Accessibility: Richtlinien zur barrierefreier Software-Entwicklung mit .net bzw. C#

In diesem Blogartikel möchte ich die Richtlinien von Microsoft für .net bzw. C# zur barrierefreier Software-Entwicklung besprechen. Wenn eine Software barrierefrei ist, dann ist Sie für Menschen mit Behinderung verwendbar.

Im ArtikelWas ist eine barrierefreie Software“ habe ich erklärt welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit eine Software barrierefrei ist. Microsoft hat in ihrer Dokumentation, die MSDN, Richtlinien veröffentlicht wie eine Standardsoftware barrierefrei bzw. behindertengerecht gemacht werden kann. Ich werde hier die Richtlinien wiedergeben und erklären.


Punkt 1: Unterstützung der Systemsteuerungseinstellungen für Größe, Farbe, Schriftart und Eingabe

Unterstützung der Systemsteuerungseinstellungen für Größe, Farbe, Schriftart und Eingabe. Wenn die Benutzer die Einstellungen der Systemsteuerung ändern, wird die Größe der Menüleiste, der Titelleiste, der Ränder und der Statusleiste automatisch geändert. In dieser Anwendung müssen keine weiteren Änderungen an den Steuerelementen oder dem Code vorgenommen werden

Erklärung:
Microsoft hat in jedem Windows, wie oben erwähnt, in der Systemsteuerung einige Einstellungsmöglichkeiten die Menschen mit Behinderung zu gute kommen. Deswegen ist es unabdingbar, dass eine entwickelte Software diese Einstellungen übernimmt und nicht ignoriert. Es wäre zum Beispiel kontraproduktiv, wenn ein Mensch mit einer Sehbehinderung sich in der Systemsteuerung große Schriftarten einstellt und in der Software erscheinen alle Zeichen in der Schriftgröße 10.


Punkt 2: Unterstützung des Kontrastmodus

Erklärung:
In der Eingabehilfe, die man in der Systemsteuerung findet, gibt es einen Reiter „Anzeige“. Hier findet man ein Kontrollkästchen mit der Beschriftung „Kontrast aktivieren“. Klickt man es an und aktiviert rechts unten den Schalter „Übernehmen“ wird der Kontrastmodus aktiviert. Die Aktivierung dauert ein bisschen. Nach und nach wird der Hintergrund Pech schwarz und überall erscheint eine weiße Schrift.Dieser Kontrastmodus darf durch eine Software nicht verändert oder verhindert werden.


Punkt 3: Bereitstellen eines dokumentierten Tastaturzugriffs auf alle Features

Erklärung:
Wie oben schon erwähnt, benutzen Menschen die blind oder sehbehindert sind, eher die Tastatur wie die Maus. Deswegen sollten alle Programmfunktionen auch über Tastatur erreichbar sein und die entsprechenden Tastenkürzel sollten in der Programmhilfe dokumentiert sein.


Punkt 4: Visuelle und programmgesteuerte Anzeige der Position des Tastaturfokus

Erklärung:
Für Menschen die hauptsächlich oder ausschließlich mit der Tastatur arbeiten ist es wichtig, schnell zu erkennen wo der Tastaturfokus ist. Aus diesem Grund muss der Tastaturfokus visuell angezeigt und erkennbar sein.


Punkt 5: Vermeiden der Übermittlung wichtiger Informationen allein per Audioausgabe

Erklärung:
Im Artikel weiter oben wurde es erwähnt, dass es Menschen gibt die gehörlos sind. Wenn wichtige Informationen nur per Audioausgabe zur Verfügung stehen, bekommen gehörlose Menschen die Informationen nicht mit. Deswegen sollten Informationen die per Audioausgabe zur Verfügung stehen auch in visueller Form angeboten werden. Ein Mail-Programm, welches dem Anwender nur über Sprache mitteilt, dass er neue Mails hat, wäre für gehörlose Menschen unbrauchbar.

Wenn diese 5 Punkte bei einer Standardsoftware erfüllt sind ist, laut Microsoft, eine Software barrierefrei.

Java-Software auf Barrierefreiheit (Accessibility) testen

Im letzten Artikel haben wir die Grundlagen der barrierefreien Software-Entwicklung mit der Programmiersprache Java angeschaut. In diesem Artikel schauen wir an, wie Java-Software auf Barrierefreiheit getestet werden können.

Angenommen Sie haben sich richtig Mühe gegeben Ihre Java-Software barrierefrei zu entwickeln und möchten nun wissen, ob die Software wirklich barrierefrei ist. Welche Möglichkeiten gibt es?

Zunächst mal muss man feststellen, dass unter Umständen barrierefrei nicht barrierefrei ist. Wenn eine Software für eine bestimmte Person oder Personengruppe(z. B. Blinde Menschen) mit einer bestimmten Behinderung barrierefrei gemacht werden soll, ist das nicht so zeitaufwendig, wie eine barrierefreie Software die alle möglichen Behinderungsarten berücksichtigen soll.

Ein Software die für blinde Menschen barrierefrei entwickelt werden soll, kann anschließend von einem blinden Menschen auf Barrierefreiheit getestet werden.Wenn eine Software sämtliche Behinderungsarten berücksichtigen soll ist diese Art von Test keine gute Idee.

Die Entwickler von Java, die Firma Sun, haben auch über dieses Problem nachgedacht.Deswegen entwickelten Sie eine Software mit der Java-Anwendungen auf Barrierefreiheit testen kann. Die Software heißt „Java Accessibility Helper“.

Mit dem „Java Accessibility Helper“ kann man Java-Anwendungen auf alle wichtigen Kriterien der Barrierefreiheit testen. Zum Beispiel kann mit dem Java Accessibility Helper getestet werden ob eine Java-Anwendung nur mit Tastatur bedienbar ist. Blinde und viele Sehbehinderte Menschen arbeiten nur mit Tastatur und nicht mit der Maus.

Der Java Accessibility Helper kann hier runter geladen werden: Java Accessibility Helper

Barrierefreie Software-Entwicklung / Barrierefreiheit mit Java

Die Programmiersprache Java, war die erste Programmiersprache die das Entwickeln von barrierefreier Software unterstützte. Die Grundlagen der barrierefreien Software-Entwicklung mit Java erfahren Sie in diesem Artikel.
Eine grafische Oberfläche von Software sollte so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bzw. Behinderungen sie bedienen können. Eine Software die keine Hindernisse(=Barrieren) in der Bedienung für Menschen mit Behinderungen hat, ist eine barrierefreie Software.
Spezielle Hilfsmittel (engl. assistive technology) wie Screenreader, Braille-Zeile, Bildschirmlupe oder ein Spracheingabesystem unterstützen behinderte Menschen bei der Bedienung von Software. Eine Kontrastreiche Darstellung oder das aktivieren von Bedienelementen per Tastatur können ebenfalls dazu beitragen eine Software barrierefrei zu machen. Blinde und sehbehinderte Menschen bedienen oft eine Software per Tastatur. Deswegen ist es wichtig darauf zu achten, dass eine Software auch ohne Maus bedienbar ist.
Es gibt 4 Elemente die wichtig sind für die Umsetzung von Barrierefreiheit(=Accessibility)
in Java.
JAAPI(Java Accessibility API):
Die JAAPI(Java Accessibility API) ermöglicht es durch eine Art Vereinbarung, dass Komponenten einer Java-Anwendung, Informationen von Unterstützungstechnologien (wie Screenreader-Software oder Braille-Anzeigegerät) erhalten. Die Hauptschnittstelle ist das Accessible Interface.
Alle Komponenten, die Barrierefreiheit unterstützen, müssen diese Schnittstelle benutzen.
Die meisten Swing-Komponenten (JFC), wie Jbutton und Jtextarea, benutzen das
Accessible-Interface(javax.accessibility.Accessible). Deswegen ist es ratsam Swing-
Komponenten zu verwenden, wenn man barrierefreie Software mit Java entwickeln
möchte.
Java Accessibility-Dienstprogramme:
Damit können Informationen aus einer Anwendung erfasst und für die Anzeige mit
Spezialgeräten weiterverarbeitet werden. Mit ihnen können Unterstützungstechnologien
komponentenspezifische Ereignisse überwachen und zusätzliche Informationen über das
GUI(=Programmoberfläche) erhalten, zum Beispiel die momentane Mausposition oder,
welches Fenster gerade aktiv ist.
Java Access Bridge (JAB):
Die Java Access Bridge ist eine Brücke zwischen Java und der integrierten
Unterstützungstechnologien von Microsoft Windows. Sie wird gebraucht, damit Java-
Anwendungen für Microsoft Windows barrierefrei entwickelt werden können. Sie wurde in
J2SE 1.3 eingeführt.
Java Foundation Classes (JFC):
Dies ist eine Bibliothek von Komponenten der graphischen Benutzeroberfläche, in welche
JAAPI vollständig implementiert ist.
Folgende zwei Eigenschaften von Swing-Komponenten sind für die barrierefreie Software-Entwicklung wichtig:
AccessibleName:
Ist ein Kurzname der Komponente, der über deren Verwendung was sagen soll.
Der AccessibleName wird von Screenreadern vorgelesen, wenn die Komponente den
Fokus erhält, sprich aktiviert wird.
AccessibleDescription:
Wenn die Bedeutung einer Komponente von Ihrem Namen abgeleitet werden kann,
braucht man diese Eigenschaft nicht zu setzen. Ist bei einer Komponente die Tooltips
gesetzt sind, bekommt die Eigenschaft AccessibleDescription den Inhalt vom Tooltip.
Ansonsten muss diese Eigenschaft explizit gesetzt werden. Die Eigenschaft kann genutzt
werden um ausführlichere Informationen bereit zu stellen z. B. für eine Screenreader-
Software.
LabelFor:
Manche Komponenten benötigen eine Beschriftung. Zum Beispiel Eingabefelder.
Mit Labelfor kann ein Eingabefeld mit seiner Beschriftung verbunden werden.
Ist die Beschriftung durch ein Tastenkürzel(=Shortcut) ansteuerbar, wird das dazugehörige
Eingabefeld aktiviert. Dies ist deshalb wichtig, weil blinde und sehbehinderte Menschen oft
mit Tastatur arbeiten und nicht mit der Maus.
Die Firma Sun hat auf Ihrer Webseite Richtlinien veröffentlicht zur Entwicklung von barrierefreier Software. Diese werde ich aber in einem eigenen Artikel besprechen.
Dieser Artikel soll nur die Grundlagen der barrierefreien Software-Entwicklung mit der Programmiersprache Java zeigen.

Die Programmiersprache Java, war die erste Programmiersprache die das Entwickeln von barrierefreier Software unterstützte. Die Grundlagen der barrierefreien Software-Entwicklung mit Java erfahren Sie in diesem Artikel.

Wenn Sie Barrierefreie Software-Entwicklung mit JavaFX umsetzen möchten dann lesen Sie folgenden Artikel:

Wenn Sie lieber Video schauen wie lesen, dann schauen Sie in folgendem Video an wie Barrierefreie Softwareentwicklung mit Java Swing funktioniert:

Eine grafische Oberfläche von Software sollte so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bzw. Behinderungen sie bedienen können. Eine Software die keine Hindernisse(=Barrieren) in der Bedienung für Menschen mit Behinderungen hat, ist eine barrierefreie Software.

Spezielle Hilfsmittel (engl. assistive technology) wie Screenreader, Braille-Zeile, Bildschirmlupe oder ein Spracheingabesystem unterstützen behinderte Menschen bei der Bedienung von Software. Eine Kontrastreiche Darstellung oder das aktivieren von Bedienelementen per Tastatur können ebenfalls dazu beitragen eine Software barrierefrei zu machen. Blinde und sehbehinderte Menschen bedienen oft eine Software per Tastatur. Deswegen ist es wichtig darauf zu achten, dass eine Software auch ohne Maus bedienbar ist.

Es gibt 4 Elemente die wichtig sind für die Umsetzung von Barrierefreiheit(=Accessibility) in Java.

JAAPI(Java Accessibility API)

Die JAAPI(Java Accessibility API) ermöglicht es durch eine Art Vereinbarung, dass Komponenten einer Java-Anwendung, Informationen von Unterstützungstechnologien (wie Screenreader-Software oder Braille-Anzeigegerät) erhalten. Die Hauptschnittstelle ist das Accessible Interface.

Alle Komponenten, die Barrierefreiheit unterstützen, müssen diese Schnittstelle benutzen. Die meisten Swing-Komponenten (JFC), wie Jbutton und Jtextarea, benutzen das Accessible-Interface(javax.accessibility.Accessible). Deswegen ist es ratsam Swing-Komponenten zu verwenden, wenn man barrierefreie Software mit Java entwickeln möchte.

Java Accessibility-Dienstprogramme

Damit können Informationen aus einer Anwendung erfasst und für die Anzeige mit Spezialgeräten weiterverarbeitet werden. Mit ihnen können Unterstützungstechnologien komponentenspezifische Ereignisse überwachen und zusätzliche Informationen über das GUI(=Programmoberfläche) erhalten, zum Beispiel die momentane Mausposition oder, welches Fenster gerade aktiv ist.

Java Access Bridge (JAB)

Die Java Access Bridge ist eine Brücke zwischen Java und der integrierten Unterstützungstechnologien von Microsoft Windows. Sie wird gebraucht, damit Java-Anwendungen für Microsoft Windows barrierefrei entwickelt werden können. Sie wurde in J2SE 1.3 eingeführt.

Java Foundation Classes (JFC)

Dies ist eine Bibliothek von Komponenten der graphischen Benutzeroberfläche, in welche JAAPI vollständig implementiert ist.

Folgende zwei Eigenschaften von Swing-Komponenten sind für die barrierefreie Software-Entwicklung wichtig:

AccessibleName:

Ist ein Kurzname der Komponente, der über deren Verwendung was sagen soll. Der AccessibleName wird von Screenreadern vorgelesen, wenn die Komponente den Fokus erhält, sprich aktiviert wird.

AccessibleDescription:

Wenn die Bedeutung einer Komponente von Ihrem Namen abgeleitet werden kann,braucht man diese Eigenschaft nicht zu setzen. Ist bei einer Komponente die Tooltips gesetzt sind, bekommt die Eigenschaft AccessibleDescription den Inhalt vom Tooltip. Ansonsten muss diese Eigenschaft explizit gesetzt werden. Die Eigenschaft kann genutzt werden um ausführlichere Informationen bereit zu stellen z. B. für eine Screenreader-Software.

LabelFor:

Manche Komponenten benötigen eine Beschriftung. Zum Beispiel Eingabefelder.Mit Labelfor kann ein Eingabefeld mit seiner Beschriftung verbunden werden.Ist die Beschriftung durch ein Tastenkürzel(=Shortcut) ansteuerbar, wird das dazugehörige Eingabefeld aktiviert. Dies ist deshalb wichtig, weil blinde und sehbehinderte Menschen oft mit Tastatur arbeiten und nicht mit der Maus.

Die Firma Sun hat auf Ihrer Webseite Richtlinien veröffentlicht zur Entwicklung von barrierefreier Software. Diese werde ich aber in einem eigenen Artikel besprechen.

Dieser Artikel soll nur die Grundlagen der barrierefreien Software-Entwicklung mit der Programmiersprache Java zeigen.


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Was ist die „Web Accessibility Initiative“ (WAI)?

Es gibt einige Begriffe die im Zusammenhang mit Barrierefreies Internet immer wieder vorkommen. Hier möchte ich erläutern, was sich hinter den Begriff „Web Accessibility Initiative“ verbirgt.

Die Web Accessibility Initiative(WAI) ist eine Arbeitsgruppe der W3C , die sich mit dem barrierefreien Zugang zum Internet beschäftigt. Die W3C ist das World Wide Web Consortium-Gremium, welches sich um die Standardisierung des World Wide Web(=Internet) kümmert.

Das Ziel der WAI (Web Accessibility Initiative) ist es, das Internet möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sind auch eine Zielgruppe der WAI (Web Accessibility Initiative).

Die „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ (WCAG 1.0) beinhalten Anforderungen an die Webseitenprogrammierung als auch an Inhaltsarchitekturen, Layout-Grundlagen und Technik-Verwendung. Sie wurden von der Web Accessibility Initiative veröffentlicht.

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland, baut auf die Web Content Accessibility Guidelines 1.0 auf.

Was bedeutet Accessibility?

In der IT-Welt(IT=Informationstechnologie) herrscht oft ein wildes Wirrwarr(=durcheinander) wenn es um bestimmte Begriffe geht. Mit diesem Artikel möchte ich einen kleinen Teil dazu beitragen, dieses Wirrwarr zu entwirren und in einfacher Sprache erklären, was Accessibility bedeutet.

Accessibility ist englisch und wird häufig mit Zugänglichkeit übersetzt. Zugänglichkeit klingt etwas eigenartig und man kann sich nicht so richtig was darunter vorstellen. Wenn man Accessibility mit Barrierefreiheit übersetzt, ist das auch eine korrekte Übersetzung und man kann sich viel eher was darunter vorstellen. Zugänglichkeit klingt vom Wort eigentlich positiver wie Barrierefreiheit.

Accessibility bei Betriebssysteme

Damit Menschen mit Behinderungen einen Computer, Smartphone oder Tablet bedienen können, müssen die Betriebssysteme für die Personengruppe zugänglich sein. Erfahren Sie mehr über dieses Thema im Artikel: Barrierefreiheit bei Betriebssystemen

Diese Bild zeigt die Erleichterte Bedienung Windows 10

Obiges Bild zeigt die Erleichterte Bedienung bei Windows 10.

Accessibility bei Webseiten

Wenn Webseiten für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen bedienbar sind, ist das Accessibility bei Webseiten. Um eine Webseite barrierefrei zu gestalten müssen Richtlinien erfüllt werden. Es gibt Richtlinien die gelten für Deutschland und es gibt internationale Richtlinien. Mehr über das Thema Accessibility bei Webseiten erfahren Sie im Blogartikel:  barrierefreies Webdesign

Das Bild zeigt ein Formular barrierefrei gestaltet mit Tastenkürzel und guter Anzeige des Tastenfokus

Das Bild zeigt ein Formular barrierefrei gestaltet mit Tastenkürzel und guter Anzeige des Tastenfokus

Accessibility bei Software

Eine Anwendung muss auch für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein. Es geht aber nicht nur um Menschen mit Behinderungen. Körperliche Einschränkungen können auch durch Krankheit oder einen Schlaganfall entstehen. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr: barrierefreie Software.

Accessibility bei Softwareentwicklung

Der Prozess wie ein barrierefreies Computerprogramm entsteht nennt sich barrierefreie Softwareentwicklung. Hier geht es darum, ein Programm so zu gestalten, dass es für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bedienbar ist.

Das Bild zeigt Java-Code der zeigt wie eine Swing-Programmoberfläche für Screenreader zugänglich gemacht werden kann

Das Bild zeigt Java-Code der zeigt wie eine Swing-Programmoberfläche für Screenreader zugänglich gemacht werden kann.

Accessibility bei Smartphones und Iphones

Accessibility bei Smartphones und Iphones bedeutet dass diese Geräte für behinderte Menschen bedienbar sind. Lesen Sie hierzu folgende Artikel:

Accessibility ist ein sehr umfangreiches Thema zu dem Sie hier auf meinem Blog viele Artikel finden!

Wann ist eine Webseite / Internetseite barrierefrei? (BITV 1.0)

Heute schauen wir uns an, welche Kriterien erfüllt werden sein müssen, damit man von einer barrierefreien Webseite / Internetseite sprechen kann. Mit Sicherheit lassen sich nicht alle Kriterien zu 100% umsetzen. Es geht aber bei diesem Thema auch nicht um das sture Umsetzen von irgendwelchen Richtlinien, sondern es geht darum, ein Bewusstsein zu schaffen, dass es Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen gibt, die beim Wahrnehmen / Lesen einer Webseite auf Barrieren (=Hindernisse) stoßen.

Im folgenden Liste ich die Punkte der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung(=BITV) auf, die für die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Webseiten wichtig sind.

Die Bedingungen sind in zwei Priorität-Stufen gegliedert. Eine Webseite ist erst dann Barrierefrei, wenn alle Priorität-Stufen erfüllt sind.

 

Übersicht der Anforderungen für barrierefreies Webdesign auf der BITV

 


Textäguivalente und -alternativen ( Anforderung 1 )
Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

Priorität I
Bedingung 1.1
Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z.B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos.

Bedingung 1.2
Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen.

Bedingung 1.3
Für Multimedia-Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.

Bedingung 1.4
Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (z.B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren.

Priorität II
Bedingung 1.5
Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen.


Farben und Kontraste ( Anforderung 2 )
Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn diese ohne Farbe betrachtet werden.

Priorität I
Bedingung 2.1
Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z.B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache.

Bedingung 2.2
Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.

Priorität II
Bedingung 2.3
Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.


Trennung von Inhalt und Layout ( Anforderung 3 )
Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets (CSS) sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.

Priorität I
Bedingung 3.1
Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen.

Bedingung 3.2
Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren.

Bedingung 3.3
Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.

Bedingung 3.4
Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.

Bedingung 3.5
Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden.

Bedingung 3.6
Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden.

Bedingung 3.7
Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.


Sprachliche Besonderheiten ( Anforderung 4 )
Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.

Priorität I
Bedingung 4.1
Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen.

Priorität II
Bedingung 4.2
Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.

Bedingung 4.3
Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.


Tabellen ( Anforderung 5 )
Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.

Priorität I
Bedingung 5.1
In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.

Bedingung 5.2
Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen.

Bedingung 5.3
Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können.

Bedingung 5.4
Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden, sind keine der Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten Markup-Sprache zur visuellen Formatierung zu verwenden.

Priorität II
Bedingung 5.5
Für Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen.

Bedingung 5.6
Für Überschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen.


Allgemeine Rückwärtskompatibilität ( Anforderung 6 )
Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.

Priorität I
Bedingung 6.1
Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind.

Bedingung 6.2
Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert.

Bedingung 6.3
Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind.

Bedingung 6.4
Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist.

Bedingung 6.5
Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen.


Dynamische Inhalte ( Anforderung 7 )
Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.

Priorität I
Bedingung 7.1
Bildschirmflackern ist zu vermeiden.

Bedingung 7.2
Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.

Bedingung 7.3
Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin, dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen.

Bedingung 7.4
Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden.

Bedingung 7.5
Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend zu konfigurieren.


Benutzerschnittstellen ( Anforderung 8 )
Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.

Priorität I
Bedingung 8.1
Programmierte Elemente (insbesondere scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien sind.


Geräte-Unabhängigkeit ( Anforderung 9 )
Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.

Priorität I
Bedingung 9.1
Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden.

Bedingung 9.2
Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können.

Bedingung 9.3
In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren.

Priorität II
Bedingung 9.4
Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen.

Bedingung 9.5
Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks, die für das Verständnis des Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen.


Kompatibilität mit Hilfsmitteln ( Anforderung 10 )
Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.

Priorität I
Bedingung 10.1
Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden. Die Nutzerin, der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren.

Bedingung 10.2
Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind.

Priorität II
Bedingung 10.3
Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text bereitzustellen.

Bedingung 10.4
Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen.

Bedingung 10.5
Nebeneinanderliegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen.


W3C-Technologien ( Anforderung 11 )
Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium entwickelten Technologien.

Priorität I
Bedingung 11.1
Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist.

Bedingung 11.2
Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden.

Bedingung 11.3
Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.

Priorität II
Bedingung 11.4
Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z.B. Sprache) zu erhalten.


Kontextuelle Hilfen ( Anforderung 12 )
Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.

Priorität I
Bedingung 12.1
Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen.

Bedingung 12.2
Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist.

Bedingung 12.3
Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.

Bedingung 12.4
Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.


Navigation und Orientierung ( Anforderung 13 )
Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.

Priorität I
Bedingung 13.1
Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein.

Bedingung 13.2
Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen.

Bedingung 13.3
Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z.B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.

Bedingung 13.4
Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden.

Priorität II
Bedingung 13.5
Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen.

Bedingung 13.6
Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht.

Bedingung 13.7
Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen.

Bedingung 13.8
Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen.

Bedingung 13.9
Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen.

Bedingung 13.10
Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen.


Verständlichkeit
( Anforderung 14 )
Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

Priorität I
Bedingung 14.1
Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.

Priorität II
Bedingung 14.2
Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert.

Bedingung 14.3
Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten.

Auf meiner Webseite finden Sie auch Infos zum Thema barrierefreies Webdesign

Barrierefreiheit – wer braucht das?

Barrierefreiheit – wer braucht das? Ich gehe von mir aus. Ich mache nicht gern Dinge, bei den mir nicht klar ist, warum und für wen. Bevor ich tiefer in die Materie einsteige um zu beschreiben, wie man Internetseiten bzw. Software barrierefrei macht, möchte ich hier erörtern welcher Personenkreis davon profitiert. Ich möchte hier einige Behinderungsarten kurz beschreiben und erklären, welche Probleme diese Personengruppe beim Umgang mit Software und Internetseiten haben.


Sehbehinderung
Eine Sehbehinderung kann bei der Geburt, durch eine Augenverletzung oder als Begleiterscheinung des älter werdens entstehen. In die Personengruppe „Sehbehinderung“ möchte ich auch blinde Menschen aufnehmen. Wenn man gar nichts sieht, ist das eine erhebliche Behinderung. Farbfehlsichtigkeit (z. B. Farbenblindheit) ist auch eine Einschränkung des Sehvermögens.

Blinde Menschen können mit Hilfe eine Software(=Screenreader) nur lesen, deshalb sind Bilder ohne einen Beschreibungstext nicht wahrnehmbar.

Menschen mit einem geringen Sehrest haben Probleme bei kleinen Schriften oder zu wenig Farbkontrast zwischen Schrift-und Hintergrundfarbe. Deswegen sollte die Schriftgröße oder die Farben bei Internetseiten und Software veränderbar sein.

Da Menschen mit einer Sehbehinderung und auch blinde Menschen fast nur mit der Tastatur arbeiten, sollte die Software/Webseite nicht nur mit der Maus, sondern auch per Tastatur bedienbar sein.

Werden auf einer Webseite bzw. in einer Software Videos bereitgestellt, sollte eine Zusammenfassung des Videos in Schriftform bereitgestellt werden.


Motorische Behinderung
Motorische Behinderungen sind Behinderungen bei denen ein oder mehrere Körperteile nur eingeschränkt oder gar nicht eingesetzt werden können.

Motorische Behinderungen können bei der Geburt, bei einem Unfall oder durch einen Schlaganfall entstehen. Oft hat eine Motorische Behinderung zur Konsequenz, dass nur ein Arm(oder eine Hand) zum Bedienen eines Computers/Laptops verwendet werden kann.

Die Auswirkungen können sehr unterschiedlich sein. Manche dieser Menschen arbeiten lieber mit der Maus, andere lieber mit der Tastatur. Deswegen ist es auch hier wichtig, dass die Software/Webseite mit Maus und Tastatur zu bedienen ist.

Häufig haben diese Menschen auch Probleme beim drücken von Tastenkombinationen(mehrere Tasten gleichzeitig drücken). Deswegen sollten Menü-Shortcuts (z. B. Strg+O für Datei öffnen) vom Anwender verändert werden können.


Gehörlose
Gehörlose können mitunter auch Probleme beim Sprechen haben.
Um Wörter richtig aussprechen zu können, muss man sie vorher gehört haben.
Wenn man sie nicht richtig hört, ist die korrekte Aussprache sehr schwierig.
Webseiten und Programme die bestimmte Informationen nur Akustisch wiedergeben, sind für gehörlose Menschen eine unüberbrückbare Hürde.
Deswegen sollten akustische Informationen zusätzlich in Schriftform oder in Gebärdensprache bereit gestellt werden.


Lernbehinderungen
Menschen mit Lernbehinderung sind nicht „dumm“. Lernbehinderung bedeutet nicht, dass jemand gar nichts weiß, sondern dass jemand vielleicht etwas länger braucht bis zum Lernziel oder dass eine gewisse Präsentationsweise des zu lernenden Stoffes angewandt werden muss, damit dass Lernziel erreicht wird.

Menschen mit Lernbehinderungen brauchen einfache und leicht durchschaubare Menus/Navigationen. Außerdem ist ein reichhaltiges Angebot an Hilfen (FAQ,Glossar usw.) sehr hilfreich.

Folgende Punkte sind für Texte wichtig:
-Viele Überschriften mit wichtigen Stichwörtern
-Kurze Sätze
-Texte sollten möglichst kurz sein
-Beschränkung auf das Wesentliche


Menschen im fortgeschrittenen Alter
Es hat sich in unserer Gesellschaft so manch Begriff verbreitet, mit dem ich nicht glücklich bin. Zum Beispiel die Personengruppe „50+“. Ich habe ganz bewusst, diesen Begriff nicht in die Überschrift genommen, weil ich nicht glaube, dass alle Menschen über 50 die selben Alterserscheinungen haben. Deswegen schreibe ich „Menschen im fortgeschrittenen Alter“, da kann jeder selbst entscheiden, ob er dazugehört oder nicht!

Die Zahl der Menschen im fortgeschrittenen Alter die sich im Internet tummeln, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese Menschen brauchen klar strukturierte Internetseiten, ausreichenden Farbkontrast und veränderbare Schriftgrößen.

Barrierefreiheit wird im englischen Accessibiliy genannt. Im Artikel Was bedeutet Accessibility? können Sie mehr darüber lesen.

Diese Personengruppen profitieren alle von barrierefreien Internetseiten und Software.

Gerne dürfen Sie auch meine Webseite besuchen:

Marlem-Software – Barrierefreiheit

Was ist eine „barrierefreie Software“?

Eine Barriere ist ein Hindernis. Für Menschen mit Behinderung und auch für ältere Menschen, kann es beim bedienen von Software Barrieren, sprich Hindernisse geben.

Ich möchte mal ein paar Beispiele für Barrieren nennen:

Eine Software die nur mit der Maus, nicht aber mit der Tastatur bedienbar ist, ist für blinde und sehbehinderte Menschen gar nicht zu bedienen, weil man mit einem Sehproblem, nicht wahrnehmen kann, wo sich gerade der Mauszeiger befindet.

Eine Software, die keine Menüs hat sondern nur Schalter mit Bildern ohne Beschreibungstext, ist für blinde Menschen nicht zu bedienen, weil der Screenreader(eine Software die dem blinden den Bildschirminhalt „vor liest“) nur lesen, aber nicht sehen kann.

Eine Software die Fehlermeldungen nur Akustisch übermittelt, aber keine Meldung auf dem Bildschirm bringt, ist für gehörlose Menschen nicht zu bedienen.

Eine Software die viele Funktionen mit Tastenkombinationen belegt hat, bei den man 2-3 Tasten gleichzeitig drücken muss, ist für Menschen die behinderungsbedingt nur mit einer Hand tippen können ebenfalls nicht zu bedienen!

Eine Software, die zwischen Schrift-und Hintergrundfarbe zu wenig Kontrast hat, ist für Menschen mit einer Farbenfehlsichtigkeit nicht zu bedienen.

Dies alles können Barrieren bei einer Software für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen sein.

Eine barrierefreie Software nimmt auf diese ganzen Einschränkungen Rücksicht und ist so individuell anpassbar, dass jeder Mensch sie bedienen kann. In der englischsprachigen Literatur findet man das Wort „Accessibility“ statt Barrierefreiheit.
Im Artikel Was bedeutet Accessibility? können Sie mehr darüber lesen.

Wenn Sie eine barrierefreie Software benötigen, dürfen Sie gerne meine Webseite besuchen.
Barrierefreie Software

Was bedeutet Barrierefreiheit in der IT / Informatik / EDV

In diesem Artikel wird erklärt was Barrierefreiheit in der IT / Informatik / EDV.

Barrierefreiheit bedeutet ohne Hindernisse (=Barrieren).
In der IT (Informatik) / EDV gibt es Barrierefreiheit bei Software und Websiten / Internetauftritte / Homepages.

Was ist Barrierefreiheit?

Als erstes möchte ich klären, was Barrierefreiheit bedeutet. Hierfür nehme ich die Definition die in Wikipedia steht:
Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Einschränkungen genutzt und wahrgenommen werden können.

Barrierefreiheit in der Informatik – das Gesetz

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte. Mit diesem Gesetz möchte der deutsche Staat, Benachteiligung von Behinderten vermeiden.

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

  1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
  2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
  3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

Das Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG ) wurde geändert und trat am 1. September 2016 in Kraft. Hier der neue Paragraph: Barrierefreie Informationstechnik – das neue Behindertengleichstellungsgesetz ( BGG )

Anmerkung von Markus

Da das Gesetzesdeutsch etwas schwierig ist, erkläre ich es in einfachem deutsch was in diesem Paragraphen steht. Träger öffentlicher Gewalt sind zum Beispiel alle Behörden. Alle Einrichtungen die Träger öffentlicher Gewalt sind, müssen Webseiten und Programme / Software barrierefrei gestalten.

Dieses Gesetz war die Geburtsstunde der Barrierefreiheit in der Informatik.

Barrierefreiheit in der Informatik – Definition

Barrierefreiheit in der Informatik oder Accessibility in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedient werden können. Das obige Gleichstellungsgesetz richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Anders ausgedrückt Barrierefreiheit in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung für Menschen mit Behinderungen haben.

In folgendem Video wird Barrierefreiheit in der Informatik erklärt.

h2>Barrierefreiheit in der Informatik – Barrierefreies Webdesign

Wenn eine Webseite für Menschen mit Behinderung bedienbar ist, wird das auch barrierefreies Webdesign genannt. Näheres über barrierefreies Webdesign erfahren Sie in diesem Blogartikel: barrierefreies Webdesign

Oben ist die Schriftfarbe gut sichtbar, weil ein guter Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe gewählt wurde unten nicht

Das Bild zeigt eine Webseite mit einem guten Farbkontrast zwischen Hintergrund-und Schriftfarbe oben und einen schlechten Farbkontrast unten.

zu barrierefreies Webdesign gehört auch:

Hier noch ein Youtube-Video von mir zum Thema barrierefreies Webdesign:

Was ist barrierefreie Softwareentwicklung?

Zur barrierefreie Informationstechnik gehört die barrierefreie Softwareentwicklung. Wenn eine Software so entwickelt wird, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen diese Software bedienen können, dann ist das barrierefreie Softwareentwicklung. Nachstehende Links gehören zu barrierefreie Softwareentwicklung:

Folgendes Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Dotnet:

Das nächste Video erklärt die barrierefreie Softwareentwicklung mit Java – Swing:

Was ist barrierefreies Webdesign?

Ein weitere Baustein der barrierefreie Informationstechnik ist das barrierefreie Webdesign. Barrierefreies bedeutet dass eine Webseite so programmiert wird dass sie auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedienbar ist. Folgende Artikel beschäftigen sich mit barrierefreies Webdesign:

Beispiele für Barrieren auf Webseiten:
Eine Kleine Schrift kann eine Barriere für Sehbehnderte und ältere Menschen sein.
Zu wenig Farbkontrast kann eine Barriere für Menschen mit Farbsehschwäche (z. B. Farbenblindheit) sein.
Bilder ohne Alternativtext(der das Bild beschreiben soll) ist eine Barriere für blinde Menschen, weil sie mit einer Software arbeiten die nur lesen kann(=Screenreader)

Beispiele für Barrieren bei Software:
Tastenkombinationen sind Barrieren(=Hindernisse) für Menschen die Behinderungsbedingt nur mit einer Hand die Tastatur bedienen können.
Software die nur mit der Maus bedienbar ist, ist eine Barriere für blinde und sehbehinderte Menschen, weil sie nur mit der Tastatur arbeiten.

Barrierefreiheit bedeutet also, dass eine Webseite oder Software auf Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen Rücksicht nimmt und somit für alle Menschen wahrnehmbar und bedienbar ist.

Wenn Sie fragen haben, dann rufen Sie an unter 07121/504458 oder schreiben Sie eine Mail an info@marlem-softwre.de .

Barrierefreie Software mit der Programmiersprache Java


Seit 10 Jahren bemüht sich Markus Lemcke, Inhaber von Marlem-Software, Internetseiten und Software für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Im November 2009 hielt Lemcke beim Fernsehsender MDR in Leipzig einen Vortrag zum Thema „Barrierefreiheit mit Java“.

Seit Mai 2002 gibt es in Deutschland ein Gleichstellungsgesetz, welches dafür sorgen soll, dass Menschen mit Behinderung gleiche Chancen bekommen, wie Menschen ohne Behinderung. In diesem Gesetz gibt es auch einen §11 Informationstechnologie in dem u.a. gefordert wird, dass Software barrierefrei gestaltet werden sollte. Staatliche Einrichtungen werden in obigem Paragraph hierzu verpflichtet, während es für gewerbliche Anbieter lediglich heißt, dass entsprechende Software barrierefrei sein soll. Barrierefrei bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bzw. Einschräkungen (gehörlos, sehbehindert, blind usw.) eine Software bedienen können.

Markus Lemcke hat am 2. November 2009 beim Fernsehsender MDR in Leipzig darüber referiert, wie man mit Java barrierefreie Software entwickelt. Grund hierfür war, dass der Fernsehsender MDR mehrere Java-Anwendungen in Benutzung hat, die nun barrierefrei werden sollen. Im Gespräch wurden die Funktionsweise der Umstellung und deren Aufwändigkeit geklärt.

Die Programmiersprache Java war die erste Programmiersprache die an Bedürfnisse von Behinderten gedacht hat. Durch entsprechende Schnittstellen und Eigenschaften werden Menschen mit Behinderung beim Bedienen der Software unterstützt. Java ist sogar in der Lage die Software (Screenreader) von blinden Menschen mit geeigneten Informationen zu versorgen, damit diese die Programmoberfläche wahrnehmen können.

Weitere Informationen zu barrierefreier Software und der Programmiersprache Java finden Sie im Internet unter nachstehendem Link.

Barrierefreiheit mit Java