigen einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe, weil sie sonst die Schrift nicht erkennen können.
In oben genannter BITV 2.0 sind alle Kriterien aufgeführt die erfüllt sein müssen, damit man nach deutschem Recht von barrierefreies Webdesign sprechen kann.

Wenn Sie wissen möchten warum für Unternehmenswebseiten barrierefreies Webdesign wichtig ist sollten sie den Blogartikel „Warum ist barrierefreies Webdesign für Unternehmen wichtig“ lesen.

Folgende Artikel sind geplant:

Wenn Sie weitere Themenwünsche haben, dürfen Sie mir gerne eine Mail schreiben an: info@marlem-software.de oder rufen Sie mich an 07121/504458


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